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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Stadtbücherei Neu-Ulm.
Allgemeine Informationen zur Anmeldung und Nutzung der Stadtbücherei erhalten Sie auch in der Benutzungsordnung: Benutzungsordnung Stadtbücherei Neu-Ulm (PDF)
Übersicht der Fragen und Antworten
Was kostet der Ausweis in der Neu-Ulmer Stadtbücherei?
Was benötige ich zur Anmeldung?
Wo ist der Ausweis gültig?
Ich habe meinen Ausweis verloren. Was muss ich tun?
Wie lange darf ich Medien behalten?
Kann ich Medien verlängern?
Was passiert, wenn ich Medien zu spät zurückbringe?
Was ist, wenn ich 4 Wochen im Urlaub bin?
Kann eine andere Person meine Medien zurückbringen?
Wie kann ich überprüfen, welche Medien ich noch zu Hause habe?
Kann ich auch online verlängern?
Wie kann ich etwas vormerken und was kostet das?
Werde ich benachrichtigt, wenn meine Vormerkung eingetroffen ist?
Kann ich auch Medien entleihen, die nicht in der Stadtbücherei Neu-Ulm vorhanden sind?
Kann ich Medien aus Pfuhl auch in der Hauptstelle abgeben?
Kann ich in der Neu-Ulmer Stadtbücherei das Internet nutzen? Kann ich etwas ausdrucken?
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt habe?
Ich habe Bücher abzugeben - kann ich diese der Stadtbücherei schenken?
Was kostet der Ausweis in der Stadtbücherei?
- pro Jahr für Erwachsene € 15,-
- Tageskarte für Erwachsene € 2,-
Kostenlos für:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Vollzeitschüler über 18 Jahre mit gültigem Schülerausweis
- Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII mit entsprechendem Nachweis
- Inhaber der Lobbycard oder des Familienpasses
Was benötige ich zur Anmeldung?
Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass inkl. Adressnachweis (z.B. Meldebescheinigung).
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen zur Anmeldung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Weiterhin muss bei der Anmeldung entweder die Kopie des Personalausweises (wichtig: Vorder- und Rückseite!) eines Erziehungsberechtigten oder ein gültiger Schülerausweis vorgelegt werden.
Hier können Sie die Zustimmungserklärung der Eltern herunterladen und ausdrucken:
Zustimmungserklärung der Eltern (PDF)
Jugendliche ab 16 Jahren mit eigenem Personalausweis können sich selbstständig einen Ausweis ausstellen lassen. Bei Verletzungen der Pflichten der Benutzungsordnung haften bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, bzw. Erziehungsberechtigten.
Wo ist der Ausweis gültig?
Der Ausweis gilt sowohl in der Neu-Ulmer Hauptstelle (in der Steubenstraße) als auch in der Zweigstelle in Pfuhl.
Ich habe meinen Ausweis verloren. Was muss ich tun?
Geben Sie unbedingt in der Stadtbücherei Bescheid, sodass der Ausweis gesperrt wird. Sie erhalten einen vorläufigen Ersatzausweis, den Sie 6 Monate kostenlos nutzen können. Wenn Sie nach Ablauf der 6 Monate Ihren Ausweis nicht mehr gefunden haben, fallen bei Erwachsenen 5 Euro und bei Kindern 2,50 Euro für einen neuen Ausweis an.
Wie lange darf ich Medien behalten?
Bücher und CDs können Sie 3 Wochen behalten; DVDs, Konsolenspiele und Zeitschriften eine Woche.
Kann ich Medien verlängern?
Alle Medien lassen sich bis zu zweimal verlängern. Sollte ein Medium von einem anderen Nutzer vorgemerkt sein, ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Verlängerungsanfrage per E-Mail ist nicht möglich. Medien können im Bibliothekskonto oder in der B24 Bibliotheksapp verlängert werden.
Was passiert, wenn ich Medien zu spät zurückbringe?
Bringen Sie Ihre Medien zu spät zurück, fallen Versäumnisgebühren an. Diese betragen 1,00 € pro Medium und angefangener Woche. Nach zwei Wochen erhalten Sie eine Mahnung, diese kostet zusätzlich 5,00 €. Sollten Sie die Medien nach der zweiten Mahnung nicht zurückgebracht haben, erhalten Sie eine Rechnung, die Kosten für eine Rechnungsstellung betragen zusätzlich 15,00 €.
Was ist, wenn ich 4 Wochen im Urlaub bin?
In diesem Fall geben Sie bitte beim Ausleihen Bescheid, es kann Ihnen dann eine Sonderleihfrist eingerichtet werden.
Kann eine andere Person meine Medien zurückbringen?
Ja, für eine Rückgabe werden allein die Medien benötigt, ein Ausweis muss nicht vorgelegt werden.
Wie kann ich überprüfen, welche Medien ich noch zu Hause habe?
Sie bekommen bei jeder Ausleihe einen Ausdruck mit, auf dem alle Ihre Medien mit Rückgabedatum verzeichnet sind. Außerdem können Sie im Online-Katalog (WebOPAC) auf Ihr Konto zugreifen.
Klicken Sie hierzu auf „Leserkonto“ und geben Sie Ihre Lesernummer und als Passwort Ihr Geburtsdatum im Format TTMMJJJJ (ohne Punkt dazwischen) ein. Nach der ersten Anmeldung müssen Sie Ihr Passwort ändern.
Kann ich auch online verlängern?
Ja, im Online-Katalog können Sie Ihre ausgeliehenen Medien online verlängern.
Achtung: Dies geht nicht, wenn die Medien bereits überzogen sind. In diesem Fall rufen Sie uns bitte an. Auch vorbestellte Medien können nicht verlängert werden, bitte bringen Sie diese umgehend in der Bücherei zurück.
Wie kann ich etwas vormerken und was kostet das?
Sie können jederzeit entliehene Medien im Internet über den Online-Katalog vormerken, außerdem können Ihnen alle Mitarbeiter der Stadtbücherei etwas vormerken und Sie können an den Katalog-Plätzen in der Stadtbücherei etwas vormerken. Eine Vormerkung ist kostenlos.
Werde ich benachrichtigt, wenn meine Vormerkung eingetroffen ist?
Ja, je nachdem welche Benachrichtigung Sie wählen, werden Sie per Email oder per Telefon benachrichtigt. Sie haben dann eine Woche Zeit Ihre Vormerkung abzuholen.
Kann ich auch Medien entleihen, die nicht in der Stadtbücherei Neu-Ulm vorhanden sind?
Ja. Die Stadtbücherei Neu-Ulm bietet eine Fernleihe an. Wenn Sie einen bestimmten Titel suchen, können Sie diesen über die Fernleihe bestellen. Sie benötigen dazu einen Ausweis der Stadtbücherei Neu-Ulm.
Für jede Fernleihbestellung fällt eine Pauschale von 3,00 EUR pro Medium an. Bitte beachten Sie, dass bei der Fernleihe mit einer Lieferzeit von bis zu vier Wochen zu rechnen ist.
Kann ich Medien aus Pfuhl auch in der Hauptstelle abgeben?
Nein, das ist leider nicht möglich. Bitte geben Sie die Medien immer dort ab, wo Sie sie ausgeliehen haben.
Kann ich in der Stadtbücherei das Internet nutzen? Kann ich etwas ausdrucken?
Ja, allen Kundinnen und Kunden stehen zwei Internet-Plätze sowie ein WLAN-Zugang zur Verfügung. Ausdrucke sind an den stationären Internet-PCs schwarz-weiß möglich. Ein Ausdruck kostet 20 Cent.
Die genauen Bedingungen unserer Ausleihe regelt die Benutzungsordnung der Neu-Ulmer Stadtbücherei.
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt habe?
Bei Beschädigung, Verlust oder Nichtrückgabe kann die Bücherei entweder die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien verlangen. Der Benutzer hat den Zustand der Medien nach Möglichkeit sofort zu überprüfen und auf etwaige Mängel hinzuweisen. Erfolgt keine Beanstandung, so wird davon ausgegangen, dass er das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten hat (evtl. bestehende Mängel sind am Medium bzw. in der EDV vermerkt).
Ich habe Bücher abzugeben – kann ich diese der Stadtbücherei schenken?
Die Stadtbücherei freut sich grundsätzlich über Spenden. Jedoch können die Mitarbeiter nicht alle Spenden einarbeiten, sodass nur noch Bücher angenommen werden, die in den letzten zwei Jahren erschienen sind.
Werden in der Stadtbücherei Führungen angeboten?
Ja. Für Klassenführungen nutzen Sie bitte das Anmeldeformular, Kindergärten und Erwachsenen-Führungen gibt es auf telefonische Anfrage.
Kontakt
Stadtbücherei Neu-Ulm
Steubenstraße 19
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-2350
Fax (0731) 7050-2399
E-Mail: stadtbuecherei@neu-ulm.de
Zweigstelle Pfuhl
Bodelschwinghstraße 21
89233 Neu-Ulm
Tel. (0731) 713977