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E-Tretroller

Seit Juli 2020 kann man in Ulm und Neu-Ulm E-Tretroller ausleihen und damit komfortabel und umweltfreundlich Strecken in der Stadt zurücklegen. 

E-Tretroller, auch E-Scooter genannt, gehören zu den sogenannten "Elektrokleinstfahrzeugen". Die E-Roller sind eine Alternative für Personen, die sich klimafreundlich und schnell fortbewegen wollen. Sie entlasten den Straßenverkehr und reduzieren somit den CO2-Ausstoss. Vor allem für kurze Strecken bis zu fünf Kilometer schätzen die Nutzer die neue Mobilität.

Um einen E-Tretroller zu mieten, müssen die Nutzerinnen und Nutzer die App des Anbieters herunterladen und sich dort registrieren. Danach kann der nächste Roller lokalisiert und der QR-Code gescannt werden und schon kann es losgehen. Am Ende einer Tour lassen sich die Roller bequem abstellen. Nun muss die Fahrt nur noch in der App beendet werden und der E-Tretroller steht für den nächsten Kunden bereit.

Fragen zur Benutzung von E-Tretrollern 

Grundsätzlich gilt, dass Elektrokleinstfahrzeuge Radverkehrsflächen zu benutzen haben, sofern diese vorhanden sind. Ist ein baulich angelegter Radweg, ein Schutzstreifen oder ein Radfahrstreifen vorhanden, müssen Elektrokleinstfahrzeuge diesen benutzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage für Radfahrende benutzungspflichtig ist oder nicht. Insofern unterscheiden sich hier die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.

Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen auch die Fahrbahn und außerorts auch Seitenstreifen genutzt werden.

Elektrokleinstfahrzeuge können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.

Nein. Es besteht keine Führerscheinpflicht bzw. Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung.

Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze.

Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel kann bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5-Promille bereits ein Bußgeld von 500 € sowie ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden. Darüber hinaus werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht. Es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.

Elektrokleinstfahrzeuge sind in der Regel nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Fragen zum E-Tretroller-Verleih in Ulm und Neu-Ulm

Beschwerden oder auch Fragen zur Nutzung der E-Tretroller richten Sie bitte direkt an den Anbieter: 

TIER
Website: https://ww.tier.app/de 
E-Mail: support@tier.app 
Hotline: 030 / 568 38651

Für die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in den Bussen und Bahnen im Verkehrsgebiet des DING gelten folgende auf der Internetseite des DING veröffentlichte Mitnahmeregeln:
https://www.ding.eu/de/service/e-tretroller/  

Die E-Tretroller dürfen wie auch Fahrräder fast überall abgestellt werden. Das gilt auch für den Straßenrand, Bürgersteige, Grünstreifen oder Fußgängerzonen. Wichtig ist, dass andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht eingeschränkt werden. Die Städte Ulm und Neu-Ulm haben zusätzlich Ausschlusszonen definiert, in denen das Abstellen der E-Tretroller nicht möglich ist.

Die Ausschlusszonen werden in den jeweiligen Apps der Anbieter grafisch gekennzeichnet. In diesen Zonen ist das Ausloggen aus dem Zahlsystem der Anbieter nicht möglich, wodurch das Abstellen an ungewünschten Plätzen wie beispielsweise dem Münsterplatz unterbunden werden kann. Kleine Flächen wie beispielsweise Gehwege oder Hofeinfahrten können aufgrund der Ungenauigkeiten im GPS nicht als Ausschlusszone deklariert werden.

Private Ausfahrten und Flächen dürfen nicht durch parkende E-Tretroller zugestellt werden. Sollte der Fall doch einmal eintreten, können die E-Tretroller händisch verschoben werden.

Ob Leihrollerangebote eine Entlastung des Stadtverkehrs begünstigen können, hängt maßgeblich davon ab, welche Anteile von welchem Verkehrsträger auf die Elektrotretroller verlagert werden. Können die Leihroller Pkw-Wege in den Städten ersetzen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ergänzen, sind sie aus verkehrspolitischer Sicht zu begrüßen.

Die Städte Ulm und Neu-Ulm haben erkannt, dass es wichtig ist, die Vorteile der E-Tretroller für sich zu nutzen. Durch eine aktive Mitgestaltung können die E-Tretroller sinnvoll in das städtische Mobilitätsangebot integriert werden und ein geordnetes Stadtbild aufrechterhalten werden. Hierfür haben die beiden Städte eine Kooperationsvereinbarung entworfen, welche die Zusammenarbeit zwischen den Verleihanbietern und den Städten regelt.

Rechtlich betrachtet gibt es keine Grundlage, den Anbietern den Betrieb in deutschen Städten zu verbieten. Viele der Verleihanbieter haben aber erkannt, dass für eine dauerhafte Geschäftsgrundlage eine Zusammenarbeit mit der jeweiligen Stadt von Vorteilen ist. Daher lassen sich die meisten Anbieter auf die Spielregeln der Städte ein.

Kontakt zum Anbieter

Bei Beschwerden oder Fragen zur Nutzung der E-Tretroller wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter: 

TIER
Website: www.tier.app/de/ 
E-Mail: support@tier.app 
Hotline: 030 / 568 38651