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Abmeldung
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.
Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Aufgabe einer Zweitwohnung
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgeben, können Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung oder bei der Meldebehörde der Nebenwohnung abmelden.
Sie können Ihre Nebenwohnung auch online abmelden:
Bitte beachten Sie: Die Eingaben über das Online-Formular erleichtern die Bearbeitung im Bürgerbüro, wodurch es auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von 7 Tagen an das Bürgerbüro.
Wegzug ins Ausland
Wer den Wohnsitz im Inland aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
Für die An- und Abmeldung in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm (Ausnahme: Aufgabe einer Zweitwohnung).
Online-Terminvereinbarung
Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
Weitere Informationen / Literatur
§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de