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Kommunale Verkehrsüberwachung in Neu-Ulm

Kontrollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Die Kommunale Verkehrsüberwachung sorgt dafür, dass die Regeln im Straßenverkehr eingehalten werden – beim Parken ebenso wie bei der Geschwindigkeit. In Zusammenarbeit mit der Polizei leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Was passiert bei einer Verwarnung oder einem Bußgeld? Wie funktioniert das Anhörungsverfahren und wann wird ein Fahrverbot wirksam? Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Kontakt

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht

Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7360
Fax (0731) 7050-7399
E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de

Postanschrift:
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Montag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag:
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:  
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)

Die Aufgaben der Verkehrsüberwachung

Die Aufgaben der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) sind die Überwachung im ruhenden und fließenden Verkehr sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr.

Die städtische Verkehrsüberwachung prüft in Absprache mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu gewissen Zeiten und an ausgewählten Orten, ob die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (Halten, Parken, zulässige Höchstgeschwindigkeit) eingehalten werden. Die Zuständigkeit der Polizei bleibt davon unberührt.

Das Sachgebiet Verkehrsüberwachung hat sich als fester Bestandteil der Stadtverwaltung etabliert. Aktuell sind 17 Mitarbeiter im Innen- bzw. Außendienst tätig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung ahndet festgestellte Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.

Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot: Was passiert bei einem Verstoß im Straßenverkehr?

Wer zu schnell fährt, falsch parkt oder andere Regeln im Straßenverkehr missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen – je nach Schwere des Verstoßes mit einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld, mit einem Bußgeldbescheid oder in bestimmten Fällen auch mit einem Fahrverbot.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und was Sie bei Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot beachten sollten:

Verwarnung, Bußgeld und Fahrverbot: Alles Wichtige im Überblick
 

Ansprechpartner

Sachgebietsleitung

Daniel Schaefer
Tel. (0731) 7050-7200
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: daniel.schaefer@neu-ulm.de
Zimmer 227

Ruhender Verkehr

Beschwerdestelle
Tel. (0731) 7050-7360
Fax (0731) 7050-7399
E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de 
Zimmer 219

Linda Walcher
Tel. (0731) 7050-7354
E-Mail: l.walcher@neu-ulm.de  

Fließender Verkehr

Christina Krause
Tel. (0731) 7050-7351
E-Mail: c.krause@neu-ulm.de 
Zimmer 226

Kontoverbindung

Bankinstitut: Commerzbank Ulm
IBAN: DE11 6308 0015 0850 3357 00
SWIFT-BIC: DRESDEFF630
Kontonummer:   850335700
Bankleitzahl: 630 800 15