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Parken auf Gehwegen
Wie in den meisten deutschen Städten ist auch in Neu-Ulmer Straßen Parkraum ein knappes Gut. Oftmals handelt es sich um Erschließungen aus den 1950er- und 60er-Jahren. Die heutige Zahl der Autobesitzer übertrifft alle damaligen Erwartungen und so kommt es vor, dass Gehwegflächen zum Abstellen des Fahrzeuges mitbenutzt werden. Aber auch in später angelegten Quartieren ist der öffentliche Parkraum begrenzt, da der kostbare Grund und Boden immer weniger zu Verfügung steht.
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es grundsätzlich verboten, mit dem Kraftfahrzeug ganz oder teilweise auf dem Gehweg zu parken.
Davon ausgenommen sind Bereiche, in denen dies durch Beschilderung bzw. Markierung erlaubt ist.
Seit dem 09.11.2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Die Bußgelder für Parkverstöße wurden teilweise deutlich erhöht. Dies hat zur Folge, dass das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen nun eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Polizei kann hier nicht mehr tolerieren, sie muss ahnden.
Mit dieser Neuerung werden die oft mit Gefährdungen verbundenen Beeinträchtigungen für Fußgänger und Radfahrer durch Falschparker wirksamer unterbunden. Sie bedeutet im Umkehrschluss auch, dass eine Duldung des Gehwegparkens, wie sie in manchen Anliegerstraßen zum Teil der Fall war, nicht mehr möglich ist.
Die Stadtverwaltung hat die betroffenen Straßen in weiten Teilen dahingehend untersucht, ob das Gehwegparken legalisiert werden kann. Hierbei wurden die verbleibenden Restbreiten so ausgelegt, dass der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger, Rollstuhlfahrer) gewährleistet wird. Diese Überprüfung ergab, dass kaum eine Straße die erforderlichen Gehweg- und Fahrbahnbreiten aufweist, um ein angedachtes Gehwegparken unter diesen Gesichtspunkten zu ermöglichen.
Die Verwaltung und die Polizei bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Konsequenzen, die sich aus den verschärften Regelungen ergeben. Letztlich dienen sie dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer.