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Neu-Ulmer Städtebauförderung

Kommunales Förderprogramm

Um Mängel an privaten Objekten zu beheben, können Sanierungsmaßnahmen über das kommunale Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden.

Die Höhe der Förderung ist von der Art des Vorhabens und verschiedenen weiteren Prämissen abhängig. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Geldmittel können nur solange ausgeschüttet werden, bis das Kontingent der vorhandenen Fördermittel erschöpft ist.

Gegenstand des kommunalen Förderprogramms sind Fassadengestaltungs- und sonstige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Entsiegelungs- und Hofbegrünungsmaßnahmen.

Das Programm findet im gesamten Neu-Ulmer Innenstadtbereich Anwendung und hat zum Ziel, durch Verbesserungen des Wohnumfeldes eine nachhaltige Stärkung der Wohnfunktion zu erreichen.
Bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen dokumentieren an vielen Stellen in der Innenstadt die Erfolge des kommunalen Förderprogramms. 

Im Rahmen des Förderprogramms stehen Mittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
1. Fassadensanierungen
2. Hofgestaltungen
 

Fassadensanierung

Im Rahmen der Sanierung der Hausfassaden geht es um eine deutliche Verbesserung des Erscheinungsbildes der Gebäude. Bezuschusst werden beispielsweise die Erneuerung des Putzes, der Anstrich der Fassade, die Neueindeckung des Daches, der Ersatz oder die Aufarbeitung der Fenster oder die Sanierung der Balkone. Darüber hinaus sind Maßnahmen wie die Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre, der Ersatz der Haustür und die Sanierung der Klingel-, Sprech- und Briefkastenanlage generell förderfähig. Technische Anlagen, wie z.B. Klimaanlagen, Satellitenschüsseln und Rollladenkästen sind im Rahmen der Sanierung von der Hausvorderseite zu entfernen.
 

Hofgestaltung

Durch die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich der Hofentsiegelung und -begrünung sollen die für die Neu-Ulmer Innenstadt charakteristischen Blockinnenhof-Situationen gestalterisch aufgewertet werden. Gefördert werden beispielsweise der Abbruch brachgefallener Bausubstanz in den Innenhofbereichen, die Entsiegelung der Hofflächen, die Herstellung von Grünflächen, Wegen oder Plätzen sowie Bepflanzungsmaßnahmen. Auch Begrünungen von Mauern, Wand- und Dachflächen sind generell bezuschussbar.

Förderrichtlinie

Ausführliche Informationen sind der aktuellen Förderrichtlinie sowie dem Gestaltungshandbuch zu entnehmen, die im Neu-Ulmer Rathaus kostenlos erhältlich sind und hier zum Download bereit stehen:

Bei einem umfassenden Sanierungsbedarf unter den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) besteht die Möglichkeit, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können (§§ 7h, 10f und 11a EStG). Die Bescheinigung für das Finanzamt ist gebührenpflichtig.

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bezuschussung oder eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Neu-Ulm, der vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen werden muss.

Bei Sanierungsbedarf bzw. bei beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen steht Ihnen die Sanierungsstelle der Abteilung Stadtplanung gerne zur Verfügung.

Kontakt

Christiane Kroker
Dezernat 3 - Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3113
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: c.kroker@neu-ulm.de  
3. Stock, DG

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm