Haupt Inhalt

Neues aus dem Stadtrat

Neu-Ulm, 26. September 2019

Kreisfreiheit: Stadt Neu-Ulm klagt nicht

Der Neu-Ulmer Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. September 2019, mit der Thematik der Kreisfreiheit befasst. Behandelt wurde die Ablehnung / Begründung der Ablehnung der Kreisfreiheit durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Die Stadtverwaltung hat die Ablehnung und die entsprechende Begründung rechtlich prüfen lassen. Eine entsprechende Stellungnahme liegt vor und wurde ebenfalls behandelt.
Das beauftragte Rechtsanwaltsbüro war der Auffassung, dass die Entscheidung des Innenministeriums, den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit abzulehnen, fehlerhaft ist. In verfahrensrechtlicher Hinsicht hätte die Stadt Neu-Ulm demnach die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Normerlassklage gegen den Freistaat Bayern zu erheben.

Der Neu-Ulmer Stadtrat hat sich in seiner Sitzung jedoch einstimmig gegen eine Klageerhebung ausgesprochen.

Weitere Informationen:
Die Sitzungsvorlage und die dazugehörigen Anlagen können Sie im Rats- und Bürgerinfosystem einsehen:

Sitzung des Stadtrates, 25.09.2019
>> TOP 3: Kreisfreiheit