Haupt Inhalt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 114/1 „Baufeld 5 – West, 1. Änderung“
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan M 114/1 „Baufeld 5 – West, 1. Änderung“, Entwurf mit Stand vom 23.04.2024 einschließlich seiner Begründung und den dazugehörigen fachlichen Gutachten wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert.
In Folge veränderter Rahmenbedingungen kommt es im erneuten Entwurf unter anderem zu folgenden Änderungen und Anpassungen:
- Änderung der Vorzone Nordseite (Entfall Mobility-Hub, Vergrößerung Grünfläche, Verteilung Baumstandorte, Verteilung Kurzzeitparker)
- Vergrößerung Baugrenze im Bereich der außenliegenden Fluchttreppe (Bereich Nordosten)
- Veränderung der Außenkanten der TG
- Aufnahme Planzeichen: Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Aufnahme Überschreitungsregelung für Balkone
- Zulässigkeit Fassadenbegrünung
Aufgrund der genannten Änderungen wird der Entwurf erneut öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange wird gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB erneut durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan vom 26.09.2024 dargestellt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt durchgeführt. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 26.09.2024 einschließlich seiner Begründung und den dazugehörigen fachlichen Gutachten ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, 7.Oktober 2024 bis einschließlich Montag, 21. Oktober 2024 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:
- Montag: 8:00 - 13:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Dienstag: 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 - 13:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)
- 01 Planzeichnung Bebauungsplan M114/1 „Baufeld 5 - West, 1. Änderung“ (540 KB)
- 02 Textteil Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 114/1 (1.8 MB)
- 03 Vorhaben- und Erschließungsplan (10.7 MB)
- 04 Schalltechnische Untersuchung (600 KB)
- 05 Tageslichtsimulation und Verschattungsstudie (4.1 MB)
- 06 Baugrundgutachten (3.5 MB)
- 07 Hydrologische Stellungnahme (175 KB)
- 08 Artenschutzrechtliche Prüfung saP (7.8 MB)
- 09 FRIDU Flächenrisiko Detailuntersuchung NU 21 (18.7 MB)
- Datenschutzrechtliche Informationen (130 KB)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de