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Stadt informiert über Flächennutzungsplan-Änderung „Gewerbliche Bauflächen Schwaighofen Süd“

Infoveranstaltung am 17. April

Luftbild vom südlichen Neu-Ulmer Stadtteil Schwaighofen

Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist es, die bereits im FNP ausgewiesene gewerbliche Baufläche G 3 Schwaighofen Süd nachhaltig zu entwickeln.

5. April 2024  –  Im Bereich Schwaighofen Süd sollen dringend benötigte neue Gewerbeflächen bereitgestellt werden. Hierfür soll die bereits ausgewiesene gewerbliche Baufläche neu geordnet und der Straßenfreihaltekorridor „Vorbehaltsfläche Querspange“ an den künftigen Siedlungsrand verlegt werden.

Hierzu findet am Mittwoch, 17. April um 18.30 Uhr in der Hochschule Neu-Ulm eine Beteiligungs- und Informationsveranstaltung mit Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger statt. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und ihre Anregungen zur Flächennutzungsplan-Änderung abgeben.

Durch die Verlegung der Vorbehaltsfläche kann die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes umweltverträglich sowie kosten- und flächensparend erfolgen. Bis auf weiteres bleibt die „Vorbehaltsfläche Querspange“ jedoch ein Teil des Landschaftsraums und ist überwiegend als Ackerfläche der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten. Eine bauliche Umsetzung der Querspange ist derzeit nicht geplant.

Neu ausgewiesen wird außerdem eine kleine Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand von Ludwigsfeld. Das ist eine planerische Voraussetzung zur Verwirklichung des Wohngebiets „Ulmer Hofgut II“. Ein städtebauliches Konzept für diesen Bereich wurde bereits mit der Planung für den ersten Abschnitt des Wohngebietes Ulmer Hofgut entwickelt.

Die relevanten Planunterlagen können bis zum 8. Mai auf der Website der Stadt Neu-Ulm unter neu-ulm.de/flaechennutzungsplan eingesehen werden:

Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Abteilung Stadtplanung per E-Mail an stadtplanung@neu-ulm.de sowie postalisch abgegeben werden. 

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung: 11. Flächennutzungsplan Änderung