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Wohnberechtigungsschein
Öffentlich geförderte Mietwohnungen (bekannt als „Sozialwohnung“) dürfen nur nach Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines vergeben werden. Ein Anspruch auf eine solche Wohnung besteht nicht.
Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig.
Diesen Schein erhalten Sie auf Antrag von der Stadt Neu-Ulm, soweit Sie im Gebiet der Stadt Neu-Ulm Ihren Wohnsitz haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neu-Ulm stellen ihren Antrag beim Landratsamt Neu-Ulm.
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Neu-Ulm sowie Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neu-Ulm können ihren Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Neu-Ulm einreichen und sich als wohnungssuchende Person listen lassen.
Örtlich zuständig für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist die Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreie Stadt, in deren Bereich die Antragstellerin beziehungsweise der Antragssteller den Wohnsitz hat.
Aktueller Hinweis: Bearbeitung von Anfragen derzeit nur eingeschränkt möglich
Bitte beachten Sie: Leider können wir Ihre Anliegen zum Wohnberechtigungsschein aktuell nur eingeschränkt bearbeiten. Das Büro ist vorübergehend nicht besetzt.
Sie erreichen uns telefonisch donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr unter 0731/7050-1213.
Gerne können Sie uns eine E-Mail senden: wohnberechtigungsschein@neu-ulm.de
Anträge können Sie direkt online über das weiter unten verlinkte Online-Formular stellen oder die PDF-Antragsformulare herunterladen. Antragsformulare liegen auch im Rathaus vor dem Zimmer 310, 3. Stock, aus. Ausgefüllte Formular können in den dort aufgestellten Briefkasten oder den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
Vergabe von Sozialwohnungen
Für Sozialwohnungen und Wohnungen in der Einkommensstufe 1 der einkommensorientiert geförderten Wohnungen werden pro Wohnung in der Regel 10 Bewerberinnen und Bewerber von der Stadt Neu-Ulm der Vermieterin bzw. dem Vermieter vorgeschlagen. Wenn die Einkommensgrenze für Sozialwohnungen eingehalten ist, wird zusätzlich zum Wohnberechtigungsschein ein Bescheid über die Vormerkung für eine Sozialwohnung ausgestellt.
Um die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheines und eines Vormerkbescheides für eine Sozialwohnung zu beantragen, ist nur ein Antragsformular auszufüllen und die erforderlichen Nachweise sind beizufügen.
Voraussetzungen
Der Wohnberechtigungsschein wird für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt. Dazu gehören neben Ehegatten und Kindern auch bestimmte weitere Personen, mit denen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (und auch einer Benennung) ist daher insbesondere, dass
- der Wohnungssuchende rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen und
- das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Insbesondere werden benötigt:
- Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z. B. Einkommensnachweis / Verdienstbescheinigung der vergangenen 12 Monate)
- Beiblatt zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (Angaben zur Dringlichkeit)
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
Die nötigen Formulare können als PDF-Dateien (siehe weiter unten) heruntergeladen werden. Die Formulare können auch bei der Stadtverwaltung Zimmer 310, 3. Stock zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Alternativ kann der Antrag auch direkt über das Online-Formular gestellt werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
Bitte senden Sie keine Originale, sondern nur Kopien. Die eingehenden Briefe werden nach der Bearbeitung vernichtet.
Checkliste: Welche Unterlagen benötige ich für einen Wohnberechtigungsschein? (PDF)
Kosten
- Benennung für bestimmte Wohnung: 10,00 Euro
(Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
- Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 7,50 bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen: 15,00 bis 45,00 Euro
(Tarif-Nrn. 2.I.2/3, 3.1 und 3.2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Kosten
- Benennung für bestimmte Wohnung: 10,00 Euro
(Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
- Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 7,50 bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen: 15,00 bis 45,00 Euro
(Tarif-Nrn. 2.I.2/3, 3.1 und 3.2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Online-Formular
Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Benennung für eine Wohnung (bayernportal.de)
Hinweis: Für die Antragsstellung über das Online-Formular ist eine Registrierung im BayernPortal erforderlich.
PDF-Formulare
Alternativ stehen Ihnen nachfolgende amtliche Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung:
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)
- Beiblatt zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (Angaben zur Dringlichkeit)
- Einkommenserklärung Antragsteller/in (Formablatt Stabau III a)
- Einkommenserklärung weitere Haushaltsangehörige (Formblatt Stabau III b)
- Erläuterungen zu Formblatt Stabau III a/b
Der PDF-Antrag wird ausgefüllt und muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden. Das Antragsformular können Sie uns dann postalisch, eingescannt oder fotografiert als PDF-Datei per E-Mail an wohnberechtigungsschein@neu-ulm.de zusenden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite bereitgestellten Formulare!
Alternativ kann der Antrag auch online über das Bayernportal (siehe Link unter „Online-Formular“) oder formlos zur Fristwahrung per E-Mail gestellt werden. Auch ein formloser Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.
Wichtige Hinweise:
- Die Größe des Anhangs darf 20 MB nicht überschreiten. Bitte teilen Sie die einzelnen Dokumente ansonsten auf mehrere E-Mails auf.
- Bitte geben Sie bei E-Mails immer eine Telefonnummer für Rückrufe sowie Ihre Adresse mit an.
- Achtung: Ihr Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. Ihre Unterlagen als empfangen, wenn diese auch nachweislich in der Behörde eingehen. Die Nachweispflicht liegt beim Absender (wie beim Postversand). Hierfür ist eine einfache Mail nicht geeignet.
Anschrift und Kontakt
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Bauordnung
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-1213
Fax (0731) 7050-1299
E-Mail: wohnberechtigungsschein@neu-ulm.de