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Flächennutzungsplan 2025

Der Neu-Ulmer Stadtrat hat den Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 (FNP 2025) am 7. November 2012 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit endete ein fast drei Jahre dauernder Planungs- und Beteiligungsprozess. Nachdem die Regierung von Schwaben den Flächennutzungsplan genehmigt hatte, ist der FNP 2025 durch die ortsübliche Bekanntmachung am 10. Mai 2013 in Kraft getreten.

Der FNP 2025 mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:


Einen umfassenden und stets aktuellen Einblick in die räumliche Planung erhalten Sie auch durch das Geodatenportal der Stadt Neu-Ulm und des Landkreises Neu-Ulm.

Der FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm hat seit seines Inkrafttretens verschiedene Änderungsverfahren durchlaufen. Diese Änderungen umfassen jeweils nur Teilflächen im Stadtgebiet, die meist sehr kleinräumig sind. 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Informationen zu öffentlich ausgelegten Flächennutzungsplänen finden Sie auf der Seite Öffentliche Auslegungen.

Fragen & Antworten zum FNP

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. In ihm ist dargestellt, wie vorhandener Boden genutzt wird und welche Flächen im Neu-Ulmer Stadtgebiet zukünftig einer neuen Nutzung beziehungsweise einer Nutzungsänderung zugeführt werden sollen. 

Der Flächennutzungsplan hat den Charakter eines Verwaltungsprogramms und bindet die Verwaltung sowie andere Behörden, die am Planungsprozess beteiligt waren, in ihrem Handeln. Für den einzelnen Bürger entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Rechtswirkung gegenüber dem Bürger haben erst die Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Welche Ziele werden mit dem FNP 2025 verfolgt?

Die Anforderungen an den Raum und die Bodennutzung sind vielfältig und oft widersprüchlich. Was ist wichtiger – Arbeitsplätze und neue Gewerbegebiete oder der Natur- und Landschaftsschutz? Lassen sich neue Wohnbauflächen mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang bringen? Wie kann möglichst sparsam mit der Ressource „Fläche“ umgegangen werden, ohne notwendige Entwicklungsspielräume für Wohnen, Arbeiten und Freizeit einzuschränken? Diese unterschiedlichen Anforderungen sind zu berücksichtigen, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen. Der Stadtrat hat deshalb strategische Ziele für den Neu-Ulmer FNP 2025 beschlossen, die in die  Planungs- und Entscheidungsprozesse einfließen müssen:

  • ganzheitliche Planung durch Einbindung der ökologischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange
  • Entwicklung eines attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandorts mit einem ausgewogenen Verhältnis der verschiedenen Nutzungen
  • Versorgung des Oberzentrums mit Gütern, Einrichtungen und Dienstleistungen aller Bereiche
  • stadt- und umweltverträgliche Abwicklung des Verkehrs und Förderung zukunftsorientierter Mobilität
  • Bewahrung des Landschaftsbildes sowie Erhalt der natürlichen Lebensräume und Ressourcen
  • Freihalten von Grünflächen, Erholungsräumen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Flächen für den ökologischen Ausgleich
  • Vermeidung der Zersiedelung durch angemessene Nachverdichtung, Wiedernutzung innerörtlicher Potentiale (Brachen, Baulücken, leer stehende Gebäude)
  • kompakte Siedlungsentwicklung, Priorität der Kernstadt und maßvolle Abrundung der Stadtteile.

Wer erteilt Auskünfte zum FNP?

Sie können den FNP 2025 bei der Abteilung Stadtplanung einsehen und Informationen über die Inhalte bekommen. Eine vorherige Terminvereinbarung erleichtert uns die Arbeit. Möglicherweise hilft Ihnen bereits eine telefonische Auskunft weiter. Ihre Ansprechpartner finden Sie in der Kontaktboxen weiter oben.

Kontakt

Für Auskünfte zum Flächennutzungsplan wenden Sie sich bitte an die Abeiltung Stadtplanung:

Raimund Heckmann
Abteilung Stadtplanung

Tel. (0731) 7050-3103
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: r.heckmann@neu-ulm.de 

4. Stock, DG 3

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Josef Anzenhofer
Abteilung Stadtplanung, Stadterneuerung

Tel. (0731) 7050-3105
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: j.anzenhofer@neu-ulm.de

Rathaus, 3. Stock, Z. 330
Erreichbarkeit: Montag, Donnerstag und Freitag