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Müll richtig trennen und entsorgen
Was darf in die Biotonne, was nicht? Auf was muss ich beim Gelben Sack achten? Diese Seite bietet einen Überblick zum Thema Mülltrennung.
Broschüre zur Abfalltrennung
Der Baubetriebshof der Stadt Neu-Ulm hat eine neue Broschüre zur Abfalltrennung herausgebracht. Die Broschüre beschreibt auf mehreren Seiten, nach welchen Kategorien Abfall getrennt werden sollte.
Die gedruckte Broschüre ist im Neu-Ulmer Bürgerbüro (Petrusplatz 15) erhältlich und steht hier in Deutsch sowie sechs weiteren Sprachen in Form von PDF-Dateien zum Herunterladen bereit:
Waste separation made easy (englisch)
Trier ses déchets, c‘est facile (französisch)
Kolay yoldan çöp ayrıştırma (türkisch)
Mülltrennung – Das Wichtigste im Überblick
- Altpapier und Altglas müssen vom Hausmüll getrennt und zu den Wertstoffinseln (Container) oder dem Wertstoffhof Breitenhofstraße gebracht werden.
- (Leicht-)Verpackungen aus Kunststoff oder Blech (Dosen, Kronkorken, Deckel von Konserven usw.) werden über den Gelben Sack entsorgt.
- Kompostierbare Abfälle (Bioabfälle) einschließlich gekochter Speisereste müssen über die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt werden. Sie dürfen nicht über die Restmülltonne (Graue Tonne) entsorgt werden.
- Elektrogeräte aller Art sowie Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen sowie Photovoltaikmodule müssen vom Restmüll getrennt werden. Die Abgabe auf dem Wertstoffhof Breitenhofstraße ist für private Haushalte kostenfrei.
Darauf sollten Sie außerdem achten:
- Es müssen genügend viele und ausreichend große Restmüll- und Biotonnen auf dem Grundstück oder in der Wohnanlage vorhanden sein. Der gesamte auf dem Grundstück oder in der Wohnanlage anfallende Abfall muss ordnungsgemäß entsorgt werden können. Für die Beschaffung der Abfallbehälter ist der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung zuständig, nicht der einzelne Mieter.
- Brennende, glühende und heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände und Abfälle, die Abfallbehälter, Sammelfahrzeuge oder Entsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen NICHT in die Abfallbehälter gefüllt werden.
- Restmüll -und Bioabfalltonnen müssen ab 7.00 Uhr zu Abfuhr bereitstehen.
- Restmüllbehälter (graue Tonne) und Biotonnen dürfen nur soweit gefüllt werden,dass sich der Deckel noch schließen lässt! Auch am Abfuhrtag muss der Deckel geschlossen sein. Überfüllte Behälter werden nicht geleert.
- Können Grundstücke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten vom Abfuhrfahrzeug angefahren werden, müssen die Behälter zur nächsten erreichbaren Stelle gebracht werden (§ 14 Abfallwirtschaftssatzung).
Biomüll
Bioabfall wie zum Beispiel Blumen, Eierschalen, Speisereste, Kaffeefilter, Pflanzenabfälle oder Laub gehört in die (braune) Biotonne. Unbehandelte Gartenabfälle können im Wertstoffhof abgegeben werden.
Das darf in die Biotonne:
Alle kompostierbaren Materialien aus Küche und Garten werden als Bioabfall bezeichnet. Dazu gehören z.B.
- Obst- und Gemüsereste
- Süd- und Zitrusfrüchte
- Verdorbenes und Verschimmeltes
- Essensreste wie Brot, gekochte Speisereste, Wurst-, Fleisch- und Käsereste, Knochen
- Eierschalen
- Kaffeesatz und Filtertüten
- Haare und Federn
- Zimmerpflanzen und Blumen
- Gras-, Heckenschnitt und Laub
- Unkraut usw.
- Kleintiereinstreu
Die oben genannten Abfälle müssen entweder selbst kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden.
Das darf NICHT in die Biotonne:
- Flüssige Speisereste (Suppen, Soßen, Milch)
- Staubsaugerbeutel
- Katzenklo-Inhalt und Vogelsand
- Straßenkehricht und Zigarettenkippen
- Lederreste u.s.w.
Falsch befüllte Biotonnen:
Falsch befüllte Biotonnen müssen von der Stadt nicht entleert werden. Es wird dann eine Einzelabfuhr als Restmüll fällig.
Kompostieren beginnt in der Küche:
Bioabfälle dürfen keine Fremdstoffe enthalten. Kunststoffbeutel haben in der Biotonne nichts verloren. Auch sogenannte Stärkebeutel und abbaubare kompostierbare Kunststoff-Biobeutel sind in der Biotonne nicht erwünscht! Benutzen Sie spezielle Bioabfalltüten aus Papier (erhältlich z.B. in Drogerien und Supermärkten).
Oder wickeln Sie Ihre Bioabfälle in Zeitungspapier ein und legen Vorsortierbehälter und Biotonne mit Zeitungspapier aus, um Flüssigkeit wegzusaugen.
Der beste Standplatz:
Stellen Sie die Biotonne an einen schattigen Platz. Im Winter sollte die Tonne frostfrei stehen, damit der Inhalt nicht festfriert.
Eine Alternative zur Biomülltonne ist die Verwertung der Bioabfälle auf einem Komposthaufen oder in einem Schnellkomposter im eigenen Garten.
Wer seinen gesamten Bioabfall selbst kompostiert, wird auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang der Bioabfall-Entsorgung befreit.
Ansprechpartnerin für Befreiungsanträge:
Petra Ullbrich
Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge
Tel. (0731) 7050-5301
Fax (0731) 7050-5399
E-Mail: p.ullbrich@neu-ulm.de
Zimmer 119, 1. Stock
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Gelber Sack
Mit dem Gelben Sack werden Verkaufsverpackungen (nur sogenannte Leichtverpackungen) aus Haushalt und Gewerbe gesammelt.
Abholung: Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt 14-tägig. Sie müssen ab 6 Uhr zur Abholung an der Grundstückszufahrt oder am Gehweg bereit gestellt sein.
Zusatzsäcke: Zusätzliche Gelbe Säcke bekommen Sie kostenlos im Bürgerbüro Neu-Ulm, auf dem Wertstoffhof sowie bei der Müllabfuhr. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Gelbe Säcke in den Geschäften, die die gebührenpflichtigen Abfallsäcke verkaufen (Adressen auf dem Abfallkalender). Da auch die Stadt Neu-Ulm Gelbe Säcke nicht in unbegrenzter Menge bekommt, kann nur jeweils eine Rolle abgegeben werden.
Informationen/Beschwerden: Bei Problemen oder Fragen zur Abfuhr der Gelben Säcke wenden Sie sich bitte an: Knittel GmbH, 07306/9616-0
Wertstoffhof: In Notfällen (Abfuhr versäumt, zum Beispiel wegen Urlaub) können Gelbe Säcke auch auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Abholtermine:
Bezirk 1 – Dienstag (ungerade Woche)
Neu-Ulm-West, Vorfeld, Neu-Ulm-Mitte, Illerbrücke
Bezirk 2 – Dienstag (gerade Woche)
Neu-Ulm-Innenstadt
Bezirk 3 – Montag (ungerade Woche)
Neu-Ulm (Stadtgebiet mit Industrie- und Gewerbegebieten), Wiley-Süd, Schwaighofen, Finningen, Pfuhl-Süd
Bezirk 4 – Montag (gerade Woche)
Innenstadt-Ost, Offenhausen
Bezirk 5 – Donnerstag (ungerade Woche)
Pfuhl-Nord
Bezirk 6 – Donnerstag (gerade Woche)
Gerlenhofen, Hausen, Jedelhausen, Reutti, Holzschwang
Bezirk 7 – Mittwoch (ungerade Woche)
Burlafingen, Steinheim, Gebiet zwischen Europa- und Memminger Straße, B28
Bezirk 8 - Freitag (gerade Woche)
Ludwigsfeld
Die genaue Beschreibung der Abfuhrbezirke finden Sie im Neu-Ulmer Abfallkalender.
Mit dem Gelben Sack werden alle Leichtverpackungen im Haushalt und Gewerbe gesammelt.
Leichtverpackungen:
sind alle Verpackungen aus Kunststoff, Blech oder Aluminium:
- Konservendosen, Cremedosen, Schraubdeckel, Kronkorken
- Aluminiumschalen, Aluminiumdeckel
- Kunststoffflaschen aller Art und Größe (keine Mineralölkanister)
- Kunststofffolien wie Einkaufstüten, Windeltüten, Blumenerdebeutel, Einschweißfolien, Tiefkühl-Beutel usw.
- Kunststoffbecher wie Joghurtbecher, Sahnebecher, Obstschalen, Eisschalen, Paletten für Jungpflanzen
- Sonstige Kunststoffverpackungen wie Bonbontüten, Toastbrotfolien, Obst- und Gemüsenetze, Farb-, Senf-, Ketchupeimer
- Styropor wie Formteile aus Verpackungen, Chips usw.
- Tetrapack und Kartonverbunde wie Milchverpackungen, Saftverpackungen, Kartonverpackungen für Buttermilch, Sauerrahm usw.
Tipp :
Spülen Sie Verpackungen beim Abwaschen kurz aus, damit Gerüche vermieden werden.
NICHT in den gelben Sack gehört:
Im Gelben Sack hat nichts zu suchen, was keine Verkaufsverpackung ist, z.B. Gießkannen, Baueimer, Rührschüsseln, Plastik-Schüsseln, Plastikspielzeug, Müll, Papier, Pappkartons, Glas.
Elektrogeräte & Energiesparlampen
Elektro- und Elektronikgeräte aller Art müssen vom Restmüll getrennt und verwertet werden. Dazu gehören auch Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen (keine normalen Glühbirnen – diese gehören in den Restmüll). Sie können Ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenfrei auf dem Wertstoffhof Breitenhofstraße abgeben.
Altöl
Altöle müssen gegen Vorlage des Kassenzettels von der Verkaufsstelle kostenlos wieder zurückgenommen werden. Zusätzlich muss für einen ordnungsmäßigen Ölwechsel ein Platz angeboten werden.
Motoren- und Getriebeöle bis maximal 10 Liter können auf dem Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden. Mengen über zehn Liter werden nicht angenommen. Größere Mengen können bei Entsorgungsbetrieben gegen Bezahlung abgegeben werden.
Gießen Sie Altöl niemals in den Ausguss oder in die Kanalisation! Altöl gehört auch nicht in den Haus- oder Sperrmüll.
Bauschutt
Auf dem Wertstoffhof kann Bauschutt kostenlos abgegebenen werden.
Bauschutt ist mineralisches Material wie Beton, Ziegel, Kacheln, Fensterglas, Glasbausteine, Sanitärkeramik, Porzellan, feuerfestes Glas,
Bauschutt auf Gipsbasis, z.B. loser Gips, Gipskarton (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell) ohne Anhaftungen wie Styropor, Zement (ohne Sack), Gipsbausteine usw. muss vom mineralischen Bauschutt getrennt und über einen separaten Container entsorgt werden.
Die Gesamtmenge von 0,15 Kubikmeter (= 150 Liter) pro Tag darf nicht überschritten werden.
Problemmüll
Flüssige Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Altbatterien, Spraydosen mit Inhalt oder chemische Reinigungsmittel gehören in die Problemmüllsammlung. Der Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt zweimal im Jahr im Stadtgebiet Neu-Ulm Problemmüll ein.
Die Termine und weitere Informationen zur Problemmüllsammlung finden Sie hier.
Sperrmüll
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen. Sperrmüll kann auf dem Wertstoffhof oder auch auf dem Müllkraftwerk angeliefert werden. Sie können Sperrmüll aber auch abholen lassen.
Kontakt
Bei Fragen zur Mülltrennung oder zur Abfallentsorgung in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an:
Tel. (0731) 7050-6601 und -6613
Fax (0731) 7050-6699
E-Mail: abfall@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Baubetriebshof
Reinzstraße 15
89233 Neu-Ulm