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11. Änderung des Flächennutzungsplans Neu-Ulm 2025 „Gewerbliche Bauflächen Schwaighofen Süd“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Neu-Ulm 2025 beschlossen. Die Planung wird bezeichnet als 11. Änderung des Flächennutzungsplans Neu-Ulm 2025, „Gewerbliche Baufläche Schwaighofen Süd“.

Der Geltungsbereich der FNP Änderung ist im beigefügten, von der Stadtplanung gefertigten Übersichtsplan vom 12.01.2024 dargestellt. 

Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen durch den alten und den neuen Korridor „Vorbehaltsfläche Querspange“ sowie durch die bisherige östliche Grenze der Gewerblichen Baufläche G 3 des FNP 2025 begrenzt. 

Im Norden bzw. Nordwesten befinden sich die vorhandenen Gewerbegebiete an der Otto-Renner-Straße bzw. der Messerschmittstraße. Im Westen liegt die Vorbehaltsfläche Querspange wie bisher zwischen den Wohngebieten Ludwigsfeld und Wiley-Süd. Alter und neuer Korridor gehen hier ineinander über. Der Änderungsbereich setzt sich am östlichen Ortsrand von Ludwigsfeld fort. Damit wird eine Entwicklungsfläche für das Gebiet Ulmer Hofgut II einbezogen. Im Nordosten endet der Änderungsbereich beim Breitenhof, wo die Vorbehaltsfläche Querspange an die B 10 und die Breitenhofstraße (ST 2021) anbindet. 

Die Flächen innerhalb des Änderungsbereiches unterliegen derzeit überwiegend der ackerbaulichen Nutzung. Eingestreut sind einige Hofstellen, Wirtschafts- und Wohngebäude ohne Siedlungszusammenhang. Außerdem befindet sich das Gewerbegebiet für das EVO-Bus Zentrallager (Bebauungsplan M97 „An der Bahn“) innerhalb des Änderungsbereichs. Als wichtige Verkehrsachsen queren die Reuttier Straße (St 2029) und die Bahnlinie Ulm – Kempten das Plangebiet. Vom Änderungsbereich berührt sind Flächen der Stadtteile Ludwigsfeld, Schwaighofen und Pfuhl. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rd. 186 ha.

 

Ziel und Zweck der Planung

Vorrangiges Ziel der FNP Änderung ist es, die bereits im FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm ausgewiesene gewerbliche Baufläche G 3 Schwaighofen Süd nachhaltig zu entwickeln und mit dem knappen Gut Grund und Boden so sparsam und schonend wie möglich umzugehen. Dies soll durch eine überarbeitete räumliche Gliederung der gewerblichen Bauflächen erreicht werden. Zusätzliche gewerbliche Bauflächen werden nicht ausgewiesen.

Die Grundzüge der Flächenplanung lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Verlagerung der bereits im FNP 2025 enthaltenen Vorbehaltsfläche Querspange nach Süden bzw. Süd-Osten. Damit kann die Gewerbeflächenentwicklung im direkten Siedlungszusammenhang erfolgen. An das vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet an der Otto-Renner-Straße wird ohne das Freihalten einer Lücke angebunden.
  • Das Entstehen einer schwer nutzbaren Restfläche (Korridor der freizuhaltenden Vorbehaltsfläche) wird vermieden.
  • Die „Vorbehaltsfläche Querspange“ hat den Zweck, in diesem Bereich Nutzungen zu unterlassen, die einer künftigen Verbindungsstraße zwischen der B 10 und der B 28/B 30 entgegenstehen. Eine Entscheidung über das Erfordernis der Verbindungsstraße soll für die Zukunft offen gehalten werden. 
  • Da keine Mehrung der gewerblichen Baufläche G 3 erfolgt, können im Bereich der geänderten Vorbehaltsfläche Querspange Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden, die bisher als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sind. Diese Nutzung ist dauerhaft möglich solange der Planfall „Querspange“ (Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan und Folgeplanungen durch das Staatliche Bauamt) nicht eintritt. 
  • Aufnahme eines zusätzlichen Bahnhaltepunktes „Brunnenweg“ an der Strecke Ulm – Kempten im Rahmen der Entwicklung der Regio-S-Bahn Donau Iller. 
  • Berücksichtigung des Wohnbauflächenbedarfs im Bereich der Entwicklungsachse Süd, Ergänzung der Wohnbaufläche W 19 für den Bauabschnitt II des Gebietes Ulmer Hofgut. Ein städtebauliches Konzept liegt bereits vor. 
  • Anpassung der in den FNP 2025 integrierten landschaftsplanerischen Aussagen an die geänderten Flächenzuschnitte wie Ortsrandeingrünung, Vorrangfläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Flurdurchgrünung.

Die Änderung des FNP schafft die Voraussetzung im Bereich der erweiterten Wohnbaufläche W 19 und der gewerblichen Baufläche G 3 Bebauungspläne aufzustellen und verbindliches Baurecht zu schaffen. 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadt Neu-Ulm möchte Sie möglichst frühzeitig in die Planung einbeziehen und in den Dialog mit Ihnen eintreten.

Aus diesem Grund findet am Mittwoch, den 17. April 2024 um 18.30 Uhr in der Hochschule Neu-Ulm (HNU), Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm eine öffentliche Informationsveranstaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Sie sind eingeladen, sich über die Planungsabsichten zu informieren, diese zu diskutieren und Anregungen zu äußern. 

Darüber hinaus ist der Vorentwurf der 11. FNP-Änderung einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht, der Bekanntmachung und bereits vorliegender Gutachten in der Zeit von Montag, den 8. April 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 8. Mai 2024 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock, Zi. 329 während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

  • Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum FNP Änderungsentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de