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Benutzung des Neu-Ulmer Stadtarchivs
Die Benutzung der im Neu-Ulmer Stadtarchiv verwahrten Archivalien wird in der "Satzung für die Aufgaben und Benützung des Stadtarchivs Neu-Ulm" geregelt. Für bestimmte Nutzungen und Dienstleistungen können jedoch Gebühren und Auslagen gemäß der Gebührensatzung anfallen. Die aktuell gültigen Satzungen finden Sie auf der Seite Stadtrecht: Satzungen der Stadt Neu-Ulm unter Punkt 3 (Kultur und Hallenbetriebe).
Im Benutzerraum stehen Ihnen PC-Rechercheplätze, ein Microfiche-Lesegerät, Kopierer und Scanner sowie ein großformatiger Buchscanner zur Verfügung.
Voranmeldung
Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
- per Telefon: (0731) 7050-6400
- per E-Mail: stadtarchiv@neu-ulm.de
- per Post: Stadtarchiv Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm
Ihr Besuch im Stadtarchiv
Bei Ihrem ersten Besuch sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:
- Personalausweis
- bei Einsichtnahme in Unterlagen zu bestehenden Privatgebäuden eine formlose Vollmacht des Eigentümers über Einsichtnahme und Anfertigung von Kopien
- bei Auftragsarbeit für Schule, Hochschule/Universität oder für Dritte: eine formlose Auftragsbestätigung des Auftraggebers
- Sie können auch schon den Benutzerantrag mitbringen (bitte doppelseitig ausdrucken und ausfüllen)
- Minderjährige Benutzer bitte auf dem ausgedruckten Antrag den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen
Bitte melden Sie sich bei Ihrem Besuch beim Stadtarchiv Neu-Ulm in der Kasernstraße 4 im 3. Obergeschoss.