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Abmeldung
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Aufgabe einer Zweitwohnung
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgeben, können Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung oder der abzumelden Nebenwohnung abmelden.
Wegzug ins Ausland
Wer den Wohnsitz im Inland aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Für die An- und Abmeldung in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm (Ausnahme: siehe Aufgabe einer Zweitwohnung).
Online-Terminvereinbarung
Zur Beantragung nutzen Sie bitte vorab die Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
Weitere Informationen / Literatur
§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de