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Vorbescheid

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen.

Dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit des Vorhabens (z.B. vor dem Erwerb eines Grundstücks oder inwieweit das Baugrundstück noch zum Innenbereich zählt).

Die Bauaufsichtsbehörde kann auf Antrag des Bauherrn im Vorbescheidverfahren auf die Nachbarbeteiligung verzichten, muss es aber nicht. Ein Verzicht scheidet aber aus, wenn über den Vorbescheid ohne Einbeziehung des Nachbarn nicht entschieden werden kann, beispielsweise wenn mit dem Vorbescheid bereits über eine Abweichung von einer den Nachbarn schützenden Vorschrift entschieden werden soll. Dem Nachbarn entstehen keine Nachteile, seine etwaigen Einwendungen kann er in vollem Umfang in ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren einbringen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular mit konkreter baurechtlicher Fragestellung (mindestens zweifach, geheftet in Mappen)
  • Bauvorlagen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind, z.B. Bauzeichnungen, Berechnungen der Grund- und Geschossfläche etc.
  • Katasterauszug (Maßstab 1:1000), ggf. mit Eigentümerverzeichnis, nicht älter als 6 Monate (beides erhältlich beim Stadtmessungsamt der Stadt Neu-Ulm oder beim Vermessungsamt Günzburg)

Formular:
Den Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid finden Sie auf der Seite Formulare im Abschnitt "Bauvordrucke".

Kosten:
40,00 bis 2.500,00 €, je nach Umfang und Bedeutung der Fragestellung. Gegebenenfalls können noch Gebühren für Befreiungen vom Bebauungsplan oder für Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften anfallen.