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Gewerbemeldung
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind daher zwingend vorgeschrieben.
Für zahlreiche Aufgaben im gewerblichen Bereich (beispielsweise Arbeits- und Mutterschutz) sind die früheren Gewerbeaufsichtsämter – heute Abteilungen "Arbeitsschutz" und "Arbeitsinspektion" – zuständig. Sie erreichen diese über die Regierung von Schwaben: www.regierung.schwaben.bayern.de
Umstellung auf neues Gewerbeprogramm: Vom 10. bis 20. Dezember keine Gewerbemeldungen möglich!
Im Dezember 2024 wird das bisherige Gewerbeprogramm der Stadt Neu-Ulm auf ein neues System umgestellt. Die Daten müssen hierfür in das neue System implementiert werden.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Umstellung sind ab dem 9. Dezember um 17 Uhr bis voraussichtlich Freitag, 20. Dezember 2024 keine Gewerbemeldungen möglich – weder online noch persönlich.
Alternativ können Sie das entsprechende PDF-Formular ausdrucken und ausfüllen oder den Papier-Antrag in der Ludwigstraße 17 (2. OG) abholen.
Formulare
Umstellung auf neues Gewerbeprogramm: Vom 10. bis 20. Dezember keine Gewerbemeldungen möglich!
Im Dezember 2024 wird das Gewerbeprogramm der Stadt Neu-Ulm auf ein neues System umgestellt. Die Daten müssen hierfür in das neue System implementiert werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Umstellung vom 10. bis zum 20. Dezember 2024 keine Gewerbemeldungen möglich sind – weder online noch persönlich.
Natürlich können Sie alternativ das entsprechende PDF-Formular ausdrucken und ausfüllen oder den Papier-Antrag in der Ludwigstraße 17 (2. OG) abholen.
Gewerbeanmeldung per E-Mail
Gewerbeanmeldungen nur per E-Mail sind ohne eingescannte Anlagen und wegen der fehlenden Unterschrift nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie uns daher nach Übersendung der Anmeldung per E-Mail innerhalb von 14 Tagen aufsuchen müssen, damit die fehlende Unterschrift und zusätzliche Angaben bzw. Unterlagen ergänzt werden können.
Besuchen Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Gewerbemeldung, wird diese als unerledigt gelöscht und ist nicht erfolgt. Sie betreiben Ihr Gewerbe folglich ohne gewerberechtliche Anzeige und verhalten sich ordnungswidrig.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung einer Gewerbemeldung (An-, Um- und Abmeldung) kann nicht telefonisch erfolgen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, die Vorlage der jeweiligen Originale genügt. Eine von Ihnen beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Bearbeitungszeitraum
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
Erforderliche Unterlagen für die An- und Ummeldung eines Gewerbes
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (in Pässen ist keine Privatanschrift eingetragen)
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
- Bei rumänischen und bulgarischen Gewerbetreibenden:
Freizügigkeitsbescheinigung der Ausländerbehörde
- Bei juristischen Personen:
- Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister: Kopie eines chronologischen Handelsregisterauszuges
- Bei in Gründung befindlichen Firmen: eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung: den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Bitte beachten Sie: Die Tätigkeit muss in der Gewerbemeldung exakt bezeichnet sein.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbean- und ummeldungen (z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw.) können als selbstständige Tätigkeit nicht berücksichtigt werden.
Hinweise und Merkblätter
Weitere Informationen und Hinweise für Neugründer finden Sie hier:
Gebühren
- Gewerbeanmeldung für Einzelpersonen: 45,00 Euro
- Gewerbeummeldung: 45,00 Euro
- Gewerbeabmeldung: 45,00 Euro
- Gewerbeanmeldung für Gesellschaften: 80,00 Euro
- Gewerbeauskunft: 15,00 Euro
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit und Ordnung:
Jennifer Haußer
Tel. (0731) 7050-7203
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: j.hausser@neu-ulm.de
Petra Godowski
Tel. (0731) 7050-7102
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: p.godowski@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Montag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Dienstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |