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Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Bezirkswahl

Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 14.10.2000 oder früher),
  • seit mindestens 3 Monaten ihre Hauptwohnung im Regierungsbezirk Schwaben haben, oder sich sonst in im Regierungsbezirk Schwaben gewöhnlich aufhalten (Zuzug am 14.07.2018 oder früher),
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch oder wegen Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten).

Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Neu-Ulm eingetragenen Stimmberechtigten erha
lten spätestens am 23.09.2018 eine Wahlbenachrichtigung.

Wo wird gewählt?

Die Nummer und Adresse Ihres Wahllokals sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich, sprich für Menschen mit z.B. Gehbehinderung geeignet.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl (siehe Infokasten "Briefwahl").

Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. 

Ihren Wahlschein können Sie online beantragen:

WAHL- bzw. ABSTIMMUNGSSCHEIN ONLINE BEANTRAGEN
(für Landtagswahl, Bezirkswahlen)

Alternativ können Sie für die Beantragung der Briefwahl selbstverständlich auch den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen oder die Briefwahl über eine formlosen mündlichen (nicht telefonisch) oder schriftlichen Antrag beantragen.

Die Briefwahl können Sie bis spätestens Freitag, 12.10.2018, 15.00 Uhr beantragen.
Bei Postwegverlust können Sie den Antrag auf Briefwahl bis spätestens Samstag, 13.10.2018, 12.00 Uhr stellen, bei plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 14.10.2018, 15.00 Uhr.

  • den Wahlschein,
  • zwei weiße Stimmzettel für die Landtagswahl,
  • zwei blaue Stimmzettel für die Bezirkswahl,
  • einen weißen Stimmzettelumschlag,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag im Wahlamt eingeht.