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Flächennutzungsplan 2025

Der Neu-Ulmer Stadtrat hat den Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 (FNP 2025) am 7. November 2012 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit endete ein fast drei Jahre dauernder Planungs- und Beteiligungsprozess. Nachdem die Regierung von Schwaben den Flächennutzungsplan genehmigt hatte, ist der FNP 2025 durch die ortsübliche Bekanntmachung am 10. Mai 2013 in Kraft getreten.

Der FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm hat seit seines Inkrafttretens verschiedene Änderungsverfahren durchlaufen. Diese Änderungen umfassen jeweils nur Teilflächen im Stadtgebiet, die meist sehr kleinräumig sind. Einen umfassenden und stets aktuellen Einblick in die räumliche Planung erhalten Sie im Geodatenportal der Stadt Neu-Ulm und des Landkreises Neu-Ulm.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Informationen zu öffentlich ausgelegten Bauleitplänen finden Sie auf der Seite Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungen).

Fragen und Antworten zum Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. In ihm ist dargestellt, wie vorhandener Boden genutzt wird und welche Flächen im Neu-Ulmer Stadtgebiet zukünftig einer neuen Nutzung beziehungsweise einer Nutzungsänderung zugeführt werden sollen. 

Der Flächennutzungsplan hat den Charakter eines Verwaltungsprogramms und bindet die Verwaltung sowie andere Behörden, die am Planungsprozess beteiligt waren, in ihrem Handeln. Für den einzelnen Bürger entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Rechtswirkung gegenüber dem Bürger haben erst die Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Welche Ziele werden mit dem FNP 2025 verfolgt?

Die Anforderungen an den Raum und die Bodennutzung sind vielfältig und oft widersprüchlich. Was ist wichtiger: Arbeitsplätze und neue Gewerbegebiete oder der Natur- und Landschaftsschutz? Lassen sich neue Wohnbauflächen mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang bringen? Wie kann möglichst sparsam mit der Ressource „Fläche“ umgegangen werden, ohne notwendige Entwicklungsspielräume für Wohnen, Arbeiten und Freizeit einzuschränken?

Diese unterschiedlichen Anforderungen sind zu berücksichtigen, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen. Der Stadtrat hat deshalb strategische Ziele für den FNP 2025 beschlossen, die in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einfließen müssen.

Das sind die strategischen Ziele für den Neu-Ulmer Flächennutzungsplan 2025:

  • ganzheitliche Planung durch Einbindung der ökologischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange
  • Entwicklung eines attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandorts mit einem ausgewogenen Verhältnis der verschiedenen Nutzungen
  • Versorgung des Oberzentrums mit Gütern, Einrichtungen und Dienstleistungen aller Bereiche
  • stadt- und umweltverträgliche Abwicklung des Verkehrs und Förderung zukunftsorientierter Mobilität
  • Bewahrung des Landschaftsbildes sowie Erhalt der natürlichen Lebensräume und Ressourcen
  • Freihalten von Grünflächen, Erholungsräumen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Flächen für den ökologischen Ausgleich
  • Vermeidung der Zersiedelung durch angemessene Nachverdichtung, Wiedernutzung innerörtlicher Potentiale (Brachen, Baulücken, leer stehende Gebäude)
  • kompakte Siedlungsentwicklung, Priorität der Kernstadt und maßvolle Abrundung der Stadtteile.

Warum kommt es zu FNP Änderungen?

Der FNP ist als ein lebendes Dokument zu verstehen. Er hat mittlerweile rund 10 Änderungsverfahren durchlaufen. Beispielsweise um Schulen oder Kindergärten zu ermöglichen, für die bisher keine „Gemeinbedarfsfläche“ vorgesehen waren, sondern z.B. eine Baufläche oder eine Grünfläche.

Auch andere Nutzungsänderungen wie die Erweiterung von Wohnbauflächen oder die Änderung von Mischbauflächen in gewerbliche Bauflächen kommen vor. In solchen Fällen sind Teiländerungen erforderlich, um Baurecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen und den FNP aktuell zu halten.

Bei solchen kleinteiligen Änderungen wäre es viel zu aufwändig, den FNP in seiner Gesamtheit anzupassen oder zu erneuern. Teilgebietsänderungen sind hier die bessere Wahl. Jedes Änderungsverfahren ist mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden (siehe oben) und muss vom Stadtrat beschlossen werden.

Wann gibt es einen neuen Flächennutzungsplan?

Da der FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm in seinen Grundzügen noch ausreichende Entwicklungsspielräume und Bauflächenpotenziale enthält, ist eine Gesamtfortschreibung bis auf weiteres nicht vorgesehen. 
Die Stadt Neu-Ulm setzt auf Erneuerung im Bestand. Die Innenentwicklung hat Priorität. Neue Flächen im Außenbereich sollen nur herangezogen werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. 

Wer erteilt Auskünfte zum FNP?

Sie können den FNP 2025 bei der Abteilung Stadtplanung einsehen und Informationen über die Inhalte bekommen. Eine vorherige Terminvereinbarung erleichtert uns die Arbeit. Möglicherweise hilft Ihnen bereits eine telefonische Auskunft weiter. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Anlagen

Der FNP 2025 mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:

Kontakt

Für Auskünfte zum Flächennutzungsplan wenden Sie sich bitte an die städtische Abeiltung Stadtplanung:

Raimund Heckmann
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3103
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: r.heckmann@neu-ulm.de 
Rathaus, 4. Stock, DG 3

Josef Anzenhofer
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3105
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: j.anzenhofer@neu-ulm.de
Rathaus, 3. Stock, Zi. 330
Erreichbarkeit: montags, donnerstags und freitags

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm