Haupt Inhalt

Abmeldung

Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.

Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Aufgabe einer Zweitwohnung

Wenn Sie Ihre Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgeben, können Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung oder bei der Meldebehörde der Nebenwohnung abmelden.

Sie können Ihre Nebenwohnung auch online abmelden:

Nebenwohnung online abmelden

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Online-Formular die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von 7 Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Wegzug ins Ausland

Wer den Wohnsitz im Inland aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.

Für die An- und Abmeldung in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm (Ausnahme: Aufgabe einer Zweitwohnung).

Online-Terminvereinbarung

Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:

Zur Online-Terminvereinbarung (für Termine bis 16.09.2025) 

Zur Online-Terminvereinbarung (für Termine ab 18.09.2025)


Neues Terminbuchungs-Portal für Termine ab dem 18.09.2025:
Unser Buchungssystem zur Terminvereinbarung wird erneuert. Termine ab dem 18. September 2025 können Sie über das neue Buchungsportal reservieren.
Bitte beachten Sie: Am Tag der System-Umstellung (17. September 2025) können keine Termine gebucht werden.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen

Weitere Informationen / Literatur

§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. 

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de 

www.buergerbuero.neu-ulm.de