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Ausnahmegenehmigungen zum Parken
Parkgenehmigungen für Handwerker und Soziale Dienste
Handwerker und Soziale Dienste können beantragen, dass sie in der Neu-Ulmer Innenstadt parken dürfen.
Antragsformulare
- Antrag Jahresausnahmegenehmigung Parken Handwerker (PDF)
- Antrag Ausnahmegenehmigung kurzfristiges Parken Handwerker (PDF)
- Antrag Ausnahmegenehmigung Parken Soziale Dienste (PDF)
Kontakt
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7201 oder 7050-7202
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: verkehrsrecht@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm
Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte können eine Parkerleichterung erhalten und mit diesem Parkausweis Behindertenparkplätze nutzen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro sowie hier:
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung