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Öffentliche Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie beispielsweise bei der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung.

Die Öffentlichkeit soll möglichst transparent über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. 

Bei der Entwicklung neuer Baugebiete beispielsweise werden die Bebauungsplanentwürfe veröffentlicht. Dasselbe geschieht bei Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie haben die Möglichkeit, sich zu informieren und Anregungen abzugeben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Ebenfalls werden je nach Erfordernis auch begleitende Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt.

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen im Überblick.

Aktuelle Auslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen

Einzelhandelskonzept mit Schwerpunkt Nahversorgung

Online-Veröffentlichung und Auslegung im Rathaus: 26.05.2025 – 27.06.2025

Zur Online-Veröffentlichung: Einzelhandelskonzept der Stadt Neu-Ulm 

Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB):
Online-Veröffentlichung und Auslegung im Rathaus: 02.06.2025 – 02.07.2025

Zur Online-Veröffentlichung: Bebauungsplan J 6 

Auslegungsort

Auslegungsort ist, wenn nicht anders angegeben, im Neu-Ulmer Rathaus (Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm).

Öffnungszeiten Rathaus (bis Mai 2025)

Bis zum 31. Mai 2025 gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag:
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:  
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Öffnungszeiten Rathaus (ab Juni 2025)

Ab dem 1. Juni 2025 gelten folgende neuen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Neu-Ulm:

Montag: 08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag – Mittwoch: 
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag:  
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie, wenn in der Veröffentlichung nicht anders angegeben, eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Tel. (0731) 7050-3101

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Rechtlicher Hinweis

Dieses Internetangebot dient im Sinne des Bürgerservices als Erstanlaufstelle, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger über die im Verfahren befindlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne informieren können. Bitte beachten Sie, dass sich die hier eingestellten Planunterlagen im Laufe des Verfahrens ändern können. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Planungsstände besteht nicht. Erst mit erfolgtem Satzungsbeschluss und Bekanntmachung im Amtsblatt wird der Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan rechtsverbindlich.