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12. Änderung des Flächennutzungsplanes Neu-Ulm 2025 „Bereich Brühlweg“, Gemarkung Hausen
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf des FNP-Änderungsplanes „Bereich Brühlweg“ mit Stand vom 10.06.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Planung wird auch bezeichnet als 12. Flächennutzungsplanänderung „Bereich Brühlweg“.
Die vorliegende FNP-Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des folgenden Bebauungsplanes:
Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen
Der Änderungsbereich des vorliegenden FNP-Änderungsplanes ist im folgenden Übersichtslageplan dargestellt. Er liegt östlich des Stadtteils Gerlenhofen im Siedlungsbereich „Werzlen“ (Gemarkung Hausen) südlich des Brühlweges, nördlich des Häuserhofsees.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,0 ha auf.
Die Bestandssituation lässt sich wie folgt beschreiben:
Mit Ausnahme eines ca. 30 m breiten, südlich der des Brühlweges liegenden privat genutzten Kfz-Stellplatz wird das gesamte Plangebiet derzeit fast ausschließlich als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Im rechtswirksamen FNP ist das Plangebiet und seine Umgebung wie folgt dargestellt:
- „Wohnbaufläche“ im Bereich der bestehenden Straßenfläche des als Stichstraße ausgebildeten Brühlwegs im Zusammenhang mit der Wohnflächendarstellung des FNP für die bebauten Siedlungsflächen nördlich und westliche des Änderungsbereichs
- „Fläche für die Landwirtschaft“ südlich des Brühlwegs
- Eintrag eines Überschwemmungsgebietes im Westen des Änderungsbereiches entlang des Landgrabens, das geringfügig in den Änderungsbereich hineinragt.
Die Planung dient der bauleitplanerischen Vorbereitung zur Schaffung von Baurecht für neuen Wohnraum über den parallelen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen. Der FNP-Änderungsplan dient damit insbesondere, wie der parallele Bebauungsplan, zur Deckung der Nachfrage nach Bauplätzen für Familienhausbau in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Im parallelen Bebauungsplan werden hierzu Flächen als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung unter Ausnutzung bereits vorhandenen verkehrlichen und technischen Infrastruktureinrichtungen (z.B. zweiseitiger Anbau an dem bisher nur einseitig bebauten Brühlweg) festgesetzt. Die FNP-Planung begründet die Standortentscheidung für das neue Wohngebiet.
Durch die Planung entstehen eine Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Umgebung und eine Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes, z.B. durch Straßenraumbegrünung, Erhöhung Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigung und Parkplätze, die im Bebauungsplan geregelt werden.
Die FNP-Änderung bereitet auch eine über den Bebauungsplan konkretisierte ökologische Aufwertung von bisher intensiv genutzten Ackerflächen mit besonderer Bedeutung für den speziellen Artenschutz vor. Außerdem gibt die FNP-Änderungsplanung Vorgaben zur ausreichenden Berücksichtigung der Belange von Grünordnung und Naturschutz sowie zum Arten-, Immissions- und Hochwasserschutz im Bebauungsplanverfahren und dient damit der Gewährleistung der Umweltverträglichkeit des gesamten Vorhabens.
Zur Umsetzung der Ziele der Planung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Umweltbezogene Informationen
Für die Belange des Umweltschutzes wird im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des gegenständlichen FNP-Änderungsverfahrens beschrieben und bewertet werden.
Zur Planung liegen im Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Schutzgut Mensch/Gesundheit zu Themen Verkehrslärm- und Gewerbelärm sowie zur Lufthygiene bzgl. Luftschadstoffe, Gerüche, Staub und Bioaerosole
- Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt zu Themen Änderung Grünbestand und spezieller Artenschutz einschließlich naturschutzfachlicher Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung
- Schutzgut Fläche und Boden zu Themen Versiegelung und Bodenschutz
- Schutzgut Wasser zu Themen Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Verlust von Retentionsraumvolumen und dessen wasserwirtschaftlichem Ausgleich/Hochwasserschutzmaßnahmen/grundwasserverändernden Auswirkungen
- Schutzgut Klima/Luft zum Thema Auswirkungen auf Veränderungen des Klimas und der Lufthygiene
- Schutzgut Landschaft zum Thema Landschaftsbildveränderung
- Schutzgut Sach- und Kulturgüter zum Thema Nutzung bestehende Straße
Im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim (AELF), Schreiben vom 11.04.2024
- Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum e.V. Gerlenhofener Arbeitskreis Umweltschutz (GAU), Schreiben vom 08.05.2024
Wesentliche umweltbezogene Fachplanungen und -gutachten liegen nicht vor.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Neu-Ulm 2025 „Bereich Brühlweg“ mit Stand 10.06.2024 einschließlich seiner Begründung, die wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen und die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Zeit von Dienstag, 20. August 2024 bis einschließlich Freitag, 20. September 2024 auf folgender Internetseite der Stadt Neu-Ulm veröffentlicht: www.neu-ulm.de/auslegungen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Beteiligungsunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus:
- Montag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Dienstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Freitag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Es besteht Gelegenheit, sich während der Auslegung über die Planungsabsichten zu informieren. Stellungnahmen zum Entwurf der FNP-Änderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Neu-Ulm im Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgegeben wird, erhält der Einwender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das mit den FNP-Änderungsplanunterlagen öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des FNP-Änderungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird für das vorliegende FNP-Änderungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de