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Umzugsmeldung in Neu-Ulm

Wer innerhalb der Stadt Neu-Ulm seinen Wohnsitz wechselt, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung persönlich bei der Meldebehörde, dem Bürgerbüro Neu-Ulmummelden. Gleichzeitig kann man mit der Ummeldung des Wohnsitzes auch die notwendigen Änderungen im Kfz-Schein vornehmen lassen. Vorrausetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug einem der beiden Kennzeichen "NU" oder "ILL" zugeteilt ist.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nicht-ehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei gemeinsamem Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Sollten hierbei Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Online-Terminvereinbarung

Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:

Zur Online-Terminvereinbarung (für Termine bis 16.09.2025) 

Zur Online-Terminvereinbarung (für Termine ab 18.09.2025)


Neues Terminbuchungs-Portal für Termine ab dem 18.09.2025:
Unser Buchungssystem zur Terminvereinbarung wird erneuert. Termine ab dem 18. September 2025 können Sie über das neue Buchungsportal reservieren.
Bitte beachten Sie: Am Tag der System-Umstellung (17. September 2025) können keine Termine gebucht werden.

Erforderliche Unterlagen zur Ummeldung

  • Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
  • KFZ-Schein (empfehlenswert, da ein weiterer Behördengang zur KFZ-Zulassungsstelle erspart wird)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 1. November 2016 hat der Meldepflichtige bei der An- und Ummeldung in der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt. 

Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie im Bürgerbüro Neu-Ulm abholen oder hier herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken:
Formular Wohnungsgeberbestätigung (PDF) 

Weitere Informationen finden Sie hier:
Wohnungsgeberbestätigung - Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Meldepflicht

Es besteht die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen ab dem Bezug einer Wohnung im Bürgerbüro anzumelden. 

Voranmeldung eines Umzuges

Sie können Ihren Umzug innerhalb von Neu-Ulm online voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert.

Mit der Voranmeldung können Sie die Bearbeitung im Bürgerbüro erleichern. Damit kommt es auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit.

Voranmeldung eines Umzuges (innerhalb von Neu-Ulm)

Weitere Informationen / Literatur

§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

Das Bayernportal der Bayerischen Staatsregierung informiert darüber, was bei einem Umzug alles beachtet werden muss: Umzug (bayernportal.de) 

 

Anmeldung und Abmeldung

Informationen zur Anmeldung 
Informationen zur Abmeldung

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7348
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de 

www.buergerbuero.neu-ulm.de