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Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

Eigenverantwortung

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

(Wasserhaushaltsgesetz, WHG §5 Abs. 2)
 

Hochwasserschutzfibel

Eine weitsichtige Vorsorge dient dem Schutz jedes Einzelnen und dem Schutz von Eigentum und Besitz. Dazu bietet die Hochwasserschutzfibel nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzern und Mietern gleichermaßen wertvolle Hinweise. Auch für Architekten und Ingenieure, die im Rahmen der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen Schäden zu vermeiden. Auch die Stadt Neu-Ulm greift auf die Hochwasserschutzfibel zurück und empfiehlt diese weiter.

Hochwasserschutzfibel (PDF) 
 

Merkblatt für externe Planer

Die langfristige Anpassung bestehender Siedlungen an die Gefährdung Hochwasser und urbane Sturzfluten gehören zum Ziel der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Im Merkblatt DWA-M553 wird eine fundierte und strukturierte Darstellung des Themas vorgelegt, auf deren Grundlage fachgerechte Planungen und bauliche Umsetzungen im gesamten Themenspektrum des hochwasserangepassten Planens und Bauens getroffen werden können.

Das DWA-Regelwerk ist eine von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) herausgegebene Sammlung technischer Regeln für die Wasserwirtschaft.

Merkblatt DWA-M553 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen (für externe Planer)