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Anmeldung eines Wohnsitzes in Neu-Ulm
Wenn Sie nach Neu-Ulm gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen entweder persönlich bei der Meldebehörde (im Bürgerbüro Neu-Ulm) oder über die elektronische Wohnsitzanmeldung anmelden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Meldepflichtiger mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Meldepflichtige sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Bei Zuzug aus dem Ausland müssen alle zuziehenden Personen bei der Anmeldung anwesend sein – auch minderjährige Kinder.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.
Es besteht eine Meldepflicht! Das bedeutet, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Seit Ende 2025 können Sie Ihren Wohnsitz in Neu-Ulm auch online anmelden – über die elektronische Wohnsitzanmeldung. Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto mit Online-Ausweis. Weitere Informationen sowie den Online-Dienst finden Sie hier:
Online-Terminvereinbarung
Sie möchten Ihren Wohnsitz persönlich im Bürgerbüro Neu-Ulm anmelden? Dann empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung, um die Wartezeit im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten.
Nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen Termin im Bürgerbüro:
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder anerkannter gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
- optional: KFZ-Schein
Gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes können Sie auch die notwendigen Änderungen im Kfz-Schein vornehmen lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug einem der beiden Kennzeichen "NU" oder "ILL" zugeteilt ist. Dies ist empfehlenswert, da ein weiterer Behördengang zur KFZ-Zulassungsstelle erspart wird.
- Bei Zuzug aus dem Ausland werden zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigt:
- Heiratsurkunde im Original, International oder übersetzt in deutscher Sprache
- Scheidungsurteil im Original mit Übersetzung in deutscher Sprache
- falls verwitwet: Sterbeurkunde im Original, International oder übersetzt in deutscher Sprache
Wohnungsgeberbestätigung
Es ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wohnungsgeberbestätigung - Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie im Bürgerbüro Neu-Ulm abholen oder hier herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken:
Formular Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
Weitere Informationen / Literatur
§§ 17, 22 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de
