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Bewohnerparken in der Innenstadt

Um Bewohnern der Neu-Ulmer Innenstadt das Parken zu erleichtern, hat die Stadt Neu-Ulm in Bewohnerstraßen das Bewohnerparken ausgewiesen bzw. dieses zusätzlich freigegeben.

Bewohnerparkbereiche in der Neu-Ulmer Innenstadt

Seit Januar 2017 wurden im Innenstadtgebiet unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, um die Parksituation vor allem für Bewohner zu verbessern. Die Änderungen zur Parkierung wurden schrittweise in den Bewohnerparkbereichen A, B und C umgesetzt.

Übersichtsplan Bewohnerparken Innenstadt Neu-Ulm (PDF)

Zur vergrößerten Darstellung des Plans nutzen Sie bitte die Vergrößerungsfunktion Ihres Acrobat Readers.

Die Bewohnerparkberechtigung gilt nur in den im Plan angegebenen Zeiten. In allen anderen Zeiten gilt uneingeschränktes Parken für Bewohner und Besucher.

Bewohnerparkausweis

Bewohnerparkausweise können persönlich im Bürgerbüro sowie online beantragt werden.

 

Persönliche Beantragung vor Ort im Bürgerbüro 

Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Bei der persönlichen Beantragung vor Ort im Bürogerbüro ohne vorherige Terminvereinbarung muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

 

Online-Beantragung

Zur Onlinebeantragung verwenden Sie bitte den entsprechenden Link:

  • Beantragung Bewohnerparkausweis (serviceportal.komuna.net)  
  • Verlängerung Bewohnerparkausweis (serviceportal.komuna.net) 
  • Verlustmeldung Bewohnerparkausweis (serviceportal.komuna.net)
  • Die Online-Formulare Beantragung/Verlängerung Bewohnerparkausweis stehen aufgrund eines technischen Problems derzeit leider nicht zur Verfügung.

 

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben einen Erstwohnsitz in den eingezeichneten Bewohnerstraßen.
  • Sie besitzen ein Fahrzeug, das auf Sie und Ihren ersten Wohnsitz zugelassen ist oder das Ihnen zur dauernden Nutzung überlassen wurde (z. B. von Firma, Eltern; Bestätigung vom Halter erforderlich: Formular Erklärung zur Nutzungsüberlassung (PDF bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)
  • Sie besitzen weder eine Garage noch einen privaten Stellplatz.
  • Ihr Fahrzeug hat höchstens 8 Sitzplätze und 3,5 t Gesamtgewicht.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ausweis/Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Nutzungsüberlassung (nur erforderlich, wenn Antragsteller und Kfz-Halter nicht identisch sind): Bestätigung des Kfz-Halters, dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauernd genutzt wird

Bei der Onlinebeantragung haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen als Anlagen hochzuladen (max. 5 MB). Liegen die Unterlagen vollständig vor, übersenden wir Ihnen den Bewohnerparkausweis zusammen mit dem Genehmigungsbescheid innerhalb von 4 Werktagen auf dem Postweg zu.

Um Beanstandungen durch die Verkehrsüberwachung zu vermeiden, sollte der Antrag auf Neuausstellung und Verlängerung rechtzeitig, frühestens jedoch 14 Tage vor Ablauf, gestellt werden.

 

Hinweise für Fahrzeughalter

Die Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung ist davon abhängig, dass der Bewohner das beantragte Kfz dauernd von dem für seinen Wohnsitz eingerichteten Sonderparkbereich aus nutzt. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung hat der Verfügungsberechtigte das amtliche Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Bitte informieren Sie sich wegen der zulassungsrechtlichen Fragen bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Neu-Ulm unter der Telefonnummer (0731) 7040-4444.

 

Gebühren

  • Erteilung eines Ausweises bis zu einem halben Jahr (nur in begründeten Fällen): 30,00 €
  • Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,00 €
  • Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 60,00 € (Bei unaufgeforderter Rückgabe innerhalb des ersten Gültigkeitsjahres werden 30,00 € rückerstattet.)
  • Änderung des Kfz-Kennzeichens: 5,00 €
  • Verlust und Neuausstellung eines Ausweises: 5,00 €
  • Schutzhülle für Parkausweis: 1,50 € (Bei der Onlinebeantragung erhalten Sie eine Schutzhülle gratis.)

Da es sich um eine Verwaltungsgebühr (Jahresgebühr) handelt, ist eine Rückerstattung sowie Splitting der Gebühr nicht möglich (vgl. auch VGH-Urteil-Mannheim Az. 14 S 2051/86).

 

Kontakt

Ausgabe der Bewohnerparkausweise und weitere Informationen:

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de

www.buergerbuero.neu-ulm.de 

Weitere Informationen

Parken in Neu-Ulm