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Gewerbezentralregisterauskunft
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, mit Ausnahme einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde, kann aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm derzeit nur online, postalisch oder per E-Mail an buergerbuero@neu-ulm.de beantragt werden.
Antrag per Mail oder postalisch
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie Personalausweis / Reisepasses
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandat in Höhe von 13,00 €
Formular SEPA-Lastschriftmandat Gewerbezentralregisterauskunft (PDF)
Bitte teilen Sie uns noch eine Telefonnummer von Ihnen mit, falls es noch eventuelle Rückfragen gibt.
Erst nach Übersendung dieser Unterlagen wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz beantragt, welches innerhalb von 8 bis 10 Tagen direkt an die Behörde zugestellt wird.
Online-Antrag
Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft auch direkt online über die Stadt Neu-Ulm (nur über Ihre eigene Person) oder über das Bundesamt für Justiz beantragen.
Online-Antrag der Stadt Neu-Ulm
Über den Online-Anftrag der Stadt Neu-Ulm können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über Ihre eigene Person (nicht als Inhaber einer Firma!) beantragen:
Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz
Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind.
Voraussetzungen:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Links:
- Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (Hier gelangen Sie zum Online-Antrag)
- Informationen zum Gewerbezentralregister
Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF)
Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde
Die Antragstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde erfolgt aufgrund der aktuellen Coronasituation entweder per Mail an buergerbuero@neu-ulm.de oder auf dem Postweg.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie Personalausweis / Reisepasses
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandats in Höhe von 13,00 €
Formular SEPA-Lastschriftmandat Gewerbezentralregisterauskunft (PDF) - Schreiben der Behörde wegen Anschrift, Ansprechpartner, Aktenzeichen
Bitte teilen Sie uns noch eine Telefonnummer von Ihnen mit, falls es noch eventuelle Rückfragen gibt.
Erst nach Übersendung dieser Unterlagen wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz beantragt, welches innerhalb von 8-10 Tagen direkt an die Behörde zugestellt wird.
Lieferzeit: 10 bis 14 Tage
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de