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13. Änderung des Flächennutzungsplanes Neu-Ulm 2025 „Bereich Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiblinger Eck“, Weststadt
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Neu-Ulm 2025 beschlossen. Die Planung wird auch bezeichnet als 13. Flächennutzungsplanänderung „Bereich Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiblinger Eck“.
Der Stadtrat hat in der v. g. Sitzung außerdem die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Vorentwurf des FNP-Änderungsplanes „Bereich Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiblinger Eck“ mit Stand vom 10.06.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich des vorliegenden FNP-Änderungsplanes ist im folgenden Übersichtslageplan dargestellt. Er befindet sich im westlichen Stadtgebiet von Neu-Ulm an der Grenze zum Stadtgebiet von Ulm (Stadtteil Wiblingen) zwischen der Iller im Süden und Südwesten, dem Siedlungsbereich des Ortsteiles „Illerbrücke“ im Westen und Nordwesten, kleingärtnerisch und landschaftlich genutzter Flächen im Norden und dem autobahnartig ausgebauten Verkehrsknoten der Bundesstraßen B 30/B 28.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 5,6 ha auf und ist weitgehend eben.
Die Bestandssituation lässt sich wie folgt beschreiben:
- Das gesamte Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt.
- Im nördlichen Planbereich befindet sich ein amtlich kartiertes Biotop.
- Im südlichen Planbereich befindet sich eine Altlast/Altlastenverdachtsfläche.
Im rechtswirksamen FNP ist das Plangebiet und seine Umgebung wie folgt dargestellt:
- Plangebiet: „Flächen für die Landwirtschaft“
- Nördlich angrenzend: „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleingärten“
- Westlich angrenzend: kleinräumig „gemischte Bauflächen“
- Östlich angrenzend: weiträumig „Verkehrsflächen“
- Südlich angrenzend: „Flächen für Wald“ (Illerauwald) und „Wasserflächen“ (Iller) sowie Grenzverläufe Landschaftsschutzgebiet, überschwemmungsgefährdetes Gebiet und Wasserschutzgebiet
Die Planung dient der bauleitplanerischen Vorbereitung zur Schaffung von Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV) über den beabsichtigten Bebauungsplan M 142 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiblinger Eck", Weststadt. Der FNP-Änderungsplan dient damit insbesondere zum Ausbau der Kapazitäten zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Im parallelen Bebauungsplan sollen hierzu Flächen als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Die FNP-Planung begründet die Standortentscheidung für die FF-PV.
Bei Bauflächen für FF-PV handelt es sich um atypische Baugebiete, welche nicht mit Baugebieten gemäß § 1 Abs. 2 Nrn. 1 bis 11 BauNVO wie Wohn- oder Gewerbegebieten zu vergleichen sind. Die Solarmodule können nach ihrer Betriebsphase (ca. 30 Jahre) rückstandslos zurückgebaut und das Plangebiet seiner ursprünglichen oder einer andersartigen Nutzung zugeführt werden.
Zur Umsetzung der Ziele der Planung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Umweltbezogene Informationen
Für die Belange des Umweltschutzes wird im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des gegenständlichen FNP-Änderungsverfahrens beschrieben und bewertet werden.
Zur Planung liegen der Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) und folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Schutzgut Mensch/Gesundheit zu Themen Gewerbelärm sowie zu Lichtreflexionen
- Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt zu Themen Änderung Grünbestand und spezieller Artenschutz einschließlich naturschutzfachlicher Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung
- Schutzgut Fläche und Boden zu Themen Versiegelung und Bodenschutz
- Schutzgut Wasser zu Themen Lage im Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz/Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten/Versickerungsverhalten von Niederschlagswasser
- Schutzgut Klima/Luft zum Thema Auswirkungen auf Veränderungen des Klimas und der Lufthygiene
- Schutzgut Landschaft zum Thema Landschaftsbildveränderung
- Schutzgut Sach- und Kulturgüter – keine Betroffenheit
Im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren liegen keine wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen vor.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Neu-Ulm 2025 „Bereich Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiblinger Eck“ mit Stand 10.06.2024 einschließlich seiner Begründung und die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Zeit von Dienstag, 20. August 2024 bis einschließlich Freitag, 20. September 2024 auf folgender Internetseite der Stadt Neu-Ulm veröffentlicht: www.neu-ulm.de/auslegungen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Vorentwurf des FNP-Änderungsplanes einschließlich seiner Begründung und die Bekanntmachung im Rahmen der gegenständlichen Öffentlichkeitsbeteiligung im genannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus:
- Montag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Dienstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Freitag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Es besteht Gelegenheit, sich während der Auslegung über die Planungsabsichten zu informieren. Stellungnahmen zum Vorentwurf der FNP-Änderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Neu-Ulm im Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgegeben wird, erhält der Einwender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das mit den FNP-Änderungsplanunterlagen öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des FNP-Änderungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de