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Tafelladen
Bürgerinnen und Bürger, die mit wenig Geld auskommen müssen, erhalten von der Stadt Neu-Ulm eine Kundenkarte für den Tafelladen. Mit dieser Karte können Angebote des Tafelladens in Neu-Ulm genutzt werden.
Tafelladen in Neu-Ulm
Tafelladen Neu-Ulm
Reuttier Straße 17
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7256150
E-Mail: tafel@brk-nu.de
Website: Tafelladen Neu-Ulm (brk-nu.de)
Wer kann eine Kundenkarte für den Tafelladen bekommen?
1. Gegen Vorlage des aktuellen Bescheides erhalten die Kundenkarte:
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen
2. Sofern Ihr Einkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet, können Sie die Kundenkarte beantragen:
Personen im Haushalt / Lebenssituation | Einkommensgrenze (netto) |
Alleinstehende: | 1.220 € |
Paar ohne Kinder: | 1.831 € |
Paar mit 1 Kind unter 14 Jahren: | 2.197 € |
Paar mit 2 Kindern unter 14 Jahren: | 2.563 € |
Paar mit 3 Kindern unter 14 Jahren: | 2.929 € |
Alleinerziehende mit 1 Kind unter 14 Jahren: | 1.586 € |
Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 14 Jahren: | 1.953 € |
Alleinerziehende mit 3 Kindern unter 14 Jahren: | 2.319 € |
Jedes weitere Kind unter 14 Jahren: | 366 € |
Jedes Kind ab 14 Jahren: | 611 € |
Das Netto-Einkommen ist das gesamte Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Renten, Unterhaltszahlungen und Ausbildungsvergütungen.
Zum Netto-Einkommen zählen nicht:
Kindergeld, Leistungen der Kriegsopferfürsorge sowie Landes- bzw. Bundeserziehungsgeld.
Wenn das Netto-Einkommen nicht direkt im Lohn- oder Gehaltsnachweis ausgewiesen ist, wird es wiefolgt ermittelt:
Brutto-Einkommen vermindert um einen pauschalen Abzugsbetrag je nach Art des Einkommens.
Der pauschale Abzugsbetrag beträgt:
- bei steuer- und versicherungspflichtigem Einkommen: 35 %
- bei Beamtenbezügen: 25 %
- bei nicht steuerpflichtigem Einkommen: 6 %
Wo bekomme ich die Kundenkarte?
Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag im Bürgerbüro Neu-Ulm stellen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- den Einkommensnachweis
- ein Passbild
Sobald die Voraussetzungen geprüft sind, wird Ihnen die Kundenkarte ausgestellt.
Die Kundenkarte gilt für ein Jahr. Wenn die Karte abgelaufen ist, können Sie im Bürgerbüro eine Verlängerung beantragen. Dazu muss wieder ein aktueller Einkommensnachweis vorgelegt werden.
Kontakt:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de