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Neues aus dem Stadtrat

Neu-Ulm, 20. Dezember 2017

Lärmaktionsplan:
Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr

In seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 befasste sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Neu-Ulm. Mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans / Stufe 2 wurden erste Maßnahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Neu-Ulm auf den Weg gebracht. Unter anderem soll der Verkehr zwischen 22 und 6 Uhr stellenweise auf 30 km/h beschränkt werden.

Wie viel Lärm verursacht der Verkehr im Neu-Ulmer Stadtgebiet und wo und wie kann dieser Lärm reduziert werden? Diese Fragen beschäftigen die Neu-Ulmer Stadtverwaltung und die Politik bereits seit Längerem. Ein sogenannter "Lärmaktionsplan" soll die Antwort auf die Frage liefern. Zur Erstellung des Plans wurden alle Hauptverkehrsstraßen untersucht, die in 24 Stunden von mehr als 8.200 Fahrzeugen befahren werden.

Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchung wurden Vorschläge ausgearbeitet, wo und wie der verkehrsbedingte Lärm reduziert werden kann. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde am 15. September 2016 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Frühjahr 2017 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 14. Dezember 2017 konnte der Lärmaktionsplan / Stufe 2 für die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Neu-Ulm nun offiziell beschlossen werden. Nach Inkrafttreten des Lärmaktionsplans soll die Verwaltung unmittelbar mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beginnen. Dazu zählt unter anderem die Umsetzung folgender im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Temporeduzierungen:

Anordnung von Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen in den Bereichen

  • Schützenstraße/Hermann-Köhl-Straße zwischen Flößerweg und Bahnhofstraße für den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr)
  • Marienstraße/Augsburger Straße zwischen Krankenhausstraße und Augsburger-Tor-Platz für den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr)
  • westliche Bahnhofstraße zwischen Reuttier Straße und Hermann-Köhl-Straße nachts für den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr)

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, Förderrichtlinien zur Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen zu erstellen.

Hintergrund:
Lärm gehört mittlerweile zu den am stärksten wahrgenommenen und belästigenden Umwelteinwirkungen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Die EU hat deshalb in der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) Regelungen zur Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten getroffen und die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Richtlinie ist im Jahr 2005 in nationales Recht umgesetzt worden.

Demzufolge wurden vom zuständigen Bayerischen Landesamt für Umwelt 2012/2013 in einer 2. Stufe Lärmkarten erstellt, die nun die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DtV) von mehr als 8200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden aufzeigen. Diese können im Lärmbelastungskataster Bayern eingesehen werden.

Aufgrund der vorliegenden Lärmbelastung und der Anzahl der betroffenen Bürger hatte der Neu-Ulmer Ausschuss für Stadtentwicklung, Hochbau und Umwelt am 24. September 2013 beschlossen, einen sogenannten Lärmaktionsplan zu erstellen.

Weitere Informationen:
Die Sitzungsvorlage mit dem ausführlichen Bericht können Sie im Rats- und Bürgerinfosystem einsehen:

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, 14.12.2017
>> TOP 3: Beschluss Lärmaktionsplan der 2. Stufe für das Stadtgebiet Neu-Ulm