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Kommunaler Wärmeplan

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat im November 2024 die Aufstellung eines Kommunalen Wärmeplans beschlossen. Ein Kommunaler Wärmeplan (KWP) bietet eine strategische Orientierung für die Umstellung auf eine nachhaltige, klimafreundliche und effiziente Wärmeversorgung.

Der Kommunale Wärmeplan (kurz KWP) ist eine strategische Fachplanung auf dem Weg zu einer energieeffizienten Kommune.

 

Anlass der Kommunalen Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – kurz WPG) in Kraft. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind gemäß diesem Gesetz dazu verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Für die Stadt Neu-Ulm gilt aufgrund ihrer Einwohnerzahl der 30. Juni 2028 als Frist zur erstmaligen Vorlage eines Kommunalen Wärmeplans.

 

Wozu ein Kommunaler Wärmeplan?

Ein Kommunaler Wärmeplan zeigt auf, wie auf kommunaler Ebene die Erzeugung und Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme schrittweise auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination dieser Quellen umgestellt werden kann.

Das Ziel: Wege zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen und Potenziale für Energieeinsparungen identifizieren. 

Die Kommunale Wärmeplanung von Neu-Ulm betrachtet das gesamte Stadtgebiet. Geeignete Wärmeversorgungslösungen für unterschiedliche Randbedingungen werden aufgezeigt. Ihre voraussichtliche Eignung in den Stadtteilen wird analysiert. So wird zum Beispiel zwischen dezentraler Wärmeversorgung (individuelle Versorgung einzelner Gebäude) und zentraler Wärmeversorgung (zum Beispiel durch Fernwärme) unterschieden. Darauf aufbauend macht der KWP Vorschläge für den Ausbau und die Umgestaltung der Wärmeversorgung in den jeweiligen Bereichen. 

Ein KWP besitzt keine Rechtsverbindlichkeit für einzelne Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen. Durch den KWP entsteht keine Pflicht zur Änderung der individuellen Wärmeversorgung eines Gebäudes.

Das flächige Aufzeigen von Potenzialen und Eignungsgebieten für verschiedene Wärmeversorgungslösungen soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Orientierung bieten und ihnen bei Entscheidungen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung ihrer Gebäude helfen.

Maßgeblich für energetische Anforderungen an Gebäude bleibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Gesetz für Erneuerbares Heizen / Gebäudeenergiegesetz (energiewechsel.de) 

Verfahren zur Aufstellung des KWP in Neu-Ulm

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat am 26. November 2024 die Durchführung der Wärmeplanung beschlossen. Die für den KWP wesentlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und weiterer Akteure im Bereich der Wärmeversorgung sind im Wärmeplanungsgesetz (WPG) festgelegt.

Die Erarbeitung des KWP erfolgt im Wesentlichen in 4 Arbeitsschritten:

  1. Bestandsanalyse zur Ermittlung des Wärmebedarfs
  2. Analyse der Potenziale erneuerbarer Energien und zur Senkung des Wärmebedarfs
  3. Entwicklung von Zielszenarien
  4. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie zur Wärmewende

Neben fortlaufenden Informationen zum Planungsfortgang über die Homepage der Stadt Neu-Ulm und weiterführende Bürgerinformationen, Workshops mit Fachakteuren und ähnlichem finden auch förmliche Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und sonstiger vom Thema betroffener oder potenziell betroffenen Institutionen wie Versorgungsunternehmen im Rahmen der Planerstellung statt.

Für die Erarbeitung des KWP hat die Stadt Neu-Ulm das bifa Umweltinstitut in Augsburg beauftragt. Dieses hat zum 1. Januar 2025 mit der Durchführung der Bestandsaufnahme begonnen. 

Zwischenergebnisse zu Bestands- und Potentialanalyse und Zielszenarien – Bürgerinfoveranstaltung vom 14. Juli 2025

Am 14. Juli 2025 fand im Edwin-Scharff-Haus eine von Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger moderierte öffentliche Infoveranstaltung zu den Ergebnissen der ersten Arbeitsphasen statt.

Das bifa Umweltinstitut informierte über die Bedeutung der Wärmeplanung der Stadt Neu-Ulm und stellte Zwischenergebnisse zur Bestands- und Potentialanalyse sowie dem vorgeschlagenen Zielszenario mit einer ausschließlich aus erneuerbaren Energien und Abwärme erzeugten Wärmeversorung vor.

Die Regionale Energieagentur Ulm präsentierte bei der Infoveranstaltung ihre Unterstützungsangebote. Zudem stellte die SWU Energie die Ergebnisse ihres jüngst erstellten Wärmetransformationsplans für die Fernwärme vor. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit für Fragen und brachten in der Diskussion Anregungen ein.

Die Präsentationen des bifa Umweltinstituts und der Regionalen Energieagentur Ulm finden Sie hier:

Projektvorstellung KWP - Präsentation bifa (PDF, 0.6 MB) 
Kurzvorstellung Regionale Energieagentur Ulm (PDF, 0.3 MB) 

Entwurfsbericht mit Umsetzungsstrategie und Maßnahmenvorschlägen 

Zur Darstellung der wesentlichen Ergebnisse des KWP in den Beteiligungsverfahren ist von der bifa ein Bericht wie folgt ausgearbeitet worden: 

Kommunaler Wärmeplan der Stadt Neu-Ulm, Entwurf vom 21.08.2025 (PDF, 10.1 MB)

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Stadt Neu-Ulm vom 21.08.2025 wird im Zeitraum von Montag, 06.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, 06.11.2025 auf der städtischen Internetseite neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht und liegt parallel zur Einsichtnahme im Rathaus der während der Öffnungszeiten aus.

Während des Beteiligungsverfahrens können Stellungnahmen vorgebracht werden.

Zur Online-Veröffentlichung: Kommunaler Wärmeplan 

Bürgerinfoveranstaltung am 15. Oktober 2025

Am Mittwoch, 15. Oktober 2025 findet zusätzlich zur förmlichen Beteiligung eine öffentliche Infoveranstaltung zum Entwurf des Kommunalen Wärmeplans mit dem bifa Umweltinstitut statt. Beginn ist um 18:30 Uhr im Edwin-Scharff-Haus.

In der geplanten Diskussion können Fragen und Anregungen vorgebracht werden. Zudem wird die Regionale Energieagentur mit ihrem Unterstützungsangebot für Bürgerinnen und Bürger wieder an der Veranstaltung teilnehmen und die SWU Energie GmbH steht für Fragen zur Fernwärmeversorgung bereit. 

Termin: Mittwoch, 15. Oktober 2025, 18:30 Uhr
Ort: Edwin-Scharff-Haus, Kleiner Saal, Silcherstraße 40, 89231 Neu-Ulm

Rechtsgrundlagen

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG):
§ 1 bis 28 WPG

www.gesetze-im-internet.de/wpg/

Kontakt

Ihre Ansprechpartner zum Thema Kommunale Wärmeplanung:
 
Dr. Susanne Wolf
Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3110
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de 

Benjamin Nippe
Abteilungsleitung
Dezernat 3, Abteilung Umwelt und Mobilität
Tel. (0731) 7050-3051
E-Mail: b.nippe@neu-ulm.de 

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Projektförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Die Stadt Neu-Ulm erhält für die Erstellung ihres KWP eine finanzielle Förderung aus dem Klima- und Transformationsfond der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Koordiniert wird die Zuwendung durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH in Berlin als Projektträger des Ministeriums.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Förderkennzeichen: 67K27060
Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.07.2025