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Kommunale Verkehrsüberwachung Neu-Ulm

Kontrollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Die Kommunale Verkehrsüberwachung sorgt dafür, dass die Regeln im Straßenverkehr eingehalten werden – beim Parken ebenso wie bei der Geschwindigkeit. In Zusammenarbeit mit der Polizei leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Was passiert bei einer Verwarnung oder einem Bußgeld? Wie funktioniert das Anhörungsverfahren und wann wird ein Fahrverbot wirksam? Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Kontakt

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht

Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7360
Fax (0731) 7050-7399
E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de

Postanschrift:
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Montag:
 
08.00 – 12.30 Uhr 
13.30 – 16.00 Uhr 
Dienstag und Mittwoch:
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag:  
 
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Die Aufgaben der Verkehrsüberwachung

Die Aufgaben der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) sind die Überwachung im ruhenden und fließenden Verkehr sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr.

Die städtische Verkehrsüberwachung prüft in Absprache mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu gewissen Zeiten und an ausgewählten Orten, ob die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (Halten, Parken, zulässige Höchstgeschwindigkeit) eingehalten werden. Die Zuständigkeit der Polizei bleibt davon unberührt.

Das Sachgebiet Verkehrsüberwachung hat sich als fester Bestandteil der Stadtverwaltung etabliert. Aktuell sind 17 Mitarbeiter im Innen- bzw. Außendienst tätig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung ahndet festgestellte Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.

Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot: Was passiert bei einem Verstoß im Straßenverkehr?

Wer zu schnell fährt, falsch parkt oder andere Regeln im Straßenverkehr missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen – je nach Schwere des Verstoßes mit einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld, mit einem Bußgeldbescheid oder in bestimmten Fällen auch mit einem Fahrverbot.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und was Sie bei Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot beachten sollten:

Verwarnung, Bußgeld und Fahrverbot: Alles Wichtige im Überblick
 

Ansprechpartner

Sachgebietsleitung

Herr Schaefer
Tel. (0731) 7050-7350
E-Mail: d.schaefer@neu-ulm.de
Zimmer 227

Ruhender Verkehr / Parkverstöße

Tel. (0731) 7050-7360
E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de
Zimmer 218

Fließender Verkehr / Geschwindigkeitsverstöße

E-Mail: verkehrsueberwachung@neu-ulm.de


Zuständigkeit nach Aktenzeichen:

Aktenzeichen:   Telefon:Zimmer:   
1100…(0731) 7050-7352   226
1200…(0731) 7050-7351226
1300…(0731) 7050-7362219
1400…(0731) 7050-7361219
1500…(0731) 7050-7363219

 

Kontoverbindung

Bankinstitut: Commerzbank Ulm
IBAN: DE11 6308 0015 0850 3357 00
SWIFT-BIC: DRESDEFF630
Kontonummer:   850335700
Bankleitzahl: 630 800 15