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Stellplatzpflicht
Die Stadt Neu-Ulm hat durch eine Satzung (nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung) eine Stellplatzsatzung erlassen.
Demnach sind für bestimmte Baumaßnahmen Stellplätze zu errichten.
Die aktuelle Stellplatzsatzung finden Sie auf der Seite Satzungen unter Punkt 6/11 Stellplatzsatzung.
