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Beteiligung der Öffentlichkeit und Auslegungen

Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu aktuell im Rathaus öffentlich ausgelegten Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Stadt Neu-Ulm. Zeitgleich sind die Planunterlagen hier im Internet einsehbar.

Aktuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Einfacher Bebauungsplan M 34/1 „Hinter den Gärten, 1. Teiländerung“, Ludwigsfeld
Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes 
Veröffentlichung und Auslegung: 11.03.2024 – 22.03.2024

Auslegungsort

Auslegungsort ist, wenn nicht anders angegeben, im Neu-Ulmer Rathaus (Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm).

Nähere Details finden Sie bei den Informationen zur jeweiligen Auslegung (siehe Abschnitt "Akuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligung").

Öffnungszeiten Rathaus

Montag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag:
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:  
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadtverwaltung Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Tel. (0731) 7050-3101

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bebauungsplanverfahren

Die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen – das sind der Flächennutzungsplan (FNP) und die Bebauungspläne (B-Pläne) – richtet sich nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB). Sie gelten für beide Pläne und Planänderungen gleichermaßen. Der Einfachheit halber ist im Folgenden vom Bebauungsplan die Rede.

Die intensive Erörterung der Planungsziele und Inhalte mit den Bürgerinnen und Bürgern ist ein wesentlicher Teil des förmlichen Verfahrens.
 

Schritt 1

Ein Bebauungsplanvorentwurf oder ein städtebauliches Konzept, mindestens aber die Abgrenzung eines Plangebietes, wird erarbeitet. Dies ist die Grundlage für einen Aufstellungsbeschluss. In Neu-Ulm ist dafür in der Regel der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SU) des Stadtrates zuständig.
 

Schritt 2

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit: Mit dem ersten städtebaulichen Entwurf wird die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt und ausdrücklich aufgefordert, sich zu informieren und zur Planung zu äußern. Üblicherweise wird zu einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Presse, durch Aushänge und ggf. durch Briefkasteneinwurf eingeladen. In jedem Fall erfolgen eine Bekanntmachung im Amtsblatt und eine Veröffentlichung der Planunterlagen über die städtische Homepage.
 

Schritt 3

Alle Eingaben werden gesammelt, geprüft und gegeneinander und untereinander abgewogen. Wenn sie der Vervollständigung und Verbesserung der Planung dienen, finden sie Eingang in den Bebauungsplan. Die Umweltbelange werden geprüft und die Ergebnisse aus eventuellen Fachgutachten werden in die Planung eingearbeitet. Der Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung und in der Regel mit dem Umweltbericht ist das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung.
 

Schritt 4

Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung: Die Planung wird dem Stadtratsausschuss vorgestellt und von ihm zur Auslegung beschlossen. In den städtischen Medien wird darüber informiert. Die Öffentlichkeit hat nun nochmals die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und Bedenken oder Anregungen einzubringen. Die Dauer der Auslegung ist üblicherweise auf 30 Tage befristet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden erneut geprüft und abgewogen. Sofern der Bebauungsplanentwurf als Folge daraus geändert wird, ist die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen. Schritt 4 kann sich deshalb unter Umständen mehrfach wiederholen.
 

Schritt 5

Am Ende des Aufstellungs- oder Änderungsverfahrens steht der Satzungsbeschluss durch den Stadtratsausschuss. Zuvor wird über alle Eingaben und Stellungnahmen abschließend abgewogen und entschieden.
 

Schritt 6

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Abwägungsergebnis wird den Betroffenen mitgeteilt.

Alle Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan sind über die Homepage bzw. das Geoinformationssystem der Stadt Neu-Ulm einsehbar.

Unter besonderen Voraussetzungen kann dieses Verfahren vereinfacht und verkürzt werden, wenn z.B. ein Bebauungsplan geändert wird, ohne dass dabei seine Grundzüge berührt sind oder wenn es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

Nachfolgende Grafik veranschaulicht den Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Ablaufschema der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Internetangebot dient im Sinne des Bürgerservices als Erstanlaufstelle, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger über die im Verfahren befindlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne informieren können. Bitte beachten Sie, dass sich die hier eingestellten Planunterlagen im Laufe des Verfahrens ändern können. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Planungsstände besteht nicht. Erst mit erfolgtem Satzungsbeschluss und Bekanntmachung im Amtsblatt wird der Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Verfahrensrelevant sind nur die ortsüblich ausgelegten Unterlagen im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Fachbereich 3, Abteilung Stadtplanung.