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Familiengutscheine
Zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen gibt es die Familiengutscheine der Stadt Neu-Ulm (ehemals "Familienpass").
Sie gelten für verschiedene Eintritte wie beispielsweise ins Hallenbad, in den Zoo und das Museum sowie für den öffentlichen Nahverkehr.
Wer kann Familiengutscheine beantragen?
- Neu-Ulmer Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren
- Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren
- Familien / Alleinerziehende mit schwerbehinderten Kindern
- Familien / Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die laufende Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (Sozialhilfe)
Außer bei Empfängern von Sozialhilfe sind die Familiengutscheine abhängig vom Einkommen. Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen, Rente, Nebenverdienste, Unterhaltszahlungen, Ausbildungshilfen, Wohngeld und andere, nicht jedoch Kindergeld oder Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
Im Haushalt lebende Personen | Einkommensgrenze brutto |
---|---|
2 Personen | 1.300 € |
3 Personen | 1.700 € |
4 Personen | 2.150 € |
5 Personen | 2.700 € |
6 Personen und mehr | 3.200 € |
Vergünstigungen
Hier erhalten Sie Vergünstigungen:
- Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)
Erwachsene und Kinder: 15 €
Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 30 €
Mehrfahrtenkarten werden im Rahmen der Familiengutscheine nicht gewährt, wenn der Berechtigte Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr hat.
Der Betrag für die Teilnahme am ÖPNV wird künftig auf ein Konto der Familie angewiesen. Somit kann der Betrag für das „Handy-Ticket“ eingesetzt werden. Bei der Beantragung der Familiengutscheine wird deshalb die Bankverbindung der Familie benötigt.
- Hallenbad Neu-Ulm
Erwachsene: 3 Besuche
Kinder, Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 6 Besuche
Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben freien Eintritt, ausgenommen am Warmbadetag.
Die Familiengutscheine gelten nicht am Warmbadetag. Ein Eintrittsgutschein für die Benutzung des Neu-Ulmer Hallenbades wird direkt im Hallenbad gegen eine Eintrittskarte umgetauscht. (Das Personal kann mit dem Klingelknopf am Eingangsautomaten gerufen werden.)
- Stadtbücherei Neu-Ulm
Kostenloser Leserausweis für Erwachsene
- Donaufreibad
Erwachsene: 3 Besuche
Kinder, Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 6 Besuche oder ein Berechtigungsschein im Wert von 5,11 € zum Erwerb einer verbilligten Dauerkarte
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr haben freien Eintritt.
- Eislaufanlage
Erwachsene: 3 Besuche
Kinder, Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 6 Besuche
- Zoo Ulm
Familie: 2 Besuche
- Edwin-Scharff-Haus
Familie: 2 Besuche
(Dies gilt nur für Veranstaltungen der Stadt Neu-Ulm.)
- Neu-Ulmer Museen
Familie: 1 Besuch
- Volkshochschule Ulm
Die VHS Ulm gewährt für einen Familiengutschein der Stadt Neu-Ulm bei Einzelvorträgen freien Eintritt, bei Belegung von Kursen werden Inhaber der Familiengutscheine der Stadt Neu-Ulm genauso bedacht wie VH-Abonnenten.
- Windelsack
Familien mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren erhalten für die Windelentsorgung kostenlos Windelsäcke.
(Bis zu 26 Windelsäcke pro Jahr, Ausgabe im Bürgerbüro)
Weitere Informationen zu kostenlosen Windelsäcken finden Sie im Bereich Abfall & Sauberkeit.
- AuGuS-Theater
Mit einem Familiengutschein kann man für reguläre Veranstaltungen zwischen drei Kategorien wählen:
1. Kategorie zu 6 €
2. Kategorie zu 5 €
3. Kategorie zu 4 €
Beantragung von Familiengutscheinen
Im Bürgerbüro (Petrusplatz 15) ist ein kurzer Antrag auszufüllen. Dazu muss ein Nachweis über das Einkommen vorgelegt werden (z.B. letzte Gehaltsabrechnung, Wohngeldbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Fotokopie des Lohnsteuerjahresausgleichsbescheides, bei Behinderung eines Familienangehörigen der Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes).
Jedes Familienmitglied ab 6 Jahren erhält eine eigene Gutscheinkarte. Für Kinder bis 5 Jahre ist der Eintritt überall frei.
Wann werden die Familiengutscheine ausgegeben? Wie lange gelten sie?
Die Familiengutscheine gelten von Januar bis Dezember. Die Vergünstigungen können nur während des Gültigkeitsjahres in Anspruch genommen werden. Anträge können jedes Jahr neu gestellt werden.
Kontakt
Bei Fragen zu den Neu-Ulmer Familiengutscheinen wenden Sie sich bitte an:
Karin Ackermann
Abteilung Soziales, Familie, Jugend und Senioren
Tel. (0731) 7050-2203
Fax (0731) 7050-2299
E-Mail: k.ackermann@neu-ulm.de
Zimmer 215
Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm