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Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Wahl

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2014 in Neu-Ulm:

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind (nach Art.1, GLKrWG)

  1. Unionsbürger,
  2. die das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren spätestens am 16.03.1996)
  3. und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (= 16.01.2014, Tag der Aufentshaltsnahme zählt mit)

Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Wer das Wahlrecht in einer Gemeinde oder in einem Landkreis infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb einer Jahres seit dem Wegzug in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wahlberechtigt 

Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Neu-Ulm eingetragenen Stimmberechtigten erhalten spätestens am 23. Februar 2014  eine Wahlbenachrichtigung.

Wo befindet sich mein Abstimmungsraum?

Die Nummer und Adresse Ihres Abstimmungsraumes sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Dabei können Sie auch ersehen, ob Ihr Abstimmungsraum barrierefrei zugänglich ist, sprich für Menschen mit beispielsweise Gehbehinderungen geeignet ist.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Wenn Sie am Wahltag Ihren Abstimmungsraum nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl (siehe Infobox "Briefwahl").

Was ist bei der Briefwahl zu beachten?

Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie ganz einfach über den QR Code auf dem Benachrichtigungsbrief oder über folgenden Link im Internet beantragen:

Briefwahlunterlagen online beantragen

(Online-Antrag mit Briefzustellung möglich bis Mittwoch, 26. März um 20 Uhr; bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis Donnerstag, 27. März um 20 Uhr)

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, benötigen Sie für den Online-Antrag Ihren Wahlbezirk sowie die Nummer im Wählerverzeichnis. Diese Daten finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Darüber hinaus können Sie den Vordruck auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes nutzen oder die Briefwahl über einen formlosen mündlichen (nicht telefonischen) oder schriftlichen Antrag beantragen.

Schriftlich können Sie die Briefwahl bis spätestens Freitag, 28. März 2014 um 15 Uhr beantragen.
Bei Postwegverlust können Sie den Antrag auf Briefwahl bis spätestens Samstag, 29. März 2014, 12 Uhr stellen, bei plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 30. März 2014, 15 Uhr.

Die Briefwahlunterlagen
Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • einen Stimmzettel für jede Wahl (Stadtrat, Kreistag, Oberbürgermeister, Landrat),
  • einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
  • einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt eingeht.

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