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Veranstaltungsplanung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung sowie Hinweise, was es bei Veranstaltungen mit Einfluss auf den öffentlichen Verkehrsraum zu beachten gilt.

Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung

Öffentliche Veranstaltungen in Neu-Ulm sind grundsätzlich mindestens 14 Tage vorher beim Dezernat 1 / Abteilung Sicherheit und Ordnung schriftlich anzumelden:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Sicherheit und Ordnung

Ludwigstraße 17 
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7098
E-Mail: ordnungsamt@neu-ulm.de  

Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7098
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de  

Verkehrsrechtliche Erlaubnis für Veranstaltungen mit Einfluss auf den öffentlichen Verkehrsraum

Sind bei Straßenfesten, Festumzügen und anderen Veranstaltungen verkehrsorganisatorische Maßnahmen (wie Straßensperrungen, Haltverbote oder Umleitungen) erforderlich, benötigen Sie außerdem eine verkehrsrechtliche Erlaubnis. Der schriftliche Antrag sollte mindestens 1 Monat im Vorfeld der Durchführung beim Dezernat 3 / Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht eingereicht werden.
 

Inhalte der verkehrsrechtlichen Erlaubnis

  • Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Sondernutzungserlaubnis für die in Anspruch genommene öffentliche Fläche gemäß Art. 18 und 21 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Neu-Ulm)
     

Antragsformular

Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum (PDF)

 

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der jeweiligen Sachbearbeiter für bewegliche Verkehrszeichen für Baustellen entnehmen Sie bitte der Karte zur Gebietsaufteilung (PDF).
 

Marion Guter
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7202
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: m.guter@neu-ulm.de
Zimmer 230

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Zuständigkeit für: Innenstadt Ost (östlich ab der Reuttier Straße), Finningen, Gerlenhofen, Hausen, Werzlen, Holzschwang, Jedelhausen, Offenhausen, Pfuhl, Reutti, Marbach, Neubronn, Tiefenbach, Schwaighofen, Steinheim, Memminger Straße südlich des Allgäuer Ring, Vorfeld, Wiley und Industriegebiet, B10 östlich der Memminger Straße, A7 ab südlich Anschlussstelle Nersingen (in der Karte gelb markiert)
 

Thomas Kaiser
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7201
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.kaiser@neu-ulm.de
Zimmer 230

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Zuständigkeit für: Innenstadt westlich einschließlich Reuttier Straße, Ringstraße, Weststadt, Südstadt, Ludwigsfeld, B 28, B10 westlich bis Memminger Str. und von St 2023 bis östliche Gemarkungsgrenze, Burlafingen einschließlich KNU8 und St2023, A7 Anschlussstelle Nersingen (in der Karte lila markiert)

Der passende Veranstaltungsort

Eine Übersicht über Veranstaltungsorte wie beispielsweise Mehrzweckhallen finden Sie auf der Seite Veranstaltungsorte in Neu-Ulm.