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Gewerbezentralregisterauskunft

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, mit Ausnahme einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde, kann aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm derzeit nur online, postalisch oder per E-Mail an buergerbuero@neu-ulm.de beantragt werden.

 

Antrag per Mail oder postalisch

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Bitte teilen Sie uns noch eine Telefonnummer von Ihnen mit, falls es noch eventuelle Rückfragen gibt.
Erst nach Übersendung dieser Unterlagen wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz beantragt, welches innerhalb von 8 bis 10 Tagen direkt an die Behörde zugestellt wird.

Online-Antrag

Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft auch direkt online über die Stadt Neu-Ulm (nur über Ihre eigene Person) oder über das Bundesamt für Justiz beantragen.
 

Online-Antrag der Stadt Neu-Ulm

Über den Online-Anftrag der Stadt Neu-Ulm können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über Ihre eigene Person (nicht als Inhaber einer Firma!) beantragen:

Zum Online-Antrag
 

Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz

Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind.

Voraussetzungen:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. 
  • Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Links:

Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF)

 

Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde

Die Antragstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde erfolgt aufgrund der aktuellen Coronasituation entweder per Mail an buergerbuero@neu-ulm.de oder auf dem Postweg.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Bitte teilen Sie uns noch eine Telefonnummer von Ihnen mit, falls es noch eventuelle Rückfragen gibt.
Erst nach Übersendung dieser Unterlagen wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz beantragt, welches innerhalb von 8-10 Tagen direkt an die Behörde zugestellt wird.
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Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Neu-Ulm:

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel.     (0731) 7050-7340
Fax     (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de