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Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 133.1 "Bad Wolf" in Neu-Ulm / Mitte

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 133.1 „Bad Wolf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 12.09.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtsplan vom 12.09.2024 dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 249 den Neubau eines 6-geschossigen Wohngebäudes mit einer Gewerbeeinheit. Das bis September 2024 bestehende Gebäude konnte aufgrund des langen Leerstands und aufgrund baulicher sowie energetischer Mängel nicht saniert werden.

Innerhalb des Vorhabengebietes besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Nutzung als urbanes Gebiet ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.

Die Planungskonzeption des Architekturbüros sieht im Süden zur Augsburger Straße einen rechteckigen Baukörper vor. Das Gebäude ist insgesamt mit 6 Vollgeschossen und mit einem Flachdach geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit insgesamt 17 Stellplätzen sowie einem ebenerdigen Stellplatz nachgewiesen, die ihre Zu- und Abfahrt zur Augsburger Straße im Osten des Grundstückes haben. Das Gebäude fasst insgesamt 10 Wohneinheiten und eine gewerblich/soziale Nutzung. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,18 Hektar und erstreckt sich über das Flurstück Nr. 249 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 66/2, 66/9, 249/3, 254/2 und 1699 (Augsburger Straße) der Gemarkung Neu-Ulm.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 12.09.2024 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von
Montag, 25. November 2024 bis einschließlich Montag, 30. Dezember 2024
auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

  • Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de