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Gänstorbrücke nur noch einspurig befahrbar
Gänstorbrücke je Fahrtrichtung ab 28. Juni nur noch einspurig befahrbar / Korrosionsschäden machen unmittelbare Maßnahme notwendig
28. Juni 2018 – Aufgrund erheblicher Korrosionsschäden muss die Gänstorbrücke vorläufig auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert werden. Nur so kann die erforderliche Sicherheit der Brücke garantiert und die Lebensdauer entsprechend verlängert werden.
Die Schäden waren Mitte Juni bei einer gezielten Untersuchung des Bauwerks entdeckt worden. Daraufhin hatten die Verantwortlichen der Städte Ulm und Neu-Ulm statische Berechnungen durchführen lassen. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und kommen leider zu dem Ergebnis, dass eine Verringerung der verkehrsbedingten Beanspruchung zwingend notwendig ist. Die beiden Städte leiten jetzt weitere Untersuchungen und Messungen in die Wege, um zu prüfen, ob und wie die Gänstorbrücke verstärkt werden kann. Wie lang die Sperrung bestehen bleibt, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Die Gänstorbrücke wurde im Jahr 1950 über der Donau errichtet. Die Freihaltung des Flusses für die Schifffahrt, die Aufrechterhaltung des Uferweges auf Ulmer Seite, die Höchststeigung der Brückenrampe und das Freihalten des notwendigen Abflussquerschnittes für das Hochwasser der Donau ergaben für die Brücke äußerst knappe Konstruktionsmaße. In den 80er Jahren wurde die Brücke aufwendig saniert, nachdem in den Hauptträgern Risse festgestellt worden waren.
Bauwerk weist erhebliche Korrosionsschäden auf
Aufgrund ihres Zustandes veranlasste man in den Jahren 2016 und 2017 eine Prüfung des Bauwerks und statische Berechnungen. Dabei wurden kritische Stellen ermittelt, die diesen Juni nun geprüft wurden. Diese detaillierte Bauwerksuntersuchung wurde zwischen dem 11. und 15. Juni 2018 durchgeführt. Dabei kamen erhebliche Korrosionsschäden am Spannstahl zum Vorschein. Aus diesem Grund wurden weitere statische Berechnungen durchgeführt, die diese Schäden und die Materialeigenschaften berücksichtigen.
Diese ergaben, dass das vom Gesetzgeber geforderte Sicherheitsniveau unter Berücksichtigung des derzeitig bekannten Wissensstandes der Bauwerksschädigungen bei den Standsicherheitsnachweisen kurzfristig nur durch verkehrliche Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann. Die Sperrung des linken Fahrstreifens je Richtungsfahrbahn führt zu einer Verringerung der verkehrsbedingten Beanspruchungen je Längsträger.
Weitere Untersuchungen sind erforderlich
Aufgrund der jüngsten Ergebnisse sind weitere Untersuchungen der Bausubstanz notwendig. Folgendes soll jetzt durchgeführt werden:
- Untersuchung der Spannglieder an der Oberseite
- Dehnungsmessungen
- Probebelastung und Monitoring
- Prüfung von Verstärkungsmaßnahmen
Verkehrsführung
Die beiden mittleren Spuren (jeweils eine Spur in jede Fahrtrichtung) der Gänstorbrücke werden gesperrt. Die Geh- und Radwege bleiben auf beiden Seiten der Brücke weiterhin nutzbar und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Auf Neu-Ulmer Seite kommt es zu Fahrbahnverengungen in der Brückenstraße und im Bereich des Augsburger Torplatzes. Darüber hinaus werden im Bereich der Reuttier Straße die Fahrspuren angepasst. Hier wird es in Richtung Gänstorbrücke eine Rechtsabbiegespur und eine Geradeausspur geben. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Gänstorbrücke für die Dauer der Sperrung zu meiden und nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren.
Daten und Fakten zur Gänstorbrücke
Die Gänstorbrücke wurde 1950 erbaut und verbindet die Städte Ulm und Neu-Ulm. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von 96,10 Metern und eine Breite von 18,60 Metern und wurde als gelenkloser Rahmen ausgeführt. Die Konstruktionshöhe am Scheitel beträgt 1,20 Meter und im Anschlussbereich ca. 4,20 Meter. Die Brücke gehört den Städten Ulm und Neu-Ulm zu jeweils 50 %. Die gemeinsame Pressemitteilung der Städte Neu-Ulm und Ulm, die auch die Bauwerkshistorie enthält finden sie hier:
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