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Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 118 „Wohnen am Glacis-Park, Turmstraße/Gedeckter Weg“ (Neu-Ulm/Stadtmitte)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 16.07.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 118 „Wohnen am Glacis-Park, Turmstraße/Gedeckter Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 14.06.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beiliegenden Planzeichnung/im folgenden Übersichtsplan vom 14.06.2024 dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Vorhabenträgerin, die Eberhardt Immobilienverwaltung III GbR, Ulm beabsichtigt innerhalb des Plangrundstückes den Neubau von vier mehrgeschossigen Wohngebäuden.

Das Vorhabengrundstück ist derzeit im nördlichen Bereich durch gewerblich genutzte Gebäude bebaut. Im südlichen und westlichen Bereich besteht eine Wohnbebauung in Form einer offenen Einzelhausbebauung.

Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnraum in zentraler Lage von Neu-Ulm entsprechend der östlich angrenzenden bestehenden Wohnbebauung sowie entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet. Insgesamt entstehen verteilt auf die vier geplanten Baukörper ca. 120 Wohneinheiten.

Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von ca. 4.698 m² auf.

Für den Geltungsbereich besteht aktuell kein Bebauungsplan. Der Standort ist aufgrund seiner innerstädtischen Lage dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. 

Um eine städtebaulich angemessene Entwicklung und Nachverdichtung in dieser zentralen Ortslage gewährleisten zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 14.06.2024 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, den 12. August 2024 bis einschließlich Freitag, den 20. September 2024 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

  • Montag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Umweltbezogene Informationen

Zur Planung liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung
    Verfasser: Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH
    Themen: 
    • Schutzgut Wasser: Festsetzung einer Begrünung von Flachdächern sowie einem Hinweis zur Niederschlagswasserversickerung 
    • Schutzgut: Arten und Biotope: Festsetzungen zur Grünordnung
    • Schutzgut Klima und Luft: Festsetzung einer Dachbegrünung für Flachdächer
    • Schutzgut Mensch + Erholung: Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Lärmimmissionen
    • Schutzgut Boden: Hinweis zum Umgang mit Bodenverunreinigungen
    • Schutzgut Landschaft: Anpflanzung von Einzelbäumen und Sträuchern
    • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern
       
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Zwischenbericht
    Verfasser: Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz
    Themen: Angaben zur Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie europäischer Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie sowie Prognose und Bewertung bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG
     
  • Verschattungsstudie
    Verfasser: EGS-plan
    Themen: Grundrissauswertung und Abschätzung der Verschattung der Nachbargebäude zu den entscheidenden Jahres- und Tageszeiten
     
  • Schallgutachten
    Verfasser: BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH
    Themen: Beurteilung der einwirkenden Schallimmissionen nach einschlägigen Richtlinien
     
  • Geotechnischer Bericht
    Verfasser: Baugrund Süd 
    Themen: Untersuchung und Aufschlüsselung des Baugrundes.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de