Haupt Inhalt
Abwasser in Neu-Ulm
Das Kanalnetz der Stadt Neu-Ulm vergrößert sich stetig, derzeit beträgt die Kanallänge rund 280 km.
Die Abwasserreinigung erfolgt zu 97 % im Zweckverbandsklärwerk Steinhäule. Die Kläranlage im Stadtteil Holzschwang und die Zweckverbandskläranlage Steinheim/Holzheim behandeln die dort anfallenden Abwässer.
Die Entwässerung erfolgt zu 95 % im Mischsystem (Schmutz- und Regenwasser fließen in einem Kanal), 5 % sind Trennsystem. 6 Regenüberlaufbecken, 5 Regenrückhaltebecken und 7 Stauraumkanäle können im Regenwetterfall rund 39.000 qm Mischwasser speichern. 7 Pumpstationen fördern Ab- bzw. Mischwasser in das weiterführende Kanalnetz.
Das Einleiten von Niederschlagswasser aus Privatgrundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Seit 2010 gilt die getrennte Abwassergebühr für Regen- und Schmutzwasser.
Satzungen
- 7/6 Satzung für die öffentlichen Entwässerungsanlagen
- 7/7/A Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
- 7/7/B Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Die aktuell gültigen Satzungen finden Sie auf der Seite Stadtrecht/Satzungen (Satzungen 7/6, 7/7/A und 7/7/B).
Kontakt
Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Neu-Ulm:
Jochen Meissner
Leiter der Abteilung Stadtentwässerung
Zimmer 235, 2. Stock
Tel. (0731) 7050-4300
Fax (0731) 7050-4399
E-Mail: j.meissner@neu-ulm.de