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Ausnahmegenehmigungen zum Parken

Parkgenehmigungen für Handwerker und Soziale Dienste

Handwerker und Soziale Dienste können beantragen, dass sie in der Neu-Ulmer Innenstadt parken dürfen.
 

Antragsformulare

 

Kontakt

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht

Tel. (0731) 7050-7201 oder 7050-7202
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: verkehrsrecht@neu-ulm.de 

Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte können eine Parkerleichterung erhalten und mit diesem Parkausweis Behindertenparkplätze nutzen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro sowie hier:
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung