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Kommunaler Wärmeplan
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat am 3. Februar 2026 den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Neu-Ulm beschlossen. Ein Kommunaler Wärmeplan (KWP) bietet eine strategische Orientierung für die Umstellung auf eine nachhaltige, klimafreundliche und effiziente Wärmeversorgung.
Der Kommunale Wärmeplan (kurz KWP) ist eine strategische Fachplanung auf dem Weg zu einer energieeffizienten Kommune.
Der KWP der Stadt Neu-Ulm wurde vom bifa Umweltinstitut in Augsburg ausgearbeitet.
Anlass der Kommunalen Wärmeplanung
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – kurz WPG) in Kraft. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind gemäß diesem Gesetz bis zum 30. Juni 2028 dazu verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Wozu ein Kommunaler Wärmeplan?
Ein Kommunaler Wärmeplan zeigt auf, wie auf kommunaler Ebene die Erzeugung und Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme schrittweise auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination dieser Quellen umgestellt werden kann.
Das Ziel: Wege zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen und Potenziale für Energieeinsparungen identifizieren.
Die Kommunale Wärmeplanung von Neu-Ulm betrachtet das gesamte Stadtgebiet. Geeignete Wärmeversorgungslösungen für unterschiedliche Randbedingungen werden aufgezeigt. Ihre voraussichtliche Eignung in den Stadtteilen wurde analysiert. So wird im KWP zum Beispiel zwischen dezentraler Wärmeversorgung (individuelle Versorgung einzelner Gebäude) und zentraler Wärmeversorgung (zum Beispiel durch Fernwärme) unterschieden. Darauf aufbauend macht der KWP Vorschläge für den Ausbau und die Umgestaltung der Wärmeversorgung in den jeweiligen Bereichen.
Ein KWP besitzt keine Rechtsverbindlichkeit für einzelne Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen. Durch den KWP entsteht keine Pflicht zur Änderung der individuellen Wärmeversorgung eines Gebäudes.
Das flächige Aufzeigen von Potenzialen und Eignungsgebieten für verschiedene Wärmeversorgungslösungen soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Orientierung bieten und ihnen bei Entscheidungen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung ihrer Gebäude helfen.
Maßgeblich für energetische Anforderungen an Gebäude bleibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Verfahren und Beteiligungsprozess
Die Erarbeitung des KWP erfolgte im Wesentlichen in 4 Arbeitsschritten:
- Bestandsanalyse zur Ermittlung des Wärmebedarfs
- Analyse der Potenziale erneuerbarer Energien und zur Senkung des Wärmebedarfs
- Entwicklung von Zielszenarien
- Entwicklung einer Umsetzungsstrategie zur Wärmewende
Neben fortlaufenden Informationen zum Planungsfortgang über die Website der Stadt Neu-Ulm und weiterführende Bürgerinformationen, Workshops mit Fachakteuren und ähnlichem fanden auch förmliche Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und sonstiger vom Thema betroffener oder potenziell betroffenen Institutionen wie Versorgungsunternehmen im Rahmen der Planerstellung statt.
Wesentliche Teile des Beteiligungsprozesses waren zwei moderierte öffentliche Infoveranstaltungen am 14. Juli 2025 und am 15. Oktober 2025 im Edwin-Scharff-Haus zu den jeweiligen Ergebnissen einzelner Arbeitsphasen durch das bifa Umweltinstitut.
Darüber hinaus informierte die Regionale Energieagentur Ulm bei den Infoveranstaltungen über ihre Unterstützungsangebote und Hintergründe zum Gebäudeenergiegesetz. Zudem stellte die SWU Energie die Ergebnisse ihres jüngst erstellten Wärmetransformationsplans für die Fernwärme vor. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit für Fragen und brachten in den Diskussionen Anregungen ein.
Vom 6. Oktober bis 6. November 2025 wurde ein Entwurf des KWP auf der Website der Stadt Neu-Ulm veröffentlicht und zusätzlich im Rathaus öffentlich ausgelegt. Dieses förmliche Beteiligungsverfahren wurde durch die Bürgerinfoveranstaltung im Oktober ergänzt.
Über Stellungnahmen der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Akteure hat der Planungs- und Umweltausschuss im Rahmen der planerischen Abwägung entschieden.
Hier können Sie die Präsentation zu den Vorträgen aus der Infoveranstaltung vom 15. Oktober 2025 einsehen: Präsentation Kommunale Wärmeplanung (PDF, 8 MB)
Ergebnisbericht: Beschlossener KWP
Der vom Planungs- und Umweltausschuss am 03.02.2026 beschlossene KWP liegt in Form eines Gesamtberichts (Kommunaler Wärmeplan der Stadt Neu-Ulm vom 11.12.2026) vor.
Ein zentraler Teil des KWP ist die kleinflächige Einteilung des gesamten Stadtgebietes nach Kategorien von Wärmeversorgungsgebieten auf Basis verschiedener prinzipieller Eignungen für Wärmenetze und/oder dezentrale Wärmeversorgungsarten. Entsprechend erfolgte die Einteilung der Siedlungsflächen in 3 Kategorien von Wärmeversorgungsgebieten, wie nachfolgend näher beschrieben und in einer Abbildung als „Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete 2025–2040“ besonders herausgestellt.
Die 3 Kategorien sind:
- Voraussichtliches Wärmenetzgebiet in den Jahren 2030, 2035 oder 2040:
Berücksichtigt ist hierfür die Ausbauplanung im SWU-Wärmetransformationsplan sowie Planungen zur Versorgung von Steinheim über ein Inselnetz.
- Prüfgebiet:
Das Gebiet ist für ein Wärmenetz sehr wahrscheinlich oder wahrscheinlich geeignet, jedoch nicht oder bislang nicht in den Ausbauplanungen der lokalen Energieversorger enthalten.
- Voraussichtliches Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung:
Dies umfasst alle anderen Gebiete. Hier sind Einzelgebäude-Heizungen und eventuell Nachbarschafts- oder Nahwärmelösungen wahrscheinlicher als mittlere oder große Netzstrukturen.
Downloads
Der Gesamtbericht sowie die Ergebniskarte mit den verschiedenen Kategorien von Wärmeversorgungsgebieten im Stadtgebiet (als vergrößerter Auszug des Gesamtberichts) können Sie hier einsehen:
Kommunaler Wärmeplan der Stadt Neu-Ulm - Gesamtbericht (PDF, 45 MB)
Karte Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete 2025-2040 (PDF, 5.4 MB)
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des KWP bietet die Präsentation des bifa Umweltinstituts: Präsentation Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Neu-Ulm (PDF, 1 MB)
Wärmetransformation der SWU-Fernwärmeversorgung
In die Ausarbeitung des KWP von Neu-Ulm ist der von der SWU Energie GmbH (SWU) erstellte Wärmetransformations- und Netzausbauplan (WTP) eingeflossen, der den Fahrplan zur Dekarbonisierung und Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes Neu-Ulm/Senden der SWU beschreibt. In diesem WTP zeigt die SWU auf, in welchen Jahresschritten bestimmte Ausbaumaßnahmen des Fernwärmenetzes vorgesehen sind.
Weitere Informationen:
- Wärmewende: Wärmetransformations- und Netzausbauplan SWU (swu.de)
- Bestand und geplanter Netzausbau (SWU Wärmekompass Neu-Ulm/Senden) (PDF)
- Wärmeanschluss: Anschlussmöglichkeiten an Fernwärme (swu.de)
Informationen zu individuellen Anschlussmöglichkeiten an die Fernwärmeversorgung der SWU erhalten Sie außerdem über das Kundenmanagement der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm:
E-Mail: EF-Kundenmanagement@swu.de
Beratungsangebot der Regionalen Energieagentur in Neu-Ulm
Für eine kostenfreie und unabhängige Beratung hinsichtlich der individuellen Wärmeversorgung für einzelne Immobilien in Neu-Ulm steht auch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH zur Verfügung.
Weitere Infos zum Angebot der Regionalen Energieagentur und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung finden Sie hier: https://www.regionale-energieagentur-ulm.de
Tel. (0731) 7903308-0
E-Mail: info@regionale-energieagentur-ulm.de
Rechtsgrundlagen
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG):
§ 1 bis 28 WPG
Kontakt
Ihre Ansprechpartner zum Thema Kommunale Wärmeplanung:
Dr. Susanne Wolf
Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3110
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Benjamin Nippe
Abteilungsleitung
Dezernat 3, Abteilung Umwelt und Mobilität
Tel. (0731) 7050-3051
E-Mail: b.nippe@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Projektförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Die Stadt Neu-Ulm erhält für die Erstellung ihres KWP eine finanzielle Förderung aus dem Klima- und Transformationsfond der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Koordiniert wird die Zuwendung durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH in Berlin als Projektträger des Ministeriums.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen: 67K27060
Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.07.2025
