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Bewohnerparken in der Innenstadt
Um Bewohnern der Neu-Ulmer Innenstadt das Parken zu erleichtern, hat die Stadt Neu-Ulm in Bewohnerstraßen das Bewohnerparken ausgewiesen bzw. dieses zusätzlich freigegeben.
Bewohnerparkbereiche in der Neu-Ulmer Innenstadt
Seit Januar 2017 wurden im Innenstadtgebiet unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, um die Parksituation vor allem für Bewohner zu verbessern. Die Änderungen zur Parkierung wurden schrittweise in den Bewohnerparkbereichen A, B und C umgesetzt.
Übersichtsplan Bewohnerparken Innenstadt Neu-Ulm (PDF)
Zur vergrößerten Darstellung des Plans nutzen Sie bitte die Vergrößerungsfunktion Ihres Acrobat Readers.
Die Bewohnerparkberechtigung gilt nur in den im Plan angegebenen Zeiten. In allen anderen Zeiten gilt uneingeschränktes Parken für Bewohner und Besucher.
Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweise können online oder persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Online-Formulare
Zur Online-Beantragung verwenden Sie bitte den entsprechenden Link:
- Beantragung Bewohnerparkausweis (serviceportal.komuna.net)
- Verlängerung Bewohnerparkausweis (serviceportal.komuna.net)
- Verlustmeldung Bewohnerparkausweis (serviceportal.komuna.net)
Persönliche Beantragung vor Ort im Bürgerbüro
Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:
Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro (tempus-termine.com)
Voraussetzungen
Für die Beantragung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben einen Erstwohnsitz in den eingezeichneten Bewohnerstraßen.
- Sie besitzen ein Fahrzeug, das auf Sie und Ihren ersten Wohnsitz zugelassen ist oder das Ihnen zur dauernden Nutzung überlassen wurde (z. B. von Firma, Eltern; Bestätigung vom Halter erforderlich: Formular Erklärung zur Nutzungsüberlassung (PDF bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)
- Sie besitzen weder eine Garage noch einen privaten Stellplatz.
- Ihr Fahrzeug hat höchstens 8 Sitzplätze und 3,5 t Gesamtgewicht.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Nutzungsüberlassung (nur erforderlich, wenn Antragsteller und Kfz-Halter nicht identisch sind): Bestätigung des Kfz-Halters, dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauernd genutzt wird
Bei der Onlinebeantragung haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen als Anlagen hochzuladen (max. 5 MB). Liegen die Unterlagen vollständig vor, übersenden wir Ihnen den Bewohnerparkausweis zusammen mit dem Genehmigungsbescheid innerhalb von 4 Werktagen auf dem Postweg zu.
Um Beanstandungen durch die Verkehrsüberwachung zu vermeiden, sollte der Antrag auf Neuausstellung und Verlängerung rechtzeitig, frühestens jedoch 14 Tage vor Ablauf, gestellt werden.
Hinweise für Fahrzeughalter
Die Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung ist davon abhängig, dass der Bewohner das beantragte Kfz dauernd von dem für seinen Wohnsitz eingerichteten Sonderparkbereich aus nutzt. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung hat der Verfügungsberechtigte das amtliche Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Bitte informieren Sie sich wegen der zulassungsrechtlichen Fragen bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Neu-Ulm unter der Telefonnummer (0731) 7040-4444.
Gebühren
- Erteilung eines Ausweises bis zu einem halben Jahr (nur in begründeten Fällen): 30,00 €
- Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,00 €
- Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 60,00 € (Bei unaufgeforderter Rückgabe innerhalb des ersten Gültigkeitsjahres werden 30,00 € rückerstattet.)
- Änderung des Kfz-Kennzeichens: 5,00 €
- Verlust und Neuausstellung eines Ausweises: 5,00 €
- Schutzhülle für Parkausweis: 1,50 € (Bei der Onlinebeantragung erhalten Sie eine Schutzhülle gratis.)
Da es sich um eine Verwaltungsgebühr (Jahresgebühr) handelt, ist eine Rückerstattung sowie Splitting der Gebühr nicht möglich (vgl. auch VGH-Urteil-Mannheim Az. 14 S 2051/86).
Kontakt
Ausgabe der Bewohnerparkausweise und weitere Informationen:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de