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Sperrmüll

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.

Tapetenreste, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchabfälle sind KEIN Sperrmüll im Sinne der Abfallentsorgungssatzung.

Anlieferung von Sperrmüll

Sperrmüll kann auf dem Wertstoffhof Breitenhofstraße oder beim Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn (EWW) kostenpflichtig angeliefert werden.
 

Anlieferung auf dem Wertstoffhof

Gebühren:
bis 0,25 Kubikmeter: 4,00 €
über 0,25 Kubikmeter bis 0,50 Kubikmeter: 8,00 €
über 0,50 Kubimeter: 16,00 € je angefangener Kubikmeter

Bitte beachten Sie: Auch größere Sperrmüllteile müssen von Anlieferern selbst entladen werden. Das Wertstoffhofpersonal kann leider auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in jedem Fall helfen.
 

Anlieferung beim Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn (EWW)

Nur Fahrzeuge über 7,5 Tonnen sowie Fahrzeuge, die hydraulisch kippen können, dürfen beim MKW anliefern.
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Gebühren finden Sie auf der Website des EWW Weißenhorn.

Sperrmüllabfuhr auf Bestellung

Sie können Sperrmüll auch kostenpflichtig abholen lassen. Die Bestellung einer Sperrmüllabfuhr können Sie telefonisch unter der Telefonnummer (0731) 7050-6613 oder 7050-6614 (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr) vornehmen. Die Abfuhr findet in der Regel 14-täglich statt.
 

Bereitstellung

Am Abholtag muss Ihr Sperrmüll auf Ihrem Grundstück so bereit gestellt sein, dass er ohne Zeitverlust in den Müllwagen geladen werden kann. Wo das nicht möglich ist, darf der Sperrmüll ausnahmsweise auf dem öffentlichen Gehweg bereitgestellt werden. Stellen Sie Ihren Sperrmüll getrennt nach Holz (Stühle, Schränke, Bretter usw.) und sonstigen Materialien (Teppich, Matratzen, Polstermöbel usw.) bereit.
 

Gebühr

Die Gebühr beträgt 26,00 € je angefangenem Kubikmeter (cbm).
 

Das wird bei der Abfuhr NICHT mitgenommen:

  • Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchabfälle, Tapeten: Diese Abfälle sind von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen und können über private Entsorgungsfirmen oder direkt über das Müllkraftwerk Weißenhorn entsorgt werden. Tapeten können über die Restmülltonne oder gebührenpflichtige Abfallsäcke entsorgt werden.
     
  • Elektrogroßgeräte: Fernseher, Monitore, Kühlschränke, Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen usw. müssen selbst zum Wertstoffhof Breitenhofstraße gebracht werden. Die Abgabe auf dem Wertstoffhof ist kostenfrei. Sie dürfen auch über private Entsorgungsfirmen entsorgt werden.
     
  • Nachtspeicheröfen: Nachtspeicheröfen werden über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) kostenlos entsorgt. Bitte mit dem AWB in Verbindung setzen: Tel. 07309/8780
     
  • Öltanks: Öltanks müssen durch Fachfirmen gereinigt und entsorgt werden.
     
  • Gartenabfälle: Gartenabfälle können auf dem Wertstoffhof Breitenhofstraße oder den 2-mal jährlich stattfindenden Grüngutsammlungen entsorgt werden.
     
  • Schrott: Altmetalle aller Art, auch Maschendraht, müssen selbst zum Wertstoffhof Breitenhofstraße gebracht werden. Auch auf dem Wertstoffhof ist die Abgabe kostenfrei. Zudem gibt es die Möglichkeit, Altmetalle über private Entsorgerfirmen entsorgen zu lassen.

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Sperrmüll in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an:

Walter Klaiber
Tel. (0731) 7050-6613
Fax (0731) 7050-6699
E-Mail: w.klaiber@neu-ulm.de 

Stadt Neu-Ulm
Baubetriebshof
Reinzstraße 15
89233 Neu-Ulm