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Aktuelle Meldungen zum Thema Kreisfreiheit
Stellungnahme der Stadt Neu-Ulm zur Broschüre des Landkreises
Der Landkreis Neu-Ulm hat in der Kreistagsitzung am 19. Oktober 2018 eine Stellungnahme zu dem Antrag auf Kreisfreierklärung der Stadt Neu-Ulm abgegeben. Diese Stellungnahme wurde jüngst als Broschüre gedruckt und veröffentlicht.
In der Broschüre werden aus Sicht der Stadtverwaltung wichtige Details weggelassen.
Zu einigen Punkten möchte die Stadt Neu-Ulm daher Stellung beziehen:
Kreisumlage
Der Landkreis geht in der Broschüre nicht darauf ein, dass ihm für das Jahr 2019 9 Millionen Euro mehr an Einnahmen zur Verfügung stehen werden, als bisher angegeben. Ein wichtiges Detail, das aus Sicht der Stadt Neu-Ulm durchaus öffentlich gemacht werden sollte. Der Neu-Ulmer Ausschuss für Finanzen hat daher in den Haushaltsberatungen zu Recht beschlossen, den Landkreis aufzufordern, den Umlagehebesatz deutlich zu senken. Die Stadt Neu-Ulm ist der Meinung, dass angesichts dieser äußerst guten finanziellen Lage des Landkreises mindestens die Hälfte des Überschusses bei den Landkreiskommunen verbleiben sollte. „Alles andere ist nicht akzeptabel“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg.
Donauklinik
In Bezug auf eine Regelung für den Betrieb der Donauklinik wird in der Vorlage aufgeführt, dass die Stadt eine Ausgleichszahlung von rund 2 Millionen Euro angeboten habe. Dieser Betrag sei aber aus Sicht des Landkreises bei Weitem nicht ausreichend. Es ist richtig, dass es diesen ersten Vorschlag seitens der Stadt gegeben hat. Verschwiegen wird allerdings, dass die Stadt diesen anhand der damals vom Landkreis dargelegten wirtschaftlichen Berechnungen ermittelt hat. Zu diesem Zeitpunkt war es für die Stadt Neu-Ulm nicht absehbar, dass sich das Defizit der Kreisspitalstiftung derart von den Planungen des Landratsamtes unterscheidet und massiv ansteigt. Unabhängig von dieser Steigerung gab es auf das städtische Angebot seitens des Landkreises keine Reaktion. Und das obwohl die Stadt Neu-Ulm von Anfang an schon signalisiert hat, dass sie sich hinsichtlich der Donauklinik nicht aus der Verantwortung stehlen werde. Der Landkreis war über Monate hinweg nicht bereit, eine Lösungsmöglichkeit mit der Stadt zu diskutieren. Inzwischen wurde öffentlich, dass sich das Defizit der Kreiskliniken auf einen zweistelligen Millionenbetrag summiert hat.
Lessing Gymnasium
Der Landkreis verweist in seiner Stellungnahme, darauf dass die Stadt Neu-Ulm einen Neubau im Haushalt nicht eingeplant habe. Das ist ein interessanter Vorwurf – vor allem mit Blick auf die Tatsache, dass der Landkreis selbst als zuständige Behörde keine Gelder für den Neubau eingeplant hatte.
Wirtschaftliche Entwicklung
In der Vorlage ist die Rede davon, wie erfolgreich Stadt und Landkreis sich gemeinsam in der Vergangenheit entwickelt haben. Es muss in diesem Zusammenhang die Frage erlaubt sein: Was hat der Landkreis tatsächlich zur guten wirtschaftlichen Entwicklung in den Kommunen und somit auch der Stadt Neu-Ulm beigetragen? Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsentwicklung ist Thema der Rathäuser, nicht des Landkreises. Neu-Ulm hat maßgeblich von der Tieferlegung der Bahngleise im Zuge des Projekts Neu-Ulm 21 profitiert. Die Bahntieferlegung wurde allein aufgrund des Engagements der Stadt initiiert und unter gewaltigen finanziellen Anstrengungen auch mitfinanziert und umgesetzt. Die Städte Ulm und Neu-Ulm arbeiten im Bereich der Stadtentwicklung durch den Stadtentwicklungsverband eng zusammen. Die Entscheidung, Gewerbeflächen gemeinsam zu vermarkten und hierdurch als Doppelstadt zu profitieren, wurde alleinig in den beiden Städten gefällt – ohne Dazutun des Landkreises.
All diese positiven Entwicklungen hat es nicht gegeben, weil die Stadt Neu-Ulm kreisangehörig ist, sondern weil sie in den vergangenen Jahrzehnten vorausschauend und eigeninitiativ gehandelt hat.
Doppelstrukturen
Der Landkreis spricht in seiner Vorlage davon, dass durch eine Kreisfreiheit unnötige und teure Doppelstrukturen aufgebaut werden würden. Verschwiegen wird allerdings, dass es diese Doppelstrukturen längst gibt. Diese Doppelstrukturen mussten durch die Stadt Neu-Ulm aufgebaut werden, um den Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürgern die Dienstleistungen anbieten zu können, die der Landkreis in der Stadt Neu-Ulm nicht oder nicht entsprechend der Anforderungen der Stadt angeboten hat. Zwei Beispiele:
- Der Landkreis ist für Schulsozialarbeit zuständig. Dennoch beschäftigt die Stadt Neu-Ulm auf eigene Initiative hin bereits seit vielen Jahren eigene Schulsozialarbeiter an den hiesigen Schulen.
- Der Landkreis ist für den ÖPNV im gesamten Landkreisgebiet zuständig. Dennoch überlässt er die Finanzierung des ÖPNVs in Neu-Ulm weitestgehend der Stadt selbst und den Stadtwerken. Anteile der ÖPNV-Fördergelder des Freistaates gibt er nicht an die Stadt weiter. Die Stadt Neu-Ulm finanziert ihrerseits aus dem städtischen Haushalt eine Linie, ohne ÖPNV-Fördergelder zu erhalten.
Vermögensausgleich
In der Vorlage ist die Rede von Grund- und Gebäudebesitz in Höhe von rund 58 Millionen Euro, der neu geregelt werden müsste. Wie sich diese Zahl zusammensetzt ist aus der Vorlage nicht ersichtlich. Unabhängig davon ist eine Bewertung faktisch ganz einfach: Die Einkreisung der Stadt Neu-Ulm im Jahr 1972 soll mit der von der Stadt Neu-Ulm geforderten Auskreisung rückgängig gemacht werden. Hinsichtlich der Übertragung von Grund- und Gebäudebesitz gibt es fixierte Regelungen aus den Zeiten der Einkreisung. Die Stadt Neu-Ulm hat zu damaliger Zeit dem Landkreis Gebäude und Grundstücke kostenfrei überlassen. Sollte die Stadt Neu-Ulm kreisfrei werden, so geht es in erster Linie um die Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger. Verkaufsvorgänge, wie beispielsweise in der Privatwirtschaft üblich, werden aus Sicht der Stadt Neu-Ulm aufgrund der fixierten vertraglichen Bedingungen aus dem Jahr 1972 nicht stattfinden.Bei den hier aufgeführten Themen handelt es sich lediglich um eine Auswahl an Punkten, die aus Sicht der Stadt Neu-Ulm falsch oder aber unvollständig in der Stellungnahme des Landkreises dargestellt sind. Die Stadt bedauert es sehr, dass hier offensichtlich eine einseitige Information der Öffentlichkeit erfolgt. Darüber hinaus wurden in der Sitzungsvorlage für die Kreistagssitzung vom 19. Oktober 2018 die von der Regierung von Schwaben gestellten Fragen an den Landkreis nicht beantwortet. So werden beispielsweise keine Kooperationsmöglichkeiten zwischen der kreisfreien Stadt Neu-Ulm und dem Landkreis Neu-Ulm aufgezeigt.