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Rath
Ausblick
2021
.
Stadtentwicklung
Vorbereitende Untersuchungen „Innenstadt und Vorfeld“
noch nicht alle Sanierungsziele erreicht. Anliegen der
Stadtverwaltung war es deshalb, die städtebaulichen
Ziele neu zu definieren und einen Rahmenplan mit
konkreten Maßnahmen für die kommenden 10 bis 15
Jahre zu erarbeiten.
Im Rahmen einer umfassenden Öffentlichkeitsbe-
teiligung wurden Eigentümerinnen und Eigentümer
sowie Bewohnerinnen und Bewohner und öffent-
liche Aufgabenträger befragt. Auch Anregungen,
die im Zuge der ISEK-Beteiligung eingegangen
waren, wurden berücksichtigt. Im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung bestand die Möglichkeit, sich
über den Rahmenplan und die Maßnahmenvorschlä-
ge zu informieren und Anregungen einzubringen.
Der Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen
zur städtebaulichen Sanierung wurde außerdem
im Rahmen einer Online-Veranstaltung der Öffent-
lichkeit vorgestellt.
Ergebnis der Vorbereitenden
Untersuchungen „Innenstadt und Vorfeld“
Der Entwurf schlägt die drei neuen Sanierungs-
gebiete Innenstadt, Glacispark und Vorfeld vor. Für
diese Bereiche werden für die kommenden 10 bis
15 Jahre insgesamt 46 baulich-investive und soziale
Sanierungsmaßnahmen empfohlen. Mit den Maß-
nahmen soll eine höhere Urbanität und eine an-
sprechende Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität
erreicht werden. Dabei sollen insbesondere auch
Aspekte des Klimaschutzes, der Integration und der
Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Wie können sich die Neu-Ulmer Innenstadt und das
Quartier Vorfeld städtebaulich entwickeln? Welche
Sanierungsmaßnahmen sollen in den kommenden
Jahren umgesetzt werden? Um diese und ähnliche
Fragen zu beantworten, führte die Stadtverwaltung
2021 sogenannte Vorbereitende Untersuchungen
(VU) in der Innenstadt und im Vorfeld durch. Hier-
bei waren alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie
Eigentümerinnen und Eigentümer aus dem Vorfeld
und der Innenstadt dazu aufgerufen, sich an einer
Onlinebefragung zu beteiligen.
Was bedeutet
Vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchung ist ein Fachbegriff aus
der Stadtplanung. Um als Stadt Fördermittel aus
einem Städtebauförderprogramm zu bekommen,
müssen geplante Sanierungsmaßnahmen gemäß
Baugesetzbuch innerhalb eines förmlich festgeleg-
ten Sanierungsgebietes liegen. Bevor jedoch ein
neues Sanierungsgebiet beschlossen werden kann,
sieht das Gesetz die Durchführung von sogenannten
Vorbereitenden Untersuchungen vor.
In Neu-Ulm gab es bisher vier städtebauliche
Sanierungsgebiete: im Zentrum, in der östlichen
Innenstadt, im Zentrumsbereich-Süd und im Vorfeld /
Wiley-Nord. Diese Sanierungsgebiete sind durch
Satzungen festgelegt. Da die Gebiete alle vor dem
1. Januar 2007 rechtskräftig wurden, sah das Bau-
gesetzbuch vor, dass sie Ende 2021 aufgehoben
werden mussten. Bis zur Aufhebung waren jedoch
Vorschlag der zukünftigen Sanierungsgebiete Innenstadt, Glacispark und Vorfeld.