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Gewerbezentralregisterauskunft
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Online-Terminvereinbarung
Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:
Antrag vor Ort im Bürgerbüro
In Neu-Ulm kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Bürgerbüro (Petrusplatz 15).
Lieferzeit: 10 bis 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro
Wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, ist es notwendig hierfür die Empfängeradresse (evtl. Ansprechpartner/ Aktenzeichen) und einen Verwendungszweck anzugeben.
Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neu-Ulm, werden folgende Angaben benötigt:
- genaue Firmenbezeichnung – Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG) und
- Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer
Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen.
Online-Antrag
Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft auch online über die Stadt Neu-Ulm (nur über Ihre eigene Person) oder über das Bundesamt für Justiz beantragen.
Online-Antrag der Stadt Neu-Ulm
Über den Online-Anftrag der Stadt Neu-Ulm können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über Ihre eigene Person (nicht als Inhaber einer Firma) beantragen:
Online-Antrag Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (komuna.net)
Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz
Es gibt außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sind.
Voraussetzungen:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich ist die kostenlose AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät. Hier können Sie die Ausweis-App herunterladen: AusweisApp2: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz:
Gewerbezentralregisterauskunft beantragen (bundesjustizamt.de)
Weitere Informationen:
Informationen zum Gewerbezentralregister (bundesjustizamt.de)
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF)
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de