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Bauen und Wohnen in Neu-Ulm
Wenn Sie Ihren Hausbau planen oder bereits damit begonnen haben, entstehen viele Fragen. Diese Seite fasst wesentliche Informationen rund um das Thema Bauen & Wohnen in Neu-Ulm zusammen.
Informationen zu aktuellen Baugebieten in Neu-Ulm sowie zur Bauplatzvormerkung finden Sie auf der Seite Bauland in Neu-Ulm.
Baugenehmigungen / Baurechtliches Verfahren
Wer ein Bauvorhaben durchführen möchte, benötigt eine Baugenehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung oder Änderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen über das Bauverfahren, erforderliche Anträge und Unterlagen sowie Ansprechpartner in der Neu-Ulmer Stadtverwaltung.
Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum
Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßengrund wird die Zustimmung des Straßenbaulastträgers benötigt. Hierzu ist ein Antrag beim Dezernat 3/Straßen- und Brückenbau zu stellen.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm
Nicht immer sind sich Mieter und Vermieter einig, was eine Wohnung kosten darf. Der Mietspiegel gibt Mietern und Vermietern eine verlässliche Auskunft über die örtlichen Mieten und ist eine gute Orientierungshilfe für die Einstufung der jeweiligen Wohnung.
Energieoptimiertes Bauen
Energie sparen schont das Portmonnaie und die Umwelt - das gilt insbesondere beim Bauen und Wohnen. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wo Sie sich über energetische Themen beim Bauen (wie Energieausweis, Energieeinsparverordnung, energieeffiziente Gebäudemodernisierung) informieren können:
Rückstausicherung und Überflutungsschutz: Informationen zur Grundstücksentwässerung
Nach Starkregen-Ereignissen standen in Neu-Ulm bereits Keller unter Wasser. Oft ist die Ursache dafür bei den privaten Rückstausicherungen zu finden.
Mit den Informationen auf der folgenden Seite möchte die Stadt Neu-Ulm Grundstücks- und Hauseigentürmer über die Themen Grundstücksentwässerung und Rückstau informieren.
Neben einem Flyer sowie Fragen und Antworten finden Sie dort auch einen kurzen Film, der erklärt, wir Sie Ihre Keller vor Überflutung schützen können:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz in verschiedene Sondereigentumseinheiten (Eigentumswohnungen) aufgeteilt werden soll, wird eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Erst wenn dieses Dokument vorliegt, kann ein Notar die Teilung des Gebäudes in verschiedene Sondereigentumseinheiten erklären.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zur Vormerkung bzw. zum Bezug einer geförderten Mietwohnung. Voraussetzung für einen solchen Schein ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Heizöllagerung
Ab einer bestimmten Größe sind Heizöl- beziehungsweise Dieseltanks anzeigepflichtig. Dies regelt das Bayerische Wassergesetz. Wann Sie einen Tank anzeigen müssen und weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:
Bauvorhaben innerhalb eines Zauneidechsenhabitats
Zauneidechsen gehören zu den europarechtlich streng geschützten Arten. Durch Bauvorhaben verkleinert sich der Lebensraum der Zauneidechse zunehmend. Auf folgender Seite erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn Sie bauen möchten und die Zauneidechse auf Ihrem Grundstück vorkommt bzw. vorkommen könnte:
Die Zauneidechse – eine einheimische Reptilienart auf der Roten Liste