Haupt Inhalt
Abmeldung
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich binnen 2 Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Aufgabe einer Zweitwohnung:
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgeben, müssen Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung abmelden.
Wegzug ins Ausland:
Wer den Wohnsitz im Inland aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Für die An- und Abmeldung in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm.
(Ausnahme: siehe Aufgabe einer Zweitwohnung)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
Literatur:
§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Kontakt:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de
Website: www.buergerbuero.neu-ulm.de