Haupt Inhalt

Fundbüro Neu-Ulm

Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob dieser im Fundbüro abgegeben wurde? Hier können Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen nachlesen.

Kontakt

Stadt Neu-Ulm
Fundbüro
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

Rathaus: Erdgeschoss, Zimmer 21

Tel. (0731) 7050-6110
Fax (0731) 7050-6199
E-Mail: info@neu-ulm.de

Öffnungszeiten 

Montag:
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr 
Dienstag – Mittwoch:
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag:  
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Den Verlust eines Gegenstandes können Sie im Fundbüro im Neu-Ulmer Rathaus melden. Sollte der Gegenstand dort abgegeben worden sein, können Sie ihn direkt mitnehmen.

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Virtuelles Fundbüro

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen auch online suchen. Mit dem virtuellen Fundbüro können Sie sich, unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, erkundigen. 

Das virtuelle Fundbüro wird gemeinsam mit der Stadt Ulm betrieben. Daher können Sie die Nachforschungen nach Ihrem verlorenen Gegenstand auch auf Ulm ausdehnen:

Virtuelles Fundbüro & Online-Verlustanzeie (fundinfo.novafind.eu)

Verlust des Personalausweises

Sie haben Ihren Ausweis verloren? Über folgendes Online-Formular können Sie den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei der Meldebehörde melden. Das Dokument wird anschließend gesperrt und vor Missbrauch geschützt. Gleichzeitig ist dies die Grundlage für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments.

Verlusterklärung eines Personaldokumentes (komuna.net) 

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. 

Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro im Rathaus Neu-Ulm oder im Bürgerbüro am Petrusplatz abgeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.

Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Entlaufene Haustiere melden Sie bitte beim Tierheim Ulm (tierheim-ulm.de).

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro fünf Prozent, für den Mehrwert, ab einem Wert von 500 Euro drei Prozent des Wertes. 

Versteigerung von Fundsachen

Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt. Dann werden diese von der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Neu-Ulmer Stadtverwaltung (Tel. 0731/7050-7100) versteigert. Die Versteigerung findet einmal im Jahr statt.

Der Termin wird rechtzeitig vorab in der Tagespresse, in den Mitteilungsblättern sowie auf der städtischen Website angekündigt.