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Fahrradstraßen in Neu-Ulm

Anfang Juni 2017 wurde die erste Fahrradstraße in der Stadt Neu-Ulm freigegeben. Radler haben in der rund 500 Meter langen Schießhausallee im Westen der Stadt seither einige Vorteile gegenüber dem motorisierten Verkehr. Im Steinhäulesweg (Offenhausen) im Bereich zwischen der Schubertstraße und dem Donausteg, entstand kurze Zeit später die zweite Neu-Ulmer Fahrradstraße. Der Umbau der Friedrichsaustraße (Pfuhl) zur Fahrradstraße ist ebenfalls abgeschlossen. Seit Ende Oktober 2020 ist die Friedrichsaustraße die nunmehr dritte Fahrradstraße in Neu-Ulm. 
 

Verkehrsregeln in Fahrradstraßen

Mit der Ausweisung als Fahrradstraße gehen für die Verkehrsteilnehmer umfangreiche Änderungen einher:

  • Motorisierter Verkehr ist zwar zugelassen, muss aber besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen. Denn Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr und dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
     
  • Darüber hinaus dürfen Radler hier auch nebeneinander fahren, was auf normalen Straßen nicht erlaubt ist.
     
  • Generell ist zu beachten: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
     

Voraussetzungen für Fahrradstraßen

Um Straßen als Fahrradstraße ausweisen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Demnach hat der Radverkehr auf der Straße zu überwiegen. Die Straße darf darüber hinaus keine Durchgangsstraße für den motorisierten Verkehr sein. Auch der Linienverkehr darf nicht über die Straße geführt werden.

Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Folgende Fahrradstraßen werden durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert:

  • Steinhäulesweg, zwischen Schubertstraße und Krananlage beim Sportplatz SVO
  • Schießhausalle
  • Friedrichsaustraße

Förderung von Fahrradstraßen in Neu-Ulm (PDF)