Haupt Inhalt
Informationen zum Coronavirus

Inhalt
Impfungen und Tests

Impfungen im Landkreis Neu-Ulm
Der Landkreis Neu-Ulm bietet Impfungen gegen das Coronavirus an. Die Impfungen sind über die verschiedenen Impfstellen sowie mobile Sonderimpfaktionen möglich. Alle Informationen unter:
Testmöglichkeiten im Landkreis Neu-Ulm
Aktuelle Regelungen und Maßnahmen
Aktuelle Regelungen in Neu-Ulm
Für die kreisangehörige Stadt Neu-Ulm gelten die gleichen Corona-Regelungen, die für den gesamten Landkreis Neu-Ulm in Kraft sind.
Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung regelt die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen, die sich aus dieser Verordnung für den Stadt- und Landkreis Neu-Ulm ergeben, können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes nachlesen:
Aktuelle Regelungen für den Landkreis Neu-Ulm (landkreis-nu.de)
Hygienemaßnahmen in den städtischen Einrichtungen
In den städtischen Dienstgebäuden bestehen keine coronabedingten Einschränkungen mehr.
Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, in Innenräumen auch weiterhin eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen. Es wird außerdem darum gebeten, weiterhin ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten und Hygienemaßnahmen wie die Händedesinfektion zu beachten. Händedesinfektionsmittel werden in den städtischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, rät die Verwaltung auch weiterhin zu einer vorherigen telefonischen oder digitalen Terminvereinbarung. Für das Bürgerbüro besteht die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.
Hinweis für Gastronomen: Stadt verlängert Frist für Ablauf von Gaststättenerlaubnissen
Die Stadt Neu-Ulm verlängert aufgrund der Corona-Pandemie die Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen. Durch die Corona-Pandemie unterliegt die Ausübung des Gaststättengewerbes seit ca. einem Jahr teils erheblichen Einschränkungen. Einige Betriebe können seit dem 16. März 2020 nicht oder nur sehr eingeschränkt öffnen. Den Inhabern droht nach Ablauf eines Jahres das Erlöschen ihrer Gaststättenerlaubnis. Um die Betroffenen und die Verwaltung zu entlasten, wird der Ablauf der Erlöschensfrist bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag wird erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat.
Allgemeinverfügung zur Vermeidung des Erlöschens einer Gaststättenerlaubnis (PDF)
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Die App soll helfen, Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Die App informiert Sie, wenn Sie Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen hatten.
Außerdem können Sie mit der Corona-Warn-App ihren Impfstatus digital nachweisen, ein aktuelles Schnelltestergebnis abspeichern und sich per QR-Code bei Veranstaltungen einchecken.
Weitere Informationen zur Nutzung der App erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung:
Wichtige Telefonnummern
Hotlines zum Thema Coronavirus
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst - beim Verdacht auf eine Coronaviruserkrankung:
Tel. 116 117
Sofern Sie unter Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall leiden und in den letzten 14 Tagen in einem der Coronavirus-Risikogebiete waren oder Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten, sollten Sie alle nicht notwendigen Kontakte zu anderen Menschen vermeiden und zu Hause bleiben. Kontaktieren Sie umgehend telefonisch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.
- Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung:
Tel. 089 / 122 220 (täglich 8 bis 18 Uhr)
Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Ausgangsbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können täglich (auch an Feiertagen) beantwortet werden.
- Bürgerhotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Tel. 09131 / 6808-5101
Für allgemeine Fragen zum Coronavirus steht zudem die Bürgerhotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Verfügung.
- Bürgertelefon im Landratsamt Neu-Ulm
Tel. 0731 / 7040-5050 (montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr)
Bei Fragen zum Coronavirus ist ein Bürgertelefon im Landratsamt Neu-Ulm geschaltet. Dabei sollen Fragen beantwortet werden, die sich speziell auf den Landkreis Neu-Ulm beziehen. Bitte erkundigen Sie sich nach Möglichkeit zunächst auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-nu.de/corona, ob sich hier bereits eine Antwort auf Ihre Frage findet.
Beratung und Hilfe in Krisensituationen
In der aktuellen Corona-Krise sind Familien lange und ununterbrochen zusammen, oft beengt und ohne Privatsphäre. Für viele ist das eine schwierige Situation, für Kinder und Frauen steigt das Risko, in den eigenen vier Wänden misshandelt und missbraucht zu werden. Bitte passen Sie aufeinander auf.
Die wichtigsten Hilfeangebote – telefonisch, kostenfrei und anonym:
- Telefonseelsorge:
Tel. 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222
rund um die Uhr erreichbar
- Nummer gegen Kummer (für Kinder und Jugendliche):
Tel. 0800 / 111 0 333
Mo bis Sa von 14 – 20 Uhr
- Elterntelefon:
Tel. 0800 / 111 0550
Mo bis Fr 9 – 11 Uhr
Di, Do 17 – 19 Uhr
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
Tel. 0800 / 0 116 016
rund um die Uhr erreichbar
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
Tel. 0800 / 22 55 530
Mo, Mi, Fr 9 – 14 Uhr
Di, Do 15 – 17 Uhr
- Sucht- und Drogenhotline:
Tel. 01805 / 31 30 31
Allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen, z.B. zur Maskenpflicht, zu aktuellen Regelungen, zur Vorbeugung, Übertragung und Erkrankung, zu den Impfungen sowie zum Testverfahren:
Informationen für Familien
- Coronavirus: Die wichtigsten Informationen im Überblic (Bayerisches Familienministerium)
- Informationen zur Kindertagesbetreuun (Bayerisches Familienministerium)
- Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung (Bayerisches Familienministerium)
- Fragen und Antworten zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
- Finanzielle Hilfen für Familien (Familienland Bayern)
Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Informationen in Leichter Sprache
Was ist das Corona-Virus? Wie schützen Sie sich und andere vor dem Virus? Was machen Sie, wenn Sie sich krank fühlen? Warum sollen Sie eine Alltags-Maske tragen? Hier finden Sie Informationen zum Corona-Virus:
Informationen in Gebärdensprache
Auf der Webseite der Bundesregierung finden Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache:
Information in other languages
- English / Englisch
- Türkçe / Türkisch
- Polski / Polnisch
- Français / Französisch
- Italiano / Italienisch
- ελληνικά / Griechisch
- Hrvatski / Kroatisch
- Română / Rumänisch
- Български / Bulgarisch
- Magyar / Ungarisch
- دری / Dari - فارسی / Farsi
- 中文语言 / Chinesisch
- Español / Spanisch
- عربي / Arabisch
- Tiếng Việt / Vietnamesisch
- Shqip / Albanisch
- Русский / Russisch
- ትግርኛ / Tigrinja
- Česky / Tschechisch
Zuletzt aktualisiert am: 31.05.2022, 13:05 Uhr