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Zwischenbericht zum Thema Kreisfreiheit

Wird die Stadt Neu-Ulm kreisfrei oder nicht? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Neu-Ulm, sondern im gesamten Landkreis seit einiger Zeit. Die Neu-Ulmer Stadtverwaltung hat 2017 ein Grundlagenpapier, das die möglichen Auswirkungen einer Kreisfreiheit darstellt, erarbeitet.

Der in der Sitzung vom 26. Juli 2017 vorgestellte Zwischenbericht der Stadtverwaltung kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass in Abwägung der Vor- und Nachteile und der finanziellen Auswirkungen eine Kreisfreiheit von Neu-Ulm für die Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger Vorteile bringt.

Zwischenbericht zur Untersuchung des Themas Kreisfreiheit (PDF, 7.9 MB)

In der Sitzung am 26. Juli 2017 hat der Neu-Ulmer Stadtrat eine erste Entscheidung gefällt: Der Neu-Ulmer Stadtrat plädiert mit einer breiten Mehrheit für eine Kreisfreiheit Neu-Ulms (37 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen). Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine abschließende Entscheidung über eine Antragstellung zur Kreisfreiheit vorzubereiten. Hierzu wird die Stadtverwaltung in Verhandlungen mit dem Landkreis eintreten und in Abstimmung mit dem Freistaat einen entsprechenden Antrag erarbeiten. Der Stadtrat wird dann in einer weiteren Sitzung darüber entscheiden, ob der Antrag zur Kreisfreiheit gestellt und das Verfahren in Gang gesetzt wird.  

Der genaue Wortlaut des Beschlusses lautet:
"Der Stadtrat plädiert für eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm.
Er beauftragt die Verwaltung eine abschließende Entscheidung über eine Antragstellung zur Kreisfreiheit vorzubereiten. Dazu ist mit dem Landkreis über die vermögensrechtlichen Verhältnisse, mögliche Kooperationen und eine gemeinsame Bearbeitung von Aufgabenfeldern zu verhandeln. Ein entsprechender Antrag ist in Abstimmung mit dem Freistaat vorzubereiten."