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Kommunale Verkehrsüberwachung in Neu-Ulm
Kontrollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Kommunale Verkehrsüberwachung sorgt dafür, dass die Regeln im Straßenverkehr eingehalten werden – beim Parken ebenso wie bei der Geschwindigkeit. In Zusammenarbeit mit der Polizei leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Was passiert bei einer Verwarnung oder einem Bußgeld? Wie funktioniert das Anhörungsverfahren und wann wird ein Fahrverbot wirksam? Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Kontakt
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7360
Fax (0731) 7050-7399
E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de
Postanschrift:
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Montag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Dienstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Die Aufgaben der Verkehrsüberwachung
Die Aufgaben der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) sind die Überwachung im ruhenden und fließenden Verkehr sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr.
Die städtische Verkehrsüberwachung prüft in Absprache mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu gewissen Zeiten und an ausgewählten Orten, ob die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (Halten, Parken, zulässige Höchstgeschwindigkeit) eingehalten werden. Die Zuständigkeit der Polizei bleibt davon unberührt.
Das Sachgebiet Verkehrsüberwachung hat sich als fester Bestandteil der Stadtverwaltung etabliert. Aktuell sind 17 Mitarbeiter im Innen- bzw. Außendienst tätig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung ahndet festgestellte Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.
Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot: Was passiert bei einem Verstoß im Straßenverkehr?
Wer zu schnell fährt, falsch parkt oder andere Regeln im Straßenverkehr missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen – je nach Schwere des Verstoßes mit einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld, mit einem Bußgeldbescheid oder in bestimmten Fällen auch mit einem Fahrverbot.
Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und was Sie bei Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot beachten sollten:
Verwarnung, Bußgeld und Fahrverbot: Alles Wichtige im Überblick
Ansprechpartner
Sachgebietsleitung
Daniel Schaefer
Tel. (0731) 7050-7200
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: daniel.schaefer@neu-ulm.de
Zimmer 227
Ruhender Verkehr
Beschwerdestelle
Tel. (0731) 7050-7360
Fax (0731) 7050-7399
E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de
Zimmer 219
Linda Walcher
Tel. (0731) 7050-7354
E-Mail: l.walcher@neu-ulm.de
Fließender Verkehr
Christina Krause
Tel. (0731) 7050-7351
E-Mail: c.krause@neu-ulm.de
Zimmer 226
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Bankinstitut: | Commerzbank Ulm |
IBAN: | DE11 6308 0015 0850 3357 00 |
SWIFT-BIC: | DRESDEFF630 |
Kontonummer: | 850335700 |
Bankleitzahl: | 630 800 15 |