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Sanierungsgebiete
Zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in der Neu-Ulmer Innenstadt und im Vorfeld hat die Stadt Neu-Ulm im Dezember 2021 folgende drei Sanierungsgebiete förmlich festgelegt:
- Sanierungsgebiet V „Innenstadt“
- Sanierungsgebiet VI „Glacispark“
- Sanierungsgebiet VII „Vorfeld“
Zweck der Sanierung
Sanierungsgebiete dienen dazu, die Gebiete durch die Behebung von städtebaulichen Missständen wesentlich aufzuwerten und zu verbessern. Hierzu können auch Fördermittel von Bund und Land, zum Beispiel aus der Städtebauförderung eingesetzt werden.
Grundlage der Sanierungsgebiete in Neu-Ulm sind die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) „Innenstadt und Vorfeld“ aus dem Jahr 2021. Darin wurden bauliche, verkehrliche, ökologische und soziale Mängel festgestellt. Sie rechtfertigen die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
In den Vorbereitenden Untersuchungen „Innenstadt und Vorfeld“ wurden für die drei Sanierungsverfahren konkrete Handlungsfelder und Leitlinien für die zukünftige Entwicklung bestimmt, Sanierungsziele formuliert und hieraus Sanierungsmaßnahmen für die jeweiligen Sanierungsgebiete abgeleitet. Ein in den VU erarbeiteter Rahmenplan für das gesamte Untersuchungsgebiet und daraus entwickelte Teilrahmenpläne für die jeweiligen Sanierungsgebiete mit konkreten Handlungsempfehlungen und der Maßnahmendarstellung bilden die Grundlage zur Durchführung der Sanierungsverfahren mit der vorgesehenen Laufzeit von 15 Jahren.
Die drei Sanierungsverfahren sind darauf ausgerichtet, die Innenstadt von Neu-Ulm und ihre Erweiterungen zu Orten mit Urbanität, einer hohen Nutzungsmischung und einer ansprechenden Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln. Um eine zukunftssichere Gestaltung zu gewährleisten, sollen Aspekte des Klimaschutzes, der Integration und der Barrierefreiheit in allen Planungen stärker berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen zu den Vorbereitenden Untersuchungen finden Sie hier:
Abgrenzung Sanierungsgebiete und Sanierungssatzungen
Sanierungsverfahren werden rechtlich durch örtliche Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. In der Satzung erfolgt auch die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes.
Mit Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse des Stadtrates Neu-Ulm vom 24.11.2021 im Amtsblatt (KW 50/21) vom 17.12.2021 sind die drei Sanierungsgebiete für die Innenstadt, den Glacispark und das Vorfeld rechtskräftig geworden.
Sanierungsgebiete in Neu-Ulm (PDF, 2 MB)
Sanierungsgebiet V „Innenstadt“
Das SG V „Innenstadt“ umfasst ca. 41,1 ha zwischen der Donau im Norden und der Bahnlinie im Süden mit dem östlichen Zentrumsbereich und der Oststadt von Neu-Ulm. Der konkrete räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes V „Innenstadt vom 05.11.2021. Er ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes V „Innenstadt“ (PDF, 130 KB)
Lageplan Sanierungsgebiet V „Innenstadt“ (PDF, 11 MB)
Die übergeordneten Ziele für das SG V „Innenstadt“ sind:
- Sanierung und Aufwertung der Straßenräume
- Attraktivierung der Straßenräume für Fußgänger und Radfahrer
- Sanierung und Aufwertung öffentlicher Grünräume, Freiflächen, Plätze und Stadteingänge
- Innenstadt als Stadt der kurzen Wege
- Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
- Erhalt der Blockrandstrukturen
- Bewahrung der historischen und erhaltenswerten Bausubstanzen
- Nutzungsmischung bewahren und stärken
- Innenstadt als Handels- und Dienstleistungszentrum
- Flächenrecycling/Innenentwicklung
- Zusammenhalt und Integration
- Weitere Verbesserung des Images der Stadt
- Inklusion durch Barrierefreiheit
- Beteiligung der Bürgerschaft
- Unterstützung der Eigeninitiative
- Hitzeinseln vermeiden und dadurch Hitzestress reduzieren
- Starkregen- und Hochwassermanagement fördern
- Luftreinhaltung und Wärmeversorgung fördern
Sanierungsgebiet VI „Glacispark“
Das SG VI „Glacispark“ umfasst ca. 40,9 ha zwischen der Bahnlinie im Norden und der Ringstraße im Süden mit den Glacis-Anlagen West und dem zentralen Bereich der Glacis-Anlagen bis zur Reuttier Straße im Osten.
Der konkrete räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes VI „Glacispark“ vom 05.11.2021. Er ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes VI „Glacispark“ (PDF, 130 KB)
Lageplan Sanierungsgebiet VI „Glacispark“ (PDF, 11 MB)
Die übergeordneten Ziele für das SG VI „Glacispark“ sind:
- Sanierung und Aufwertung der Straßenräume
- Attraktivierung der Straßenräume für Fußgänger und Radfahrer
- Sanierung und Aufwertung öffentlicher Grünräume, Freiflächen, Plätze und Stadteingänge
- Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
- Bewahrung der historischen und erhaltenswerten Bausubstanzen
- Nutzungsmischung bewahren und stärken
- Flächenrecycling/Innenentwicklung
- Weitere Verbesserung des Images der Stadt
- Inklusion durch Barrierefreiheit
- Beteiligung der Bürgerschaft
- Unterstützung der Eigeninitiative
- Hitzeinseln vermeiden und dadurch Hitzestress reduzieren
- Starkregen- und Hochwassermanagement fördern
- Luftreinhaltung und Wärmeversorgung fördern
Sanierungsgebiet VII „Vorfeld“
Das SG VII „Vorfeld“ umfasst ca. 39,8 ha zwischen der Ringstraße im Norden, der Memminger Straße im Westen, der Europastraße (B 10) im Süden der Bradleystraße im Osten.
Der konkrete räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes VII „Vorfeld“ vom 05.11.2021. Er ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes VII „Vorfeld“ (PDF, 130 KB)
Lageplan Sanierungsgebiet VII „Vorfeld“ (PDF, 8.7 MB)
Die übergeordneten Ziele für das SG VII „Vorfeld“ sind:
- Sanierung und Aufwertung der Straßenräume
- Attraktivierung der Straßenräume für Fußgänger und Radfahrer
- Sanierung und Aufwertung öffentlicher Grünräume, Freiflächen, Plätze und Stadteingänge
- Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
- Nutzungsmischung bewahren und stärken
- Flächenrecycling/Innenentwicklung
- Zusammenhalt und Integration
- Weitere Verbesserung des Images der Stadt
- Inklusion durch Barrierefreiheit
- Beteiligung der Bürgerschaft
- Unterstützung der Eigeninitiative
- Hitzeinseln vermeiden und dadurch Hitzestress reduzieren
- Starkregen- und Hochwassermanagement fördern
- Luftreinhaltung und Wärmeversorgung fördern
Rahmenplan und Sanierungsmaßnahmen der Sanierungsgebiete
Der Rahmenplan über das gesamte Gebiet der drei Sanierungsgebiete zeigt die durch die Maßnahmen angestrebte zukünftige Entwicklung der öffentlichen (Frei-)Räume, des Stadtbildes sowie der Gebäudesubstanz. Der Rahmenplan hebt besondere Entwicklungsbereiche zur städtebaulichen Neuordnung, zur Nachverdichtung oder mit besonderen Planungen hervor. Außerdem zeigt der Rahmenplan die konkrete Lage von verortbaren Maßnahmenvorschlägen zur Sanierung.
Zusätzlich zu den verortbaren Maßnahmenvorschlägen gibt es gebietsüberschreitende Maßnahmenvorschläge für alle drei Sanierungsgebiete, die sich vor allen auf die Verbesserung der sozialen Verhältnisse und den sozialen Zusammenhalt beziehen, mit folgender Zielorientierung:
- Integration aller Mitmenschen
- Förderung der Sprachkenntnisse von Menschen mit Migrationshintergrund
- Förderung von Kindern und Jugendlichen
- Schaffung von Anlaufstellen, Beratungsstellen, sozialen Treffpunkten mit Austauschmöglichkeit im Stadtgebiet
Rahmenplan Sanierungsgebiete Neu-Ulm (PDF, 3.3 MB, nicht barrierefrei)
Maßnahmenübersicht zur Sanierung
Für die Sanierung wurden im Zuge der VU „Innenstadt und Vorfeld“ für die drei Sanierungsgebiete insgesamt 46 baulich-investive und soziale Maßnahmenvorschläge bestimmt, die in der Rahmenplanung enthalten sind.
Die Maßnahmenübersicht zum Rahmenplan zur Sanierung ist in der VU „Innenstadt und Vorfeld“ detailliert dargestellt. Über die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen im Verlauf der Sanierungsverfahren entscheidet jeweils der Stadtrat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.
Art der Sanierungsverfahren
Die drei Sanierungsverfahren SG V „Innenstadt“, SG VI „Glacispark“ und SG VII „Vorfeld“ werden im sogenannten vereinfachten Verfahren gemäß BauGB durchgeführt. Folglich sind die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des BauGB zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nicht anzuwenden.
Entsprechend sind von Grundstückseigentümern zum Abschluss der Sanierungsverfahren keine Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen zu erheben.
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
In Sanierungsgebieten können verschiedene Genehmigungsvorbehalte gemäß BauGB zur Anwendung kommen, um sicherzustellen, dass Bauvorhaben und Rechtsvorgänge den Sanierungszielen entsprechen.
So sind im SG V „Innenstadt“ und im SG VI „Glacispark“ für Bauvorhaben zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich, die Teil der Baugenehmigungen sind. Veräußerungen von Grundstücken und bestimmte Grundstücksbelastungen (z.B. Erbpacht) bedürfen in SG V „Innenstadt“ und SG VI „Glacispark“ der schriftlichen Genehmigung der Stadt. Für den Verkauf von Wohnungsteileigentum sowie die Bestellung von Grundschulden sind in diesen beiden Sanierungsgebieten die erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigungen gemäß Stadtratsbeschluss bereits allgemein erteilt.
Im SG VII „Vorfeld“ finden die Vorschriften des BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge keine Anwendung.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB: § 142 BauGB bis § 151 BauGB)
Kontakt
Für Rückfragen zur Sanierung wenden Sie sich bitte an:
Dr. Susanne Wolf
Dezernat 3 / Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3110
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm