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Bundestagswahl 2021
Am Sonntag, 26. September 2021 fand die Wahl der Abgeordneten zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und somit das wichtigste politische Entscheidungsorgan. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. Über die Verteilung der Sitze entscheiden am Wahltag die Wählerinnen und Wähler.
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse aus dem Landkreis Neu-Ulm finden Sie auf der Website des Landratsamtes:
Hygienekonzept bei der Bundestagswahl
Die Stadt Neu-Ulm hat für die Wahllokale bei der Bundestagswahl ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet.
In allen Wahllokalen gilt:
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. (Zur Identitätsfeststellung kann der Mund-Nasen-Schutz nach Aufforderung kurzzeitig abgenommen werden.)
- Einhalten der aktuell geltenden allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes (AHA-Regeln)
- Handdesinfektion vor Betreten des Wahlraumes
- Jede Wählerin und jeder Wähler erhält einen eigenen Stift, der nach Hause mitgenommen werden soll. Alternativ können auch eigene mitgebrachte Stifte verwendet werden.
- Im Wahlraum wird darauf geachtet, dass Abstände und Laufwege jederzeit eingehalten werden können.
Wichtig: Im Wahllokal gilt keine 3G-Regel. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen für Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bundestagswahl
Stimmberechtigt sind:
- alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.09.2003 oder früher),
- seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in Deutschland haben, oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten (Zuzug am 26.06.2021 oder früher),
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch).
- im Ausland lebende Deutsche, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
oder - aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter folgendem Link: Deutsche im Ausland - Der Bundeswahlleiter
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
Die Nummer und Adresse Ihres Abstimmungsraumes sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Alle Abstimmungslokale sind barrierefrei zugänglich, sprich für Menschen mit z.B. einer Gehbehinderung geeignet.
Die Anschrift Ihres Wahlraumes können Sie sich auch über den Link zur Online-Beantragung der Wahlunterlagen anzeigen lassen. Klicken Sie dort auf "Wo ist mein Wahllokal?".
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mitzubringen.
Wenn Sie am Wahltag Ihren Abstimmungsraum nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Für die Bundestagswahl erhält der Wähler einen Stimmzettel.
Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger in jedem der 299 Wahlkreise von mehreren Kandidatinnen und Kandidaten eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus, die/der sie im Bundestag vertritt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die Stadt Neu-Ulm befindet sich im Wahlkreis 255.
Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger für eine Partei. Die zur Wahl antretenden Parteien stellen dazu die Landeslisten auf, auf denen sie die Vertreter, die sie in den Bundestag entsenden mochten, nominieren. Wie viele der Parteivertreter auf der jeweiligen Landesliste aber tatsachlich ein Mandat erhalten, hängt davon ab, wie viele Stimmen die jeweilige Partei im Verhältnis zu den anderen Parteien erhält.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen:
Bei der Bundestagswahl 2021 können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben.
Diese Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. in München (Telefon 089 / 5 59 88-0) ausgegeben. Mit jeder Schablone werden Informationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel auf CD ausgegeben. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht. Diese Lochung ermöglicht das korrekte Anlegen der Schablone.
Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen zur Wahl
Die wichtigsten Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters unter bundeswahlleiter.de. Dort finden Sie auch Informationen zur Bundestagswahl in leichter Sprache.
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit stellt auf ihrer Website zudem Broschüren mit Informationen zur Wahl bereit: