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Abmeldung

Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
 

Aufgabe einer Zweitwohnung

Wenn Sie Ihre Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgeben, können Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung oder der abzumelden Nebenwohnung abmelden.
 

Wegzug ins Ausland

Wer den Wohnsitz im Inland aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Für die An- und Abmeldung in Neu-Ulm wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm (Ausnahme: siehe Aufgabe einer Zweitwohnung).
 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
     

Literatur

§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
 

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de 

www.buergerbuero.neu-ulm.de   
 

Weitere Informationen

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.