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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Diese ist gleichzeitig wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
 

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Diesen Bescheid erhalten Sie gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Neu-Ulm.
 

Festsetzung

Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) fällige Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Neu-Ulm

Der Hebesatz wird vom Stadtrat jährlich festgelegt.
Aktueller Hebesatz: 360 v.H. (= 360 %)
 

Kontakt

Cynthia Hupfer
Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge
Tel. (0731) 7050-5303
Fax (0731) 7050-5399
E-Mail: c.hupfer@neu-ulm.de
Zimmer 108, 1. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm