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Renaturierung in Neu-Ulm
Was bedeutet der Begriff "Renaturierung"?
Renaturierung bedeutet, dass naturnahe Lebensräume (zum Beispiel landwirtschaftliche Bodenflächen oder Gewässer) wiederhergestellt werden.
Für die größeren der rund 102 km Gewässer dritter Ordnung im Stadtgebiet Neu-Ulm wie z. B. Land- und Feldgraben, Leibi wurde bereits 1992 ein Gewässerpflege – bzw. Renaturierungsplan erarbeitet.
Ein Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1997 lautete, den Renaturierungsplan in 15 Schritten (jährlich 1 Schritt) umzusetzen. Leider konnten diese ehrgeizigen Vorgaben mangels Erwerb der Uferstreifen nicht umgesetzt werden. Zwischen 1999 und 2011 wurden 4 Gewässerabschnitte an Land- und Feldgraben umgestaltet. Für jeden Abschnitt wurde ein wasserrechtliches Planverfahren durchgeführt. Der Freistaat Bayern fördert diese Renaturierungsmaßnahme mit 75% Zuwendungen.
Kontakt
Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Neu-Ulm:
Jochen Meissner
Leiter der Abteilung Stadtentwässerung
Zimmer 235, 2. Stock
Tel. (0731) 7050-4300
Fax (0731) 7050-4399
E-Mail: j.meissner@neu-ulm.de