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Familiengutscheine

Zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen gibt es die Familiengutscheine der Stadt Neu-Ulm (ehemals "Familienpass").

Sie gelten für verschiedene Eintritte wie beispielsweise ins Hallenbad, in den Zoo und das Museum sowie für den öffentlichen Nahverkehr.

Wer kann Familiengutscheine beantragen?

  • Neu-Ulmer Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren
  • Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren
  • Familien / Alleinerziehende mit schwerbehinderten Kindern
  • Familien / Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die laufende Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (Sozialhilfe)

Außer bei Empfängern von Sozialhilfe sind die Familiengutscheine abhängig vom Einkommen. Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen, Rente, Nebenverdienste, Unterhaltszahlungen, Ausbildungshilfen, Wohngeld und andere, nicht jedoch Kindergeld oder Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz.
 

Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:

Im Haushalt lebende Personen   Einkommensgrenze brutto
2 Personen 1.300 €
3 Personen 1.700 €
4 Personen 2.150 €
5 Personen 2.700 €
6 Personen und mehr   3.200 €

Vergünstigungen

Hier erhalten Sie Vergünstigungen:

  • Hallenbad Neu-Ulm
    Erwachsene: 3 Besuche
    Kinder, Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 6 Besuche
    Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben freien Eintritt, ausgenommen am Warmbadetag.
    Die Familiengutscheine gelten nicht am Warmbadetag. Ein Eintrittsgutschein für die Benutzung des Neu-Ulmer Hallenbades wird direkt im Hallenbad gegen eine Eintrittskarte umgetauscht. (Das Personal kann mit dem Klingelknopf am Eingangsautomaten gerufen werden.)
     
  • Stadtbücherei Neu-Ulm
    Kostenloser Leserausweis für Erwachsene
     
  • Donaufreibad
    Erwachsene: 3 Besuche
    Kinder, Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 6 Besuche oder ein Berechtigungsschein im Wert von 5,11 € zum Erwerb einer verbilligten Dauerkarte
    Kinder bis zum sechsten Lebensjahr haben freien Eintritt.
     
  • Eislaufanlage
    Erwachsene: 3 Besuche
    Kinder, Jugendliche u. Menschen mit Behinderung: 6 Besuche
     
  • Zoo Ulm
    Familie: 2 Besuche
     
  • Edwin-Scharff-Haus
    Familie: 2 Besuche
    (Dies gilt nur für Veranstaltungen der Stadt Neu-Ulm.)
     
  • Neu-Ulmer Museen
    Familie: 1 Besuch
     
  • Volkshochschule Ulm
    Die VHS Ulm gewährt für einen Familiengutschein der Stadt Neu-Ulm bei Einzelvorträgen freien Eintritt, bei Belegung von Kursen werden Inhaber der Familiengutscheine der Stadt Neu-Ulm genauso bedacht wie VH-Abonnenten.
     
  • Windelsack
    Familien mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren erhalten für die Windelentsorgung kostenlos Windelsäcke.
    (Bis zu 26 Windelsäcke pro Jahr, Ausgabe im Bürgerbüro)
    Weitere Informationen zu kostenlosen Windelsäcken finden Sie im Bereich Abfall & Sauberkeit.
     
  • AuGuS-Theater
    Mit einem Familiengutschein kann man für reguläre Veranstaltungen zwischen drei Kategorien wählen:
    1. Kategorie zu 6 €
    2. Kategorie zu 5 €
    3. Kategorie zu 4 €

Beantragung von Familiengutscheinen

Im Bürgerbüro Neu-Ulm (Petrusplatz 15) ist ein kurzer Antrag auszufüllen. Dazu muss ein Nachweis über das Einkommen vorgelegt werden (z.B. letzte Gehaltsabrechnung, Wohngeldbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Fotokopie des Lohnsteuerjahresausgleichsbescheides, bei Behinderung eines Familienangehörigen der Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes).

Jedes Familienmitglied ab 6 Jahren erhält eine eigene Gutscheinkarte. Für Kinder bis 5 Jahre ist der Eintritt überall frei.

Online-Terminvereinbarung

Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Wann werden die Familiengutscheine ausgegeben?
Wie lange gelten sie?

Die Familiengutscheine gelten von Januar bis Dezember. Die Vergünstigungen können nur während des Gültigkeitsjahres in Anspruch genommen werden. Anträge können jedes Jahr neu gestellt werden. 

Kontakt

Bei Fragen zu den Neu-Ulmer Familiengutscheinen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Jugend, Soziales und Senioren
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Zimmer 217
Tel. (0731) 7050-2750
Fax (0731) 7050-2299
E-Mail: sozial.jugend@neu-ulm.de